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WIRTSCHAFT/080: Unterstützung der dänischen Regierung für Banken genehmigt (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 10. Oktober 2008

Staatliche Beihilfen:
Kommission genehmigt Unterstützung der dänischen Regierung für Banken


Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des EG-Vertrages eine dänische Regelung genehmigt, die das Vertrauen in die dänischen Finanzmärkte wiederherstellen und auf diese Weise dazu beitragen soll, ernsthafte Störungen in der dänischen Wirtschaft zu beseitigen. Die Regelung sieht besondere Liquiditätsfazilitäten für in Dänemark tätige Banken vor und soll Einleger und nicht bevorrechtigte Gläubiger im Insolvenzfalle schützen. Dänemark hat die Regelung am 8. Oktober 2008 angemeldet, und die Kommission hat sie innerhalb von zwei Tagen in einem neuen vereinfachten Verfahren für Sofortmaßnahmen genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, da sie das am besten geeignete Mittel ist, um eine ernsthafte Störung der dänischen Wirtschaft zu verhindern, und die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen durch wirksame Schutzmechanismen so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere berücksichtigte die Kommission, dass die Garantieregelung nur von im Prinzip gesunden Finanzinstituten in Anspruch genommen werden kann, während insolvente Banken unverzüglich abgewickelt werden müssen, und dass sie allen in Dänemark ansässigen Banken offensteht. Von den Banken wird allerdings ein erheblicher Eigenbeitrag verlangt, so dass eine angemessene Vergütung der Garantieleistung sichergestellt ist. Die unterstützten Banken dürfen weder einzeln noch insgesamt ihre Tätigkeit wesentlich ausbauen. Dies wird anhand fester Benchmarks überwacht. Die Regelung gilt für zwei Jahre.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Die dänische Regelung ist nunmehr, nach Aufnahme der von mir gewünschten Änderungen, ein hervorragendes Beispiel für die Art von Maßnahmen, die die Finanzmärkte stabilisieren können, ohne die Situation in anderen Ländern zu verschlechtern. Die hervorragende Zusammenarbeit mit Dänemark, unser vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Sofortmaßnahmen und viel harte Arbeit haben es uns ermöglicht, in Rekordzeit eine beispielhafte Lösung zu finden und zu genehmigen, die zeigt, wie Banken angesichts der derzeitigen turbulenten Entwicklung unterstützt werden können."

Die dänischen Behörden haben am 8. Oktober eine Regelung angemeldet, die die dänischen Finanzmärkte durch zweierlei Maßnahmen stabilisieren soll:
- durch eine Garantie für die Forderungen von Einlegern und nicht bevorrechtigten Gläubigern (ungesicherte und vorrangige Schulden),
- durch eine Gesellschaft zur Abwicklung von Banken, die die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllen und für die keine tragfähige private Lösung gefunden werden kann.

Die Maßnahmen sollen aus privaten Beiträgen über Det Private Beredskap (DPB), den dänischen Einlagensicherungsfonds, finanziert werden. DPB würde zwei Jahre lang eine jährliche Prämie von 15 Mrd. DKK (rd. 2 Mio. EUR) zahlen. Darüber hinaus muss DPB 10 Mrd. DKK (rd. 1,3 Mrd. EUR) aufbringen, um die Verluste der Abwicklungsgesellschaft in jedem Fall aufzufangen, und würde nach Abfluss der ersten 25 Mrd. DKK zusätzliche Verluste von bis zu 10 Mrd. DKK decken. Über diesen Beitrag hinausgehende Verluste würden vom Staat übernommen.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von Dänemark angemeldeten Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar sind, da sie geeignet, notwendig und angemessen sind, um eine ernsthafte Störung in der dänischen Wirtschaft zu beseitigen.

Ein besonderes Merkmal dieser Regelung besteht darin, dass sie ausschließlich von grundsätzlich gesunden Finanzinstituten, die unter der derzeitigen Liquiditätskrise leiden, in Anspruch genommen werden darf. Die Regelung soll dem derzeitigen Versagen der internationalen Märkte entgegenwirken, da jetzt sogar finanziell gesunde Institute in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Durch die Garantie, dass die Kreditgeber auf jeden Fall ihr Geld zurückerhalten werden, soll das Vertrauen in den Interbankenmarkt wieder hergestellt werden.

Die Regelung steht allen Banken mit Sitz in Dänemark offen. Die Banken müssen die Garantieleistung entsprechend bezahlen. Der Beitrag des Staates wird durch eine hohe private Beteiligung so gering wie möglich gehalten, und das System könnte sich sogar vollständig selbst finanzieren, denn der Staat wird nur die Verluste decken, die über den beachtlichen Beitrag der DPB (2 % des dänischen BIP) hinausgehen. Außerdem dürfen Banken, die die Regelung in Anspruch nehmen, ihre Tätigkeit nicht ausweiten, sondern müssen einen vorsichtigen Kurs fahren und ihre Bilanz konsolidieren, was von einer neu gegründeten Finanzaufsichtsbehörde überwacht wird. Dies gilt nicht nur für jede einzelne Bank, sondern auch für die begünstigten Banken insgesamt, und wird anhand konkreter Benchmarks überprüft. Dieser Schutzmechanismus soll potenzielle Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich halten und bewirken, dass die Begünstigten nur die Hilfe erhalten, die sie wirklich benötigen, um ihre Schwierigkeiten zu überwinden.

Insolvente Banken werden der Regelung zufolge grundsätzlich abgewickelt. In diesem Fall greift dann die Garantie zugunsten der Gläubiger. Für die Abwicklung müsste zunächst eine private Lösung gesucht werden, bevor zusätzliche staatliche Mittel freigegeben würden. Lässt sich keine solche Lösung finden, würde die Bank liquidiert, wobei jedoch eine Teilveräußerung in einem offenen, nicht an Bedingungen geknüpften, diskriminierungsfreien Verfahren möglich ist. Im Falle sehr großer Banken müsste ein solcher Vorgang bei der Kommission gesondert angemeldet werden.

Dänemark hat zugesagt, der Kommission eine etwaige Verlängerung der Regelung rechtzeitig mitzuteilen. Dänemark wird außerdem zweimal jährlich die Funktionsweise der Regelung prüfen und der Kommission Halbjahresberichte vorlegen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer NN 58/2008 im Beihilfenregister zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News .

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1483, 10.10.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2008