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BERICHT/024: Linksliteraten - Bannrecht, Kerker, Isolation (SB)


19. Linke Literaturmesse Nürnberg

Über Untiefen und Widersprüche einer Solidarität, die sich desto rarer macht, als sie lautstark eingefordert wird, und die repressive Wirkung des politischen Strafrechts in Deutschland



Solidarität ist in aller Munde, und gerade das läßt daran zweifeln, daß sie einem herrschaftskritischen Anliegen gewidmet ist. Daß Solidarität nicht praktiziert wird, sondern Menschen gerade dann, wenn sie besonders auf Unterstützung angewiesen sind, alleingelassen werden, ist die immanente Ausgangsbedingung dieses Prinzips sozialen Widerstands. Wenn es unter dem Druck übermächtiger staatlicher Repression nicht an der Unterstützung Gleichgesinnter mangelte, dann müßte die Forderung nach Solidarisierung nicht erhoben werden, sondern würde durch die selbstverständliche Praxis des gemeinsamen Kampfes gegenstandslos gemacht. Wo weder die Meriten allgemeiner Anerkennung noch andere sozial verwertbare Vorteile zu erlangen sind, sondern im Ernstfall das gleiche Schicksal gewaltsamer Unterdrückung droht, das die Adressaten der Solidarisierung erleiden, da hält die solidarische Praxis dem Anspruch, gemeinsam die Verwirklichung einer klassenlosen und herrschaftsfreien Gesellschaft zu erkämpfen, häufig nicht stand. Im dialektischen Verhältnis von Herrschaft und Unterdrückung markiert der Begriff "Solidarität" mithin ein Ideal, das nur praktisch werden kann, wenn es keiner gesellschaftlichen Honorierung und politischen Verhandlung unterworfen wird, sondern allein dem Ziel des jeweiligen Kampfes verpflichtet ist.

So dient auch die weltweite Mobilisierung unter dem Motto "Je suis Charlie" nicht nur dem Zweck, Meinungs- und Pressefreiheit gegen Angriffe aller Art zu verteidigen. Die von Frankreichs Präsident Francois Hollande anläßlich der Demonstrationen gegen den Mordanschlag auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo beschworene "nationale Einheit" ist nicht nur, wie behauptet, in republikanischen Werten und universalen Freiheitsrechten verankert. Sie zumindest symbolisch herzustellen, ist für das Führen von Kolonial- und Angriffskriegen von Vietnam und Algerien bis Jugoslawien und Libyen ebenso unerläßlich wie für die Akzeptanz einer inneren Sicherheit, die aufhebt, was sie zu schützen vorgibt. So wird die zu verteidigende Meinungs- und Pressefreiheit in dem Moment, in dem sie regierungsamtlich beschworen wird, von der gleichen Exekutive durch Geheimdienste, Vorratsdatenspeicherung und Antiterrorgesetze bedroht.

Letztere überschreiten notorisch die Grundprinzipien des sogenannten Rechtsstaates unter dem Vorwand, als Ausnahme von der Regel alternativlos zu sein. Nur durch den Bruch der Regel beim Vorliegen besonderer Bedrohungen ließe sich ein gesetzeskonformer Vollzug des Staatsbetriebes gewährleisten, lautet die juridische Rechtfertigung jeder Notstandsgesetzgebung. Indem alle Prinzipien der Demokratie unter den Vorbehalt ihrer relativen Gültigkeit gestellt werden, werden sie im Kern aufgehoben und den Maßgaben einer Exekutive überantwortet, deren Ermessen es obliegt, die jeweiligen Kriterien der Aufhebung des verfassungsrechtlichen Normalzustands nicht nur anzuwenden, sondern auch zu definieren.

Ausgelegte Zeitschriften und Broschüren - Foto: © 2014 by Schattenblick

Stand des Gefangenen Info auf der 19. Linken Literaturmesse
Foto: © 2014 by Schattenblick

Das zeigt sich auf exemplarische Weise am Strafrecht nach § 129 a und b, das die vermutete Zugehörigkeit zu einer als kriminell oder terroristisch ausgewiesenen Vereinigung unabhängig von individuell nachweisbaren Straftaten zu einem strafwürdigen Vergehen erklärt. Auf der Linken Literaturmesse stellte das HerausgeberInnenkollektiv der Zeitschrift Gefangenen Info eine Broschüre zum "Sonderrechtssystem der § § 129 StGB" [1] vor, in der zum Stand vom Juli 2013 umfassend über die Anwendung dieses Gesinnungsstrafrechts in der Bundesrepublik aufgeklärt wird.

Der bereits 1878 zum Kampf gegen die damals noch klassenkämpferische SPD geschaffene § 129 wurde auch in der Weimarer Republik als Instrument zur Unterdrückung der revolutionären Linken und dabei namentlich der KPD eingesetzt. Dies änderte sich auch nach dem Ende des NS-Regimes nicht, als die Beibehaltung dieses Staatschutzstrafrechts damit begründet wurde, einem wieder aufkommenden Faschismus Einhalt zu gebieten. Während die BRD auf allen administrativen Ebenen personelle Kontinuität mit der NS-Bürokratie wahrte, setzte sie den § 129 wiederum zur Verfolgung der KPD ein. Schon vor dem Verbot der Partei 1956 leitete die BRD-Justiz 125.000 Ermittlungsverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten nach § 129 ein, von denen 5,5 Prozent mit Verurteilungen endeten.

1976 erweiterte der Staat mit dem § 129 a "Bildung terroristischer Vereinigungen" seine Befugnisse, insbesondere linksradikale Zusammenhänge unter leicht zu erwirtschaftenden Vorwänden auszuforschen und einzuschüchtern. Der grund- und bürgerrechtswidrige Charakter dieser Strafnorm hat die Partei Die Grünen und einige Sozialdemokraten vor ihrem Regierungsantritt 1998 noch dazu veranlaßt, ihre Abschaffung zu fordern. Davon konnte nach der Regierungsbildung keine Rede mehr sein, war diese doch der vorläufige Höhepunkt in den Karrieren beider Parteien als zuverlässige Sachwalter von Staat und Kapital.

Dies hatte auch Auswirkungen auf die EU-Ebene. Im Dezember 1998 einigten sich die Justiz- und Innenminister der damals 15 EU-Staaten auf eine Gemeinsame Maßnahme, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Straftatbestand der "kriminellen Vereinigung" in ihr Strafrecht aufzunehmen. Um die länderübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei der Verfolgung politisch radikaler Organisationen zu verbessern, legten sich die EU-Staaten darauf fest, gegen mutmaßliche Mitglieder krimineller Vereinigungen unabhängig von ihrem Standort oder ihrer Operationsbasis vorzugehen. Durch die Schaffung des Tatbestandes der bloßen Zugehörigkeit wurden die Strafverfolgungsbehörden der Pflicht enthoben, einen konkreten Tatverdacht zum Ausgangspunkt ihrer Ermittlungen zu machen, durch die Aufhebung eines Inlandsbezugs versetzten sie sich in die Lage, gegen politische Gruppen vorzugehen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich nichts Rechtswidriges getan hatten.

Da in der Bundesrepublik bis dahin galt, daß man zumindest einer Teilorganisation der inkriminierten ausländischen Vereinigung auf deutschem Boden bedurfte, um Anklage zu erheben, wurde unter Verweis auf deutsche Sympathisanten der baskischen ETA weiterer Handlungsbedarf reklamiert. Mitte 1999 legte die rot-grüne Bundesregierung einen ersten Entwurf zum § 129 b "Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland" vor. Das Vorhaben, das in der BRD erprobte Gesinnungstrafrecht auf die EU auszudehnen, um nicht nur in Europa operierende militante Gruppen, sondern auch politische Bewegungen, die zu Aktionsformen wie Streiks und Blockaden griffen, unter Terrorismusverdacht zu stellen, war lange vor den Anschlägen des 11. September 2001 angeschoben. Diese sorgten lediglich für die beschleunigte Umsetzung dieses Vorhabens. Am 1. September 2002 trat § 129 b StGB in Kraft, um Mitglieder ausländischer Organisationen, die sich häufig als politische Flüchtlinge in der Bundesrepublik aufhalten, im Interesse der Regierungen, vor deren Zugriff sie aus politischen Gründen flohen, auch hierzulande mit Freiheitsentzug bedrohen zu können.

Da sich die Maßregel, daß des einen Terrorist des anderen Befreiungskämpfer ist, dadurch nicht änderte, wurde 129 b unter Regierungsvorbehalt gestellt. Wer der militärischen Unterstützung afghanischer Mujahedin oder kosovoalbanischer Separatisten bedarf, um nur zwei Beispiele zu nennen, die vom gemeinsamen Feind ihrerseits als Terroristen verfolgt werden, kann an diese Verbündeten keine universalen Rechtsmaßstäbe anlegen. Das Bundesjustizministerium ist bei Taten, die nach 129 b verfolgt werden, gegenüber der Bundesanwaltschaft weisungsbefugt, sofern die zu verfolgende "Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union" zurückgeht. In diesem Fall "wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt". So schuf sich die Bundesregierung mit dem 129 b ein Instrument der politischen Strafverfolgung, das in den Dienst bündnispolitischer und geostrategischer Interessen gestellt werden kann.

In den letzten Jahren wurden mehrere Ermittlungsverfahren nach 129 b gegen die Kommunistische Partei der Türkei (TKP/ML) und angebliche Mitglieder der in Deutschland wie der Türkei verbotenen Parteien Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKP-C) eingeleitet. Die in der Broschüre des Gefangenen Info detailliert dargestellten Verfahren endeten mit zum Teil langjährigen Haftstrafen und werden in weiteren Fällen fortgesetzt. So wurden in den acht Verfahren gegen die DHKP-C über 20 Angeklagte zu Zeitstrafen verurteilt, die sie in Isolation verbringen. Da die Kooperation türkischer und deutscher Strafverfolgungsbehörden auch zum Ergebnis hat, daß in Gerichten der Bundesrepublik Beweismaterial verwendet wird, das unter in der Türkei üblichen, den hierzulande geforderten Rechtsschutz von Angeklagten aber mißachtenden Umständen erbracht wurde, kann das Interesse der Bundesregierung an der gedeihlichen Zusammenarbeit mit diesem NATO-Staat wohl kaum hoch genug eingeschätzt werden.

Poster gegen Zensur der linksradikalen Zeitschrift 'radikal' - Foto: © 2014 by Schattenblick

Über 200 Ermittlungsverfahren - Meinungs- und Pressefreiheit in der BRD
Foto: © 2014 by Schattenblick

Die Kriminalisierung inländischer Gruppen und Initiativen mit dem Instrument des Gesinnungsstrafrechts wurde schon zuvor extensiv vollzogen. In den 1990er Jahren wurde unter Inanspruchnahme des 129 a gegen etwa 1500 Personen ermittelt, die in etwa 95 Prozent der Fälle linken Gruppierungen angehörten. Obwohl rund 100 Todesopfer neonazistischer Gewalt für diese Zeit belegt sind, richteten sich durchschnittlich etwa drei Ermittlungsverfahren nach 129 a im Jahr gegen rechts, während linke Bewegungen mit durchschnittlich 155 Verfahren im Jahr traktiert wurden. So wird diese Form des politischen Strafrechts seit jeher nicht nur gegen die revolutionäre Linke, sondern auch antifaschistische Gruppen, deren politische Arbeit in aller Öffentlichkeit stattfindet, eingesetzt.

Die weitaus meisten 129 a-Verfahren gegen Linke kamen über das Ermittlungsstadium nicht hinaus. In nur etwa fünf Prozent der abgeschlossenen Fälle kam es überhaupt zu einem Urteil. In Anbetracht der weitreichenden Befugnisse, die diese Kollektivstrafbestände den Sicherheitsbehörden im Unterschied zum konventionellen Tatstrafrecht zubilligen, liegt es auf der Hand, daß sie als universales Instrument zur Ausforschung und Einschüchterung linker Bewegungen eingesetzt werden. Die umfassende Überwachung der Telekommunikation auch in Form von Rasterfahndungen, Großrazzien, Fahrzeugkontrollen und Durchsuchungen selbst bei Unverdächtigen, der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, die Abschöpfung von Kronzeugen und die Verwendung von Geheimdienstmaterial stehen den Repressionsorganen des Staates ebenso zur Verfügung wie die Anordnung von Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen einer Fluchtgefahr, die langfristige Inhaftierung unter Isolationsbedingungen und die Einschränkung der Verteidigungsrechte der Betroffenen.

Die Durchführung bundesweiter Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachung im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 ist ein Beispiel für die Anwendung des 129 a als Mittel der Unterdrückung politischen Protestes, mußten doch alle in diesem Zusammenhang anberaumten Verfahren ergebnislos eingestellt werden. Auch die in Dresden aufgrund der Aussage eines bekannten Neonazis gegen eine sogenannte "Antifa Sportgruppe" eingeleiteten Ermittlungen wurden nach über vier Jahren ergebnislos eingestellt [2]. Daß die dabei ins Visier der Justiz genommenen Aktivistinnen und Aktivisten gegen die im Zentrum der PEGIDA-Bewegung besonders starken Neonazis protestiert hatten, bestätigt die politisch selektive Stoßrichung der Staatsschutzbehörden. Die Ermittlungen nach 129 a gegen die sogenannten Revolutionären Aktionszellen (RAZ) sind hingegen noch im Gange. So wurden in diesem Zusammenhang im Mai 2013 zeitgleich 21 Hausdurchsuchungen bei Personen durchgeführt, die der Mitgliedschaft in dieser Gruppe bezichtigt werden. Trotz umfangreicher Aktivitäten der Ermittlungsbehörden wurde in keinem Fall Anklage erhoben, so daß auch hier von einer Form der systematischen Einschüchterung unbescholtener Menschen und Ausforschung oppositioneller Strukturen ausgegangen werden kann.

Diese zu zerschlagen und ihre Mitglieder zurück in die Isolation alltäglicher Überlebenskonkurrenz zu treiben, wird nach der altbewährten Devise "Mitgefangen, mitgehangen" betrieben. Die Ausbildung kollektiver Strukturen, in die der Staat keinen Einblick hat, wird nicht umsonst unter dem Terminus "Parallelgesellschaft" als angeblich rechtsfreier Raum der nachdrücklichen Observation preisgegeben. "Divide et impera" ist nicht umsonst seit der Antike die Leitdoktrin machiavellistischer Herrschaftsicherung. Daß sie sich mit den Individualisierungsstrategien des neoliberalen Kapitalismus geradezu idealtypisch ergänzt, unterstreicht den hochgradigen Nutzen des Vereinigungsstrafrechtes für dessen Sachwalter.

Ausgaben der Zeitschrift Roten Hilfe - Foto: © 2014 by Schattenblick

Traditionsreiche Gefangenenhilfe hat (leider) Zukunft ...
Foto: © 2014 by Schattenblick

Über sogenannte Terrorismusprozesse wird in deutschen Medien vor allem berichtet, wenn sie sich gegen Islamisten richten. Die gegen linke und auch soziale Bewegungen gerichtete Repression bleibt hingegen weitgehend unter der Schwelle öffentlicher Aufmerksamkeit. Das dürfte zum einen daran liegen, daß es ein liberales Bürgertum, das sich in früheren Jahrzehnten noch für politische Gefangene der Linken einsetzte, kaum noch gibt. Zum andern stoßen Initiativen, die wie die Rote Hilfe oder das Gefangenen Info Solidaritätsarbeit für politische Gefangene leisten, unter humanitär orientierten NGOs auf wenig Resonanz, wenn sie dort um Unterstützung nachfragen. So beschränkt sich die Arbeit der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International auf sogenannte Gewissensgefangene, die Gewalt als Mittel des politischen Kampfes ablehnen, was auch bedeutet, über die Legitimität desselben zu befinden.

Auf einer linken Literaturmesse kommt der Frage nach der Gültigkeit der Meinungs- und Pressefreiheit besondere Bedeutung zu. Literatur war zu allen Zeiten immer auch ein Sprachrohr unterdrückter Menschen und ein Motor des historischen Fortschritts. Das sollte heute, da die Welt von mehreren synchron verlaufenden Krisen erschüttert wird, nicht anders sein, und doch kann von einer Konjunktur gesellschaftskritischer Texte, die dieses Attribut verdienen, nicht die Rede sein. Wer nicht, wie beispielsweise Thilo Sarrazin oder Henryk Broder, Anschluß an den rechtspopulistischen Mainstream sucht und seinen Anspruch auf neofeudale Deutungsmacht mit pseudokritischem Furor garniert, bleibt auflagentechnisch auf der Strecke öffentlichen Desinteresses. Vermeintliche Kapitalismuskritiker wie Thomas Piketty sind da keine Ausnahme, sondern erreichen ihr Publikum nur, weil sie zu reformieren beanspruchen, was aus antikapitalistischer Sicht nur zum Preis anwachsenden sozialen Elends und globaler Zerstörung zu retten ist.

Radikalität in Analyse und Kritik herrschender Verhältnisse muß in der Kulturproduktion neoliberaler Postdemokratien auch deshalb mit der Lupe gesucht werden, weil das Prinzip der repressiven Toleranz allmählich ausgedient zu haben scheint. Je offener die gesellschaftlichen Brüche und sozialen Konflikte hervortreten, desto weniger Verlaß ist auf eine sich freiheitlich gebende Widerspruchsregulation, die auf die befriedende Wirkung eines bloßen Surrogats politischer Streitbarkeit setzt. Die kollektive Verdächtigung ganzer Gruppen und Ideologien, dem Terrorismus Vorschub zu leisten, erleichtert auch die Anwendung jeder Form von Kollektiv- und Gesinnungsstrafrecht. Das mittelbare Propagieren terroristischer Handlungen ist auch in der EU längst strafbar, was die Schwelle, sich als Autorin oder Autor überhaupt mit gesellschaftlichen Widerspruchslagen zu beschäftigen, nicht eben niedriger legt. Wenn dieser Tage in sozialen Netzwerken erklärt wird, schon der Verzicht darauf, sich mit Charlie Hebdo zu identifizieren, stelle ein Verdachtsmoment dar [3], dann droht das aufklärerische Moment der Satire in ihr Gegenteil umzuschlagen. Dem mit einer Gesellschaftskritik entgegenzutreten, die sich nicht auf die Spiegelung symbolpolitischer Oberflächenphänomene beschränkt, könnte als genuine Aufgabe linker Literatur bezeichnet werden.

Cover der Broschüre 'Sonderrechtssystem der § § 129 StGB' - Grafik: Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Grafik: Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen


Fußnoten:


[1] http://broschuere129.blogsport.eu/

[2] http://www.sachsens-demokratie.net/2014/09/21/§129-verfahren-abgeschlossen-alle-verfahren-eingestellt/

[3] http://paper-bird.net/2015/01/09/why-i-am-not-charlie/

Zum Gefangenen Info im Schattenblick siehe auch:
BERICHT/145: Vorwärts und nicht vergessen ... (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0145.html
und
INTERVIEW/164: Aufbruch, Brüche, Widerstände - gelebt, bezeugt seit 1967 (SB)
http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prin0164.html


Zur "19. Linken Literaturmesse in Nürnberg" sind bisher im Pool
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unter dem kategorischen Titel "Linksliteraten" erschienen:

BERICHT/017: Linksliteraten - Aufgefächert, diskutiert und präsentiert ... (SB)
BERICHT/018: Linksliteraten - Sunnitische Ränke ... (SB)
BERICHT/019: Linksliteraten - Arbeit, Umwelt, Klassenkampf ... (SB)
BERICHT/020: Linksliteraten - Marktferne Presse, engagiertes Buch ... (SB)
BERICHT/021: Linksliteraten - Widerspruchssymptom EU ... (1) (SB)
BERICHT/021: Linksliteraten - Widerspruchssymptom EU ... (2) (SB)
BERICHT/023: Linksliteraten - Widerspruchssymptom EU ... (3) (SB)

INTERVIEW/009: Linksliteraten - Ukraine und das unfreie Spiel der Kräfte ...    Reinhard Lauterbach im Gespräch (SB)
INTERVIEW/010: Linksliteraten - Schienenband in Bürgerhand ...    Dr. Winfried Wolf im Gespräch (SB)
INTERVIEW/011: Linksliteraten - Spuren des Befreiungskampfes ...    Prof. Dr. Herbert Meißner im Gespräch (SB)
INTERVIEW/012: Linksliteraten - kapital- und umweltschadenfrei ...    Emil Bauer im Gespräch (SB)
INTERVIEW/013: Linksliteraten - Der aufrechte Gang ...    Victor Grossman im Gespräch (SB)
INTERVIEW/014: Linksliteraten - Übersetzung, Brückenbau, linke Kulturen ...    Mario Pschera vom Dagyeli-Verlag im Gespräch (SB)
INTERVIEW/015: Linksliteraten - Vermächtnisse und Perspektiven ...    Simone Barrientos vom Kulturmaschinen-Verlag im Gespräch (SB)
INTERVIEW/016: Linksliteraten - Die linke Optik ...    Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann vom Verband Arbeiterfotografie im Gespräch (SB)
INTERVIEW/017: Linksliteraten - Der rote Faden ...    Wiljo Heinen vom Verlag Wiljo Heinen im Gespräch (SB)
INTERVIEW/018: Linksliteraten - Mit den Augen der Verlierer ...    Annette Ohme-Reinicke im Gespräch (SB)
INTERVIEW/019: Linksliteraten - Und ausgerechnet Nürnberg ...    Robert von der Linken Literaturmesse im Gespräch (SB)
INTERVIEW/020: Linksliteraten - Das Primat des Kampfes ...    Detlef Hartmann im Gespräch (SB)

12. Januar 2015


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