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STRAFRECHT/050: Letter of Rights - Bürgerrechte im Strafverfahren stärken (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 6. September 2010

"Bürgerrechte in Europa stärken"


Zum Abschluss-Workshop zum Forschungsvorhaben "EU-wide Letter of Rights in Criminal Proceedings: Towards Best Practice", bei dem auch der belgische Justizminister und amtierende EU-Ratspräsident für den Bereich Justiz und Innen, Stefaan De Clerck, anwesend war, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in Berlin:

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen. Dies gilt auch und gerade für das Strafverfahren. Deshalb muss jeder, der von einem Strafverfahren betroffen ist, über seine Rechte auch verständlich informiert werden. Den fundamentalen Grundsatz eines fairen Verfahrens müssen wir stets im Auge behalten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich darauf verlassen können, dass es für sie überall in der EU das gleiche Mindestmaß an Rechten gibt, wenn sie einmal von einem Strafverfahren betroffen sind. Zu diesen Rechten zählt das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung, auf das sich die EU-Justizminister bereits Anfang Juni politisch geeinigt haben. Dieses einheitliche Recht auf Übersetzung ist ein ganz wichtiger Schritt zur Stärkung der Beschuldigtenrechte.

Die Europäische Kommission hat im Juli einen zweiten Vorschlag vorgelegt, um die Beschuldigtenrechte europaweit zu wahren: Durch diese neue Richtlinie zum Recht auf Information soll künftig jede verdächtige oder beschuldigte Person über ihre grundlegenden Rechte im Strafverfahren belehrt werden, und zwar unverzüglich und in einfacher sowie leicht verständlicher Sprache. Besonders wichtig ist mir die Einführung einer EU-weit einheitlichen schriftlichen Beschuldigtenbelehrung.

Deutschland hat bereits sein nationales Strafverfahrensrecht geändert und klargestellt, dass ein Beschuldigter bei seiner Festnahme schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache belehrt werden muss (Paragraph 114b StPO). Seit 1. Januar diesen Jahres gibt es im deutschen Recht diesen "Letter of Rights" - und zwar nicht nur in deutscher, sondern in 48 Sprachen.

Das Projekt eines europaweit einheitlichen "Letter of Rights", das jetzt Fahrt aufgenommen hat, wird die Bürgerrechte in Europa weiter stärken. Damit künftig jeder EU-Bürger überall über seine Rechte verständlich informiert wird, brauchen wir den einheitlichen "Letter of Rights" - er muss künftig in jeder Polizeistation zwischen Lappland und Malta, zwischen Irland und dem Schwarzen Meer vorhanden sein, und zwar in allen gängigen Sprachen. Ein solcher "Letter of Rights" wird ein großer Gewinn für die Bürgerrechte sein.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13.09.2010
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz,
Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2010