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INNEN/365: Einigung über Vernetzung polizeilicher Datenbanken (BMI)


Bundesministerium des Innern - Pressemitteilung vom 15. Februar 2007

Einigung über europaweite Vernetzung polizeilicher Datenbanken zur wirksamen Verbrechensverfolgung


Bei der Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union am Donnerstag, den 15. Februar in Brüssel konnte politisches Einvernehmen erzielt werden, die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags von Prüm/Eifel (D) in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Der entsprechende Beschlussentwurf soll unverzüglich dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme übermittelt werden. Damit könnte noch unter deutscher Präsidentschaft das Verfahren zur Überführung des Vertrags in den EU-Rechtsrahmen erfolgreich abgeschlossen werden.

Der von sieben europäischen Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien) am 27. Mai 2005 geschlossene und nach dem Ort der Unterzeichnung benannte Vertrag von Prüm sieht die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vor. Neun weitere Mitgliedstaaten (Finnland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Bulgarien, Rumänien und Griechenland) haben inzwischen schon ihre Absicht zum Vertragsbeitritt erklärt. Deutschland und Österreich stehen seit Anfang Dezember in einem ersten automatisierten Informationsabgleich; Spanien wird in Kürze folgen.

Bereits auf dem Informellen Ministertreffen in Dresden Mitte Januar hatten fast alle Mitgliedstaaten, Vizepräsident der Europäischen Kommission Franco Frattini und der Vertreter des Europäischen Parlaments, Jean-Marie Cavada, große Unterstützung zur Überführung des Vertrags in den EU-Rechtsrahmen signalisiert. Auf der heutigen formellen Sitzung der Innenminister haben deshalb alle 16 Prüm-Partner (Unterzeichner- und Beitrittstaaten) gemeinsam den Entwurf eines Ratsbeschlusses zur Überführung der Kernelemente des Vertrags eingebracht. Dabei sollen die Bestimmungen des Vertrags im Wesentlichen inhaltsgleich in den EU-Rechtsrahmen übernommen werden.

Minister Dr. Schäuble erklärte in Brüssel:

"Mit der Vertragsüberführung werden zukünftig alle 27 EU Mitgliedstaaten von dem erheblichen Mehrwert des Vertrages profitieren. Ziel ist es, einen modernen polizeilichen Informationsverbund aufzubauen, um europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen. Der besondere Mehrwert des Vertrages von Prüm liegt in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch. Die auf den ersten Umsetzungsmaßnahmen beruhenden operativen Ergebnisse sind sehr viel versprechend und belegen, dass der Vertrag von Prüm in einem hohen Maße zur Stärkung der inneren Sicherheit in Europa beiträgt.

So können seit Anfang Dezember 2006 Österreich und Deutschland auf Grundlage des Vertrages ihre DNA-Daten gegenseitig abgleichen. Sie sind damit die ersten Staaten, die sich in einem so genannten "hit / no hit - Verfahren" gegenseitig Zugriff auf ihre nationalen polizeilichen Datenbanken gewähren. Dieser DNA-Abgleich hat allein in den ersten 8 Wochen zusammengefasst in Deutschland zu über 1.500 Treffern mit österreichischen Datensätzen und umgekehrt zu mehr als 1.400 Treffern in Österreich mit deutschen Datensätzen geführt. Darunter wurden allein im Bereich der Totschlags- bzw. Morddelikte 32 Treffer erzielt."

Zwar bedürfe jeder Treffer einer sorgfältigen Überprüfung und es ließen sich ungelöste Fälle nicht allein anhand eines DNA-Treffers lösen. Es sei gleichwohl aber zu erwarten, dass in Deutschland und Österreich bislang ungelöste Fälle abgeschlossen und die Täter einer Verurteilung zugeführt werden können, unterstrich Minister Schäuble.

"Die Zahlen belegen, dass die dem Prümer Vertrag zugrunde liegende Idee, vorhandene nationale Datenbanken zu vernetzen, eine einfache aber zugleich äußerst wirkungsvolle Lösung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und des internationalen Terrorismus darstellt. Dabei umfasst der Informationsaustausch nach Prüm neben dem erwähnten Abgleich von DNA-Daten auch Zugriffsmöglichkeiten auf Fingerabdruck- und Kraftfahrzeugregisterdateien. Mit diesem Austausch wollen wir sukzessive noch in diesem Halbjahr beginnen", betonte Schäuble.

Besonders hervorzuheben, so der Minister, seien auch die umfassenden Datenschutzregelungen des Vertrags, die nunmehr mit in den EU-Rahmen überführt werden und die den hohen Ansprüchen eines modernen Datenschutzes entsprechen.


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Zusatzinformation:

Auf Grundlage des Vertrages ist es möglich, dass sich die beteiligten Staaten untereinander einen automatisierten Zugriff auf bestimmte nationale Datenbanken gewähren. Das Verfahren stellt einen Quantensprung im Bereich des grenzüberschreitenden Datenaustausches dar. So können die Vertragsstaaten im Rahmen eines direkten lesenden Online-Vollzugriffs Fahrzeugregisterdaten gegenseitig abrufen. DNA- Analyse-Dateien und daktyloskopische Dateien (Fingerabdrücke) werden dem anderen Vertragspartner jeweils im Wege eines Hit-/No-Hit-Systems geöffnet. Die abfragende Stelle erhält damit innerhalb weniger Minuten unmittelbar und automatisch die Information, ob zu dem Profil ein Treffer im Datensystem des Vertragspartners vorliegt oder nicht. Die Übermittlung von weitergehenden Informationen, wie personenbezogene Daten, erfolgt im Rahmen der Rechtshilfe.

Regelungen zum Datenaustausch werden ebenfalls im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus und reisender Gewalttäter getroffen: Zur Verhinderung terroristischer Straftaten können personenbezogene Informationen über terroristische Gefährder übermittelt werden. Zu präventiven Zwecken ermöglicht der Vertrag den Austausch von Informationen im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter, wie etwa Hooligans.

Durch den Vertrag von Prüm wird darüber hinaus auch die polizeiliche Zusammenarbeit durch operative Maßnahmen intensiviert. So ermöglicht der Vertrag gemeinsame Einsatzformen wie die Durchführung von gemeinsamen Streifen oder die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeibeamte der anderen Vertragsstaaten. Beispielsweise können Polizeibeamte zur Verstärkung der Sicherheit bei Großereignissen in einem anderen europäischen Land mit allen Rechten und Pflichten des Gastlandes ausgestattet werden.

Infolge seiner Zielsetzung, die europäische Zusammenarbeit weiter zu entwickeln, ist der Vertrag von Prüm bereits von Beginn an auf die Überführung in den Rahmen der Europäischen Union angelegt worden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Februar 2007
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Telefax: 01888 681-2926
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2007