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STELLUNGNAHME/003: Erklärung der Republik Belarus zur Resolution des EU-Parlamentes (Botschaft)


Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland - Januar 2011

Die Erklärung

des Präsidiums des Rates der Republik und des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung der Republik Belarus hinsichtlich der am 20. Januar 2011 vom Europäischen Parlament angenommenen Resolution über die Situation in Belarus


Die Resolution des Europäischen Parlaments, angenommen am 20. Januar 2011, hat bei den belarussischen Parlamentariern tiefes Bedauern hervorgerufen und demonstrierte wieder einmal, dass das Europapäische Parlament die objektiven Fakten ignoriert, während es seine Position in Bezug auf die Republik Belarus zum Ausdruck brachte.

Die Präsidentschaftswahlen in der Republik Belarus basieren auf der absoluten Einhaltung der nationalen Gesetzgebung. Es ist eine Menge getan worden, bedeutende Änderungen in die Wahlgesetzgebung aufzunehmen, den Wahlprozess selbst zu verbessern, was durch die OSZE und die Venedig-Kommission des Europarates anerkannt worden ist.

Jegliche Beschränkungen der Zahl und der Länge des Aufenthaltes von Beobachtern der OSZE und CIS, sowie deren parlamentarischer Strukturen wurden offengelegt. Die OSZE-Beobachter stellten in ihren Einschätzungen der Wahlen neben einigen kritischen Elementen bedeutende Änderungen zum Besseren fest.

Die Resultate der Präsidentschaftswahlen in der Republik Belarus sind unanfechtbar und bringen voll und ganz den Willen der belarussischen Menschen zum Ausdruck.

Jegliche Spekulationen in dieser Richtung sind grundlos und unakzeptabel.

Es ist bedauerlich, dass anstelle einer ernsthaften Analyse des Verlaufs und der Gründe der Ereignisse, die am 19. Dezember 2010 in Minsk stattfanden, eine Zahl von westlichen Kollegen, die die Tatsachen und die Realität ignorieren, sich auf eine emotionale Kritik der notwendigen Aktionen der belarussischen Seite konzentrieren.

Wir betonen, dass die gesetzgebenden Organe der Exekutive eine maximale Zurückhaltung demonstriert und bei der Durchführung einer unerlaubten Manifestation nicht interveniert haben, bis deren Führer und Teilnehmer ihr einen offenen gewalttätigen Charakter gaben.

Die Bürger der Republik Belarus, sind so wie die Bürger jedes anderen Landes verpflichtet, die Gesetze ihres Staates einzuhalten, während der Staat seinerseits verpflichtet ist, für eine Respektierung von Gesetz und Ordnung zu sorgen.

Die Aktionen der ausführenden Gesetzesorgane waren legitimiert und verhältnismäßig zu den aggressiven Provokationen seitens der Teilnehmer der Manifestation.

Es ist bekannt, dass der "Dialog" der Polizei mit den Demonstranten in vielen EU-Ländern bei ähnlichen Fällen einen viel aggressiveren Charakter trägt, wobei ein ganzes Arsenal von speziellen Mitteln als "Hauptargumente" verwendet wird. Es ist zu hoffen, dass das Europaparlament eines Tages Doppelstandards bei seiner Herangehensweise ablehnt.

Der Charakter und der Ton der Resolution, die durch das Europaparlament angenommen wurde, sind bedauernswert ein Zeichen dafür, dass rationales Denken wiederum durch Emotionen ersetzt und der Dialog dem Druck zum Opfer gefallen ist. Wir sind tief davon überzeugt, dass das Europaparlament ein repräsentatives Organ ist und nicht als Initiator der Konfrontation der Europäischen Union und seinen unmittelbaren Nachbarn fungiert. Die Praxis der Kommunikation mit einem souveränen Staat in der Sprache eines Ultimatums ist total unangebracht und lässt einen Mangel für jegliche Perspektive erkennen.

Es ist bedauerlich, wenn das die Interessen der Europäischen Union verkörpert.

Das Spektrum der Wechselwirkung zwischen der Republik Belarus und der Europäischen Union hat große Dimensionen und umfasst viele Gebiete von gegenseitigem Interesse.

Die belarussische Seite vertritt konsequent die Vertiefung einer Partnerschaft und einer längerfristigen umfassenden Kooperation zum gegenseitigen Vorteil mit der EU. Die Nationalversammlung der Republik Belarus ist bereit für einen konstruktiven Dialog mit internationalen Parlamentsorganisationen und nationalen Parlamenten ausländischer Staaten, aber einzig und allein auf der Basis von gegenseitigem Respekt und Gleichheit. Nicht restriktive Maßnahmen, sondern die Suche nach gegenseitigem Verständnis und Engagement sind das einzig wirkliche und zuverlässige Instrumentarium für die Lösung von Problemen.


Übersetzung aus dem von der Belarussischen Botschaft zugeschicktem Dokument aus dem Englischen von Brigitte Queck


Hinweis der Schattenblick-Redaktion:
Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2011 zur Lage in Belarus finden Sie unter:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0022+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE


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Quelle:
Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Am Treptower Park 32, 12435 Berlin
Telefon: 030/53635913, Fax: 030/53635923
E-Mail: berlin@belembassy.org
Internet: www.germany.belembassy.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2011