Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. Februar 2019
EU-Rüstungsexportpolitik muss sich an Menschenrechten orientieren
Berlin. Auf der Münchener Sicherheitskonferenz forderte das Bundesverteidigungsministerium gemeinsame europäische Richtlinien für Rüstungsexporte. Medienberichten zufolge wollen sich Deutschland und Frankreich jetzt auf erste Grundsätze verständigen, die auch den Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter in Länder außerhalb der EU und Nato erleichtern sollen.
Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:
"Eine menschenrechtsorientierte Vereinheitlichung der
Rüstungsexportpolitik durch die EU-Mitgliedstaaten ist in der Tat
dringend geboten. Sie sollte jedoch nicht unter das Niveau des seit dem
Jahr 2008 geltenden europäischen Gemeinsamen Standpunkts zu
Rüstungsexporten fallen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind an
Menschenrechte gebunden, eine Vereinheitlichung ihrer Außen- und
Sicherheitspolitik darf diese Bindung nicht unterlaufen - auch nicht
durch bilaterale Vereinbarungen."
Seit 2008 gilt ein europäischer Gemeinsamer Standpunkt, der die Rüstungsexportpolitik der Mitgliedstaaten transparenter machen und harmonisieren soll. Für die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunktes fehlt allerdings eine wirksame Kontrolle. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob sie den Transfer von Militärtechnologie oder Militärgütern genehmigen oder verweigern und berichten lediglich an eine Ratsarbeitsgruppe (COARM). Das Europäische Parlament befasst sich regelmäßig mit der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts und bemängelt die uneinheitliche Praxis der Mitgliedstaaten, die weit hinter dem Gemeinsamen Standpunkt zurückbleibt.
Deutschland bekennt sich zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung vorgenommen, Rüstungsexporte weiter einzuschränken, die eigenen rüstungspolitischen Grundsätze zu schärfen und den Gemeinsamen Standpunkt der EU fortzuentwickeln.
Weitere Informationen
Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli
2017 - Juni 2018, Kapitel 4 Rüstungsexporte: Rolle der Menschenrechte
im Genehmigungsverfahren. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte, 2018.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Menschenrechtsbericht_2018/Menschenrechtsbericht_2018.pdf
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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2019
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
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www.institut-fuer-menschenrechte.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2019
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