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FLUCHT/088: Getretene Würde - vom tödlichen Chaos zum schützenden Verfahren ... (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 22. April 2015

Pressemitteilung zum Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs:

Institut fordert Einsatz Deutschlands für Paradigmenwechsel in europäischer Flüchtlingspolitik


Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert angesichts der fortgesetzten Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer, dass sich Deutschland beim Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der EU am Donnerstag in Brüssel für einen Paradigmenwechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik einsetzt: Weg von der Abwehr hin zum Schutz.

Dazu erklärt das Institut: "Die EU muss ihre Flüchtlingspolitik an den Menschenrechten neu ausrichten, statt weiter auf Abschottung zu setzen. Menschenrechte und das internationale Flüchtlingsrecht fordern das individuelle Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren, in dem Anträge auf Schutz vor existenziellen Gefahren geprüft werden.

Um den Zugang zum Asylverfahren in Europa zu ermöglichen, sollten Menschen aus Staaten wie Syrien, in denen die Lage besonders unsicher und gefährlich ist und für die gegenwärtig eine hohe Anerkennungsquote in Asylverfahren besteht, von der Visumspflicht für die EU befreit werden. Damit würde skrupellosen Schleppern, die diese Menschen auf seeuntaugliche und überfüllte Schiffe verfrachten, zugleich die Grundlage für ihre Geschäfte entzogen. Die europäische Flüchtlingspolitik produziert die Schlepperkriminalität, da die Flüchtlinge selbst aus Bürgerkriegsstaaten wie Syrien ohne die Dienste der Schlepper keine Chance haben, die bestehenden Hürden der Festung Europa zu überwinden.

Darüber hinaus müssen sich die Mitgliedstaaten der EU dringend auf eine effektive Seenotrettung verständigen. Auch Deutschland, das sich bisher sperrte, muss sich dafür einsetzen: Es geht um die Glaubwürdigkeit deutscher und europäischer Menschenrechtspolitik.

Bei der Ausgestaltung von Resettlement- und Aufnahmeprogrammen für Flüchtlinge in Europa ist zudem darauf zu achten, dass diese insbesondere auf die Aufnahme von besonders verletzlichen Menschen abzielen und nicht etwa entscheidend ist, ob hier bereits Angehörige leben, die ökonomisch für sie einstehen."


Weiterführende Informationen:

Hendrik Cremer (2012): Den europäischen Flüchtlingsschutz neu regeln (Aktuell 01/2012):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=370&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=f359b8735daa3f8db2f96e62aaa417fd

Hendrik Cremer, Interview (2013):
"Die EU muss ihrer flüchtlings- und menschenrechtlichen Verantwortung endlich gerecht werden":
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&tx_news_pi1%5Bnews%5D=807&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&cHash=62d4f1f9e1203fbfc2f7deb005f4040b

Hendrik Cremer (2014): Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen und den Bund (Policy Paper No. 26):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=547&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=a076e4378d5e308a3ffaa16f399dfe95

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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