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MELDUNG/052: Gesetzesänderungen zu Menschenhandel und Prostitution bieten nicht mehr Schutz


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 28. Juni 2013

Gesetzesänderungen in den Bereichen Menschenhandel und Prostitution

Der Gesetzentwurf des Bundesregierung - ein Schnellschuss, der den Schutz der Betroffenen unberücksichtigt lässt



Berlin, 28.06.2013. Der gestern im Bundestag abgestimmte Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten bietet weder Opfern von Menschenhandel mehr Schutz und Unterstützung, noch sind die beschlossenen Regelungen im Gewerberecht geeignet, mehr Rechtssicherheit für Prostituierte zu schaffen. Das war das einhellige Ergebnis aller Sachverständigen in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 24. Juni. "Dieses Gesetz beinhaltet so viele Ungereimtheiten und unbestimmte Rechtsbegriffe, dass es sich zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für JuristInnen entwickeln kann", begründet die TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende, Irmingard Schewe-Gerigk, die auch als Sachverständige geladen war.

Dabei begrüßt TERRE DES FEMMES grundsätzlich das Bestreben der Koalition, gewerberechtliche Regelungen für Prostitutionsstätten vorzusehen. "Das vorrangige Ziel einer solchen Regelung müssen allerdings der Schutz und die Rechte der Prostituierten sein. Davon ist das Gesetz jedoch weit entfernt", so Schewe-Gerigk.

TERRE DES FEMMES befürwortet eine Regelung im Gewerberecht, die vor der Inbetriebnahme eines Bordells eine Erlaubnispflicht mit Auflagen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der in der Prostitution Tätigen im Genehmigungsverfahren festschreibt, eine Zuverlässigkeitsprüfung der BetreiberInnen sowie die Befugnis zur Kontrolle und Nachschau vorsieht.

Auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie, die ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel und vor allem auch den Schutz von betroffenen Kindern fordert, bleiben im Gesetz der Schutz und die Rechte der Opfer gänzlich unberücksichtigt. "Wir bedauern, dass lediglich der strafrechtliche Teil der Richtlinie umgesetzt wurde, so dass im Kampf gegen den Menschenhandel der Schutz und die Rechte der Opfer auf der Prioritätenliste weit unten stehen", so Schewe-Gerigk weiter.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juni 2013
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
Internet: www.frauenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2013