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MELDUNG/086: Urteil zum EU-Singapur Abkommen - Chance zum Ausstieg aus der Paralleljustiz für Investoren (Campact)


Campact - Pressemitteilung vom 16. Mai 2017

EuGH-Urteil zum EU-Singapur Abkommen: Chance zum Ausstieg aus der Paralleljustiz für Investoren


Berlin, 16.05.2017. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die umstrittenen Investorenklagen nicht ohne Einverständnis der Mitgliedstaaten eingeführt werden können, weil sie Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entziehen. Damit bestätigt das höchste europäische Gericht, was Kritiker der Paralleljustiz immer gesagt haben: Sie ist ein Eingriff in das Rechtssystem und muss als solches beurteilt werden. Maritta Strasser von Campact kommentiert:

"Das Gutachen des EuGH ist eine herbe Niederlage für die EU Kommission und ihre Rechtsauffassung. Es gibt denen Rückenwind, die für mehr Transparenz und Demokratie bei Handelsabkommen kämpfen. Die Kommission sollte dieses Urteil nutzen, und sich grundsätzlich von der Idee einer Paralleljustiz für Investoren zu verabschieden. Ohne diesen überflüssigen und gefährlichen Eingriff in die Rechtssysteme der EU-Mitglieder werden Handelsabkommen insgesamt besser und sie werden leichter abzuschließen sein."

Es geht bei dem Gutachten um die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten und nicht um die Frage ob der Prozess mehr oder weniger demokratisch organisiert wird. Trotzdem erhöht die Beteiligung der nationalen Parlamente bei gesellschaftlich so hoch umstrittenen Themen wie bspw. Investor-Staat-Klagen die demokratische Kontrolle von Handelsabkommen. Es ist außerdem zu erwarten, dass eine stärkere Einbeziehung der Mitgliedstaaten durch die Kommission zu mehr Transparenz führt.

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Quelle:
Campact e.V. - Kampagnen für eine lebendige Demokratie
Artilleriestr. 6, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231/957 440, Fax: 04231/957 499
Internet: http://www.campact.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2017

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