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AUSSEN/095: EU-Sanktionspolitik im Bereich Menschenrechte (EP)


Europäisches Parlament - Pressemitteilung vom 04.09.2008

EU-Sanktionspolitik im Bereich Menschenrechte


In seinem heute angenommenen Bericht über EU-Sanktionen als Teil der EU-Menschenrechtspolitik bedauert das Europäische Parlament, dass die EU ihre Sanktionspolitik oftmals "uneinheitlich" angewandt und Drittländer selbst bei ähnlichen Praktiken im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie unterschiedlich behandelt hat. Auch betonen die Abgeordneten, dass die Wirksamkeit einer Sanktion die Fähigkeit der EU voraussetze, sie "dauerhaft aufrechtzuerhalten". Die Abgeordneten bedauern, dass bislang weder eine Bewertung noch eine Untersuchung der Auswirkungen der Sanktionspolitik der EU vorgenommen wurde und es daher außerordentlich schwierig ist, die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Politik vor Ort zu beurteilen und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Ministerrat und EU-Kommission müssten eine solche Evaluierung vornehmen. Das EP ist der Auffassung, dass sich die gegen Südafrika angewandte Sanktionspolitik durch ihren Beitrag zur Beendung der Apartheid als wirksam erwiesen hat.

Schädigung der Umwelt eine "schwere Menschenrechtsverletzung"

Das EP ist der Auffassung, dass "jede absichtliche und irreversible Schädigung der Umwelt" eine Gefahr für den Frieden und die Sicherheit sowie eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt. Daher müsse jede absichtliche und irreversible Schädigung der Umwelt als ein Grund für die Anwendung von Sanktionen betrachtet werden.

Mit "zweierlei Maß"

Die Sanktionsinstrumente der EU müssten "flexibel und gemäß den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls" eingesetzt werden, verlangen die Abgeordneten. Bedauerlich sei, dass die EU ihre Sanktionspolitik oftmals "uneinheitlich" angewandt und Drittländer selbst bei ähnlichen Praktiken im Hinblick auf Menschenrechte und Demokratie unterschiedlich behandelt hat, was ihr die Kritik einbrachte, mit "zweierlei Maß" zu messen.

Das Parlament betont, die Wirksamkeit einer Sanktion setze die Fähigkeit der Europäischen Union voraus, sie "dauerhaft aufrechtzuerhalten" und bedauert in diesem Zusammenhang den Gebrauch von Klauseln wie der "Sunset-Klauseln", die automatisch wieder aufgehoben werden.

Wirksamkeit "intelligenter" Sanktionen

Die Abgeordneten anerkennen das starke humanitäre Engagement der EU, das zur Aufgabe allgemeiner wirtschaftlicher Sanktionen wie im Fall des Irak und zur Verhängung gezielter "intelligenter" Sanktionen geführt habe. Mit diesen intelligenten Sanktionen soll die größtmögliche Wirkung auf diejenigen erzielt werden, deren Verhalten es zu beeinflussen gilt, während die negativen humanitären Auswirkungen sowie Folgen für Personen, gegen die sich die Sanktionen nicht richten, oder für Nachbarländer so gering wie möglich gehalten werden sollen.

Schwarze Listen

Schließlich fordert das EP Ministerrat und EU-Kommission auf, das bestehende Verfahren zur Aufnahme in Schwarze Listen bzw. zur Streichung aus diesen Listen zu überprüfen. Unabdingbar sei es, die Menschenrechte der in Schwarze Listen Aufgenommenen sowie insbesondere die internationalen Standards in Bezug auf den Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht sowie zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu achten.

Zudem müssten sich die EU-Mitgliedstaaten für eine solche Überprüfung im Rahmen der Mechanismen der Vereinten Nationen einsetzen um sicherzustellen, dass bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus die Grundrechte geachtet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 04.09.2008 - REF: 20080903IPR36115
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2008