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MARKT/048: Interessen der Milcherzeuger im neuen Milchpaket auf's Abstellgleis verbannt (EBM)


European Milk Board - Pressemitteilung vom 7. Dezember 2011

Interessen der Milcherzeuger im neuen Milchpaket auf's Abstellgleis verbannt

Einigung zum Milchpaket von EU-Kommission, Parlament und Ministerrat ignoriert die Situation der Milcherzeuger komplett


Brüssel/Hamm, 7. Dezember 2011: "Die europäischen Milcherzeuger sind sehr enttäuscht!", äußert sich Romuald Schaber, Präsident des European Milk Board (EMB), zu den aktuellen Ergebnissen der Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat bezüglich der Milchmarktreform. Das Ziel einer Stärkung der Produzenten würde durch diese Beschlüsse weit verfehlt.

"Wenn Verträge zwischen Erzeuger und Molkerei nicht EU-weit verpflichtend sind, sondern jedes Land selbst entscheidet, ob es sie verpflichtend einführt oder nicht, dann kann die Position der europäischen Produzenten am Markt einfach nicht verbessert werden.", so Schaber. Und da die politischen Beschlüsse vom 6.12. zudem vorsehen, dass Mitglieder von Genossenschaften schon von vornherein keine Verträge abschließen dürfen, würden insbesondere Molkereigenossenschaften hier weiterhin gnadenlos die Preise drücken können.

Auch die Bündelung der Erzeuger, um gemeinsam gegenüber Molkereien zu verhandeln, auf 3,5 Prozent (europäische Ebene) und 33 Prozent (nationale Ebene) zu begrenzen, sei extrem problematisch. Denn der Marktanteil vieler Molkereien übersteige diese Bündelungsgrenzen bereits um ein vielfaches. Mit diesen Molkereigiganten müssten die klein gehaltenen Erzeugerorganisationen dann ohne wirklich Marktmacht verhandeln.

"Die Vorschläge des EU-Parlamentes haben bei diesem sogenannten Kompromiss mit Kommission und Ministerrat unglaublich viele Federn lassen müssen", meint Schaber weiter. Denn neben einer höheren nationalen Bündelungsgrenze von 40 Prozent der nationalen Milchmenge und den EU-weit verpflichtenden Verträgen finde sich auch die von den Parlamentariern ursprünglich vorgeschlagene Monitoringstelle so nicht in den endgültigen Beschlüssen der drei EU-Institutionen wieder.

Dass laut Kompromiss bei Käse, der als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geographische Angabe (g.g.A.) hergestellt wird, eine Angebotsregulierung möglich sein soll, sei leider nichts weiter als ein Feigenblatt. "Eine Angebotsregulierung muss für den gesamten Milchmarkt gelten, sonst rast jener - sonst rasen insbesondere die Erzeuger - ungebremst der nächsten Krise entgegen.", so Schaber dazu.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Dezember 2011
EMB - European Milk Board, Office
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2011