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MELDUNG/034: EU-Agenda zur "besseren Rechtsetzung" erfüllt US-Forderungen teilweise (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Montag, 13. Juli 2015 / Politik & Recht

Agenda zur "besseren Rechtsetzung" erfüllt US-Forderungen teilweise


Unter dem Deckmantel der "verbesserten Transparenz" führt die EU-Kommission derzeit Mechanismen ein, die den "bewährten Regelungsverfahren" ähneln, wie sie die USA in den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) fordert. Dadurch kann auch die US-Wirtschaft die europäische Gesetzgebung stark beeinflussen oder mitgestalten.

Durch das Paket zur "besseren Rechtsetzung" vom 19. Mai wurden Mechanismen geschaffen, die Interessensvertretern mehr Möglichkeiten geben, sowohl im Gesetzgebungsprozess als auch in der technischen Umsetzung von EU-Gesetzgebungen stärker Einfluss zu nehmen. Seit Anfang Juli können Interessensvertreter bereits bei "Fahrplänen" und "Folgenabschätzungen in der Anfangsphase" der Kommission Rückmeldung geben.

Je nach Initiative führt die Kommission dann gezielte oder öffentliche Konsultationen durch, bei der sie in der Regel 12 Wochen lang die Meinung der Interessensvertreter zu wichtigen Aspekten von Folgenabschätzungen für in Vorbereitung befindliche Kommissionsvorschläge abfragt, aber auch zu wichtigen Elementen von Evaluierungen und "Eignungsprüfungen".

Im Gegensatz dazu hatte die USA in den TTIP-Verhandlungen gefordert, dass die Kommission, bereits bevor sie einen Vorschlag verabschiedet und EU-Parlament und Rat vorlegt, diesen Entwurf zur Konsultation durch die Interessensvertreter freigibt.

Zum Abschluss der Vorbereitung eines neuen Legislativvorschlags und nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kollegium können Interessensvertreter nun aber der Kommission acht Wochen lang Rückmeldung zu den Kommissionsvorschlägen geben. Künftig soll dies auch innerhalb einer vierwöchigen Frist für die Entwürfe delegierter Rechtsakte und wichtiger Durchführungsrechtsakte möglich sein. Die Sichtweisen der Interessensvertreter bündelt die Kommission zukünftig, legt sie dem EU-Parlament und dem Rat vor, um sie dann in die Gesetzgebungsdebatte einzubringen.

Darüber hinaus ruft die EU-Kommission seit Juli Interessensvertreter auf der Seite "Bürokratieabbau - Ihre Meinung zählt" auf, Anstöße zu geben, wie EU-Rechtsvorschriften effizienter und wirksamer gestaltet werden können. Dadurch soll jeder Interessenvertreter zusätzlich zu den Konsultationen die Möglichkeit haben, seine Meinung über bestehende Gesetzgebungen zu äußern: "Was Sie stört, was Sie zu aufwendig finden oder was Ihrer Meinung nach verbessert werden muss."

Da es 20-mal so viele Industrielobbyisten in Brüssel gibt wie Umweltlobbyisten, ist das ein willkommenes Einfallstor für die Wirtschaft, an der Aufweichung bestehender Umweltgesetzgebungen zu arbeiten. Die neu eingeführte Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften bietet die Grundlage zum Aufschnüren und zur Aufweichung der "störenden" Gesetzesvorschriften.

Die Konsultationsseite der EU-Kommission "Ihre Stimme in Europa" ist bereits seit Anfang Juli entsprechend der Agenda zur "besseren Rechtsetzung" umgebaut. [bv]


Die Konsultationsseite der EU-Kommission: Ihre Stimme in Europa
http://ec.europa.eu/yourvoice/index_de.htm

Bürokratieabbau - Ihre Meinung zählt!
http://ec.europa.eu/priorities/democratic-change/better-regulation/feedback/index_en.htm

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Quelle:
EU-News, 13.07.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2015

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