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GEWERKSCHAFT/017: CETA - Verpasste Chance für ein gutes Abkommen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Februar 2017

CETA: Verpasste Chance für ein gutes Abkommen - Jetzt muss die EU-Kommission liefern


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich enttäuscht über die heutige Zustimmung zum EU-Kanada-Abkommen im Europäischen Parlament. "Das EU-Parlament hat mit dem Votum die unwiederbringliche Chance verpasst, sein entscheidendes politisches Gewicht für ein wirklich gutes Abkommen einzusetzen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske nach der Zustimmung der Abgeordneten heute Mittag in Straßburg.

"Wir sind der Überzeugung, dass wir ein gutes Handelsabkommen mit Kanada brauchen", sagte Bsirske. "Eine Politik des Wiedererstarkens von Protektionismus und Nationalismus in den USA, mit unabsehbaren Wirkungen auf Europa und seine Rechtspopulisten, hätte ein starkes Zeichen der EU für ein faires und soziales Abkommen erfordert. Eins, das bei der Gestaltung von offenen Märkten und freiem Handel den Kriterien einer fairen Globalisierung verpflichtet ist und so dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen", so Bsirske. In der nun vorliegenden Form erfülle CETA aus Sicht von ver.di diese Gestaltungsanforderungen nicht ausreichend.

"Mit der heutigen Zustimmung verlässt sich das EU-Parlament ganz auf die politische Zusicherung der EU-Kommission beispielsweise bei Arbeitnehmer*innenrechten im Nachhinein noch nachbessern zu wollen", sagte Bsirske zum Freihandelsabkommen mit Kanada. "Das Ganze ist mit der heißen Nadel gestrickt. Jetzt kann man nur hoffen und einfordern, dass die Kommission auch liefert!" CETA muss als gemischtes Abkommen auch noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. "Wir werden auch diesen Prozess kritisch begleiten", sagte Frank Bsirske.

Für ver.di bestehen weiterhin große Bedenken in einer Reihe von Punkten des CETA-Vertragstextes: Da wären die fortbestehende Privilegierung ausländischer Investoren, der nicht lückenlose Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge, die fehlende Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen Arbeitnehmer*innenrechte, die mangelnde Absicherung des Vorsorgeprinzips und die unzureichende Garantie von Tariftreue im öffentlichen Beschaffungswesen. Zudem gibt es einen offenkundigen Widerspruch zwischen dem eigentlichen CETA Vertragstext und dem begleitenden Auslegungsinstrument. "Wir sehen uns in unseren Bedenken auch durch die kritischen Diskussionen im EU-Parlament bestärkt. Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat empfohlen, CETA nicht zuzustimmen", so Bsirske. Problematisch bliebe auch, dass CETA mit der Zustimmung des EU-Parlamentes nun in weiten Teilen vorläufig angewendet werde, noch vor dem Votum des deutschen Bundestages und Bundesrates.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.02.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Daniela Milutin - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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