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MELDUNG/072: Menschenrechtswidrige Push-Backs an griechisch-mazedonischer Grenze (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 14. September 2016

Menschenrechtswidrige Push-Backs an griechisch-mazedonischer Grenze

Von Idomeni nach Straßburg: Geflüchtete fordern vor dem EGMR ihr Recht auf Rechte.


Straßburg/Berlin/Frankfurt, 14. September 2016 - Acht Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan wehren sich gegen die Einschränkung ihrer Rechte auf dem Fluchtweg durch Europa. Sie haben wegen eines Push-Backs (dt. völkerrechtswidrige Zurückweisung) im März 2016 aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in das Grenzlager Idomeni in Griechenland Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Sie machen geltend, dass Mazedonien mit der Praxis unrechtmäßiger und oft gewaltsamer Zurückweisungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

Das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) und PRO ASYL unterstützen die Individualbeschwerden. Sie sehen diese Verfahren als weiteren wichtigen Schritt um gegen die Push-Backs in Europa und an den EU-Außengrenzen vorzugehen und das grundlegende "Recht auf Rechte" von Geflüchteten einzufordern und Menschenrechte als Ordnungsprinzip durchzusetzen. Vertreten werden die Beschwerdeführenden vom ECCHR-Kooperationsanwalt Carsten Gericke aus Hamburg.

"Die Schließung der griechisch-mazedonischen Grenze hat eine legale Einreise nach Europa über die Balkanroute de facto unmöglich gemacht", sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Mit den Push-Backs setzt das Transitland Mazedonien genauso wie Spanien an den EU-Außengrenzen auf menschenrechtswidrige Mittel." Und Karl Kopp, Europa-Referent von PRO ASYL ergänzt: "In einem Europa der Mauern und Zäune bietet der EGMR in Straßburg zumindest eine Hoffnung, dass den Opfern systematischer völkerrechtswidriger Zurückweisungen von Mazedonien nach Griechenland doch noch Gerechtigkeit widerfährt."

Die zwei Frauen und sechs Männer (zum Schutz werden die Namen nicht genannt) überquerten am 14. März 2016 gemeinsam mit etwa 1.500 anderen Geflüchteten die griechisch-mazedonische Grenze. Das mazedonische Militär setzte sie fest und zwang sie zurück nach Griechenland - durch provisorische Löcher im neu gebauten Grenzzaun. Die Beschwerdeführenden hatten keine Möglichkeit, Antrag auf Asyl zu stellen und auch keine Chance, ein Rechtsmittel gegen die Maßnahme einzulegen. Durch die Rückschiebung ohne jegliches individuelles Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit verstieß Mazedonien gegen Artikel 4 des Vierten Zusatzprotokolls (Verbot der Kollektivausweisung) und gegen Art. 13 (Recht auf effektive Rechtsmittel) der EMRK.

Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in Europa ein und unterstützt auch die EGMR-Beschwerden von zwei Geflüchteten gegen Spaniens Push-Back-Praxis an der Grenze zu Marokko in Melilla. PRO ASYL dokumentiert seit 2012 zahlreiche Push-Back-Operationen in der Ägäis und unterstützte die Überlebenden des Grenzüberwachungseinsatzes von Farmakonisi bis vor den EGMR.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 14. September 2016
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2016

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