Schattenblick → INFOPOOL → EUROPOOL → ERNÄHRUNG


MELDUNG/067: TTIP - Weiterer Schritt zum "Chlorhuhn" geplant (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Brüssel / Hamm, 11.12.2015

TTIP: Weiterer Schritt zum "Chlorhuhn" geplant

EU-Kommission will chemische Oberflächenbehandlung von Geflügel-Schlachtkörpern erlauben. Bauern und Bäuerinnen lehnen das ab


Nächste Woche läutet die EU-Kommission den Prozess ein, in Europa künftig die Behandlung von Geflügel-Schlachtkörpern mit Essigsäure zu erlauben. Bisher ist nur die Reinigung mit Trinkwasser erlaubt. Bereits im Jahr 2013 hat die EU-Kommission die Reinigung von Rindfleisch-Schlachtkörpern mit Milchsäure erlaubt. Beide Maßnahmen sind eindeutig Vorleistungen seitens der EU, um das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) voranzutreiben. Denn in den USA ist die künstliche Milchsäurebehandlung zur Dekontamination von Rindfleisch-Schlachtkörpern bereits gängige Praxis. Essigsäure (Peroxyacid) ist in den USA eines von vier Mitteln, die zur Dekontamination von Geflügel-Schlachtkörpern genutzt werden. Die EU-Kommission gibt als Grund an, Bakterien wie Campylobacter beseitigen zu wollen.

"Das ist vorgeschoben", sagt Gertraud Gafus, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Mit diesem Vorhaben werden vor allem die Möglichkeiten der US-Schlachtindustrie verbessert, mehr Fleisch in die EU exportieren zu können. Dadurch sollen schlicht unterschiedliche Standards in der Lebensmittelerzeugung angeglichen werden. In der EU ist es vollkommen ausreichend, Geflügel- und Rindfleisch bei Bedarf mit Trinkwasser zu reinigen, wenn vorab in der Kette ordnungsgemäß und auf qualitativ hohem Niveau gearbeitet wurde."

Gafus weiter: "Das Vorhaben der EU-Kommission zeigt erneut, dass durch TTIP zwei völlig unterschiedliche Kulturen und Systeme gegeneinander ausgespielt werden. Die Prozessqualität in Europa vom Hühnchen im Stall bis zur Ladentheke soll ausgetauscht werden durch eine chemisch herbeigeführte Produktqualität. Setzt sich die EU-Kommission durch, dann bedeutet dies eine weitere Industrialisierung der Schlachtprozesse und einen Sieg für die Agrarindustrie gegen das öffentliche Interesse für eine bäuerlich und handwerklich hochwertige Lebensmittelerzeugung- und -verarbeitung."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2015
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang