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SOZIALES/121: Arbeitsminister einigten sich über Richtlinie zur Arbeitszeit (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 10. Juni 2008

Weichenstellung für das soziale Europa

Zu der Einigung über die Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit der Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister der EU in der Sitzung des Beschäftigungsrates in Luxemburg erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz:


Die langwierigen Beratungen zu den Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie und zur Leiharbeitsrichtlinie in den letzten Jahren haben sich gelohnt. Den Arbeitsministerinnen und Arbeitsministern in Europa ist es heute gelungen, ein angemessenes europaweites Schutzniveau bei der Arbeitszeit sowie europaweite Mindeststandards für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zu vereinbaren. Das sind wichtige Bausteine eines sozialen Europas. Sie sorgen dafür, dass Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird.

So macht die Richtlinie zur Leiharbeit den in Deutschland bereits seit 2004 geltenden Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" europaweit zum Maßstab. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in Deutschland auch weiterhin nur über Tarifvertrag möglich sein.

Die Richtlinie zur Arbeitszeit enthält Mindeststandards für die Arbeitszeitgestaltung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Mit der beschlossenen Änderung sollen unter anderem Probleme gelöst werden, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Bereitschaftsdienst entstanden waren. In Deutschland wurde diese Rechtsprechung bereits zum 1. Januar 2004 in nationales Recht umgesetzt. Deutschland hat sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene insbesondere für Regelungen eingesetzt, nach denen die auf der Basis des geänderten deutschen Arbeitszeitrechts abgeschlossenen Tarifverträge unverändert oder nur mit geringen Anpassungen bestehen bleiben können. Dies ist gelungen.

Das Europäische Parlament hat im Verfahren ein volles Mitentscheidungsrecht. Es bleibt deshalb abzuwarten, inwieweit die erzielten Kompromisse auch vom Parlament mitgetragen werden. Danach werden wir unter Einbeziehung der Sozialpartner prüfen, wie das deutsche Arbeitszeitgesetz an die geänderte Richtlinie angepasst wird. Insgesamt ist der Anpassungsbedarf überschaubar.

Die vereinbarten Kompromisse gewährleisten für die Mitgliedstaaten dauerhafte Rechts- und Planungssicherheit und sind für die Mitgliedstaaten umsetzbar und nutzbar. Die politische Einigung ist ein Signal für das soziale Europa und ermutigt zu weiteren Aktivitäten.

Weitere Informationen unter www.bmas.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23 vom 10. Juni 2008
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2008