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AGRAR/1175: EU-Vorschläge zur gemeinsamen Marktorganisation (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 25. Januar 2007

EU-Vorschläge zur gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse

DBV: Grundausrichtung stimmt, aber einige Kritikpunkte


Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2007 die Vorschläge für die Reform der Marktorganisationen für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse vorgelegt. In Deutschland stellte die Europäische Kommission die Vorschläge auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin vor. Diese Vorschläge zur Reform der Marktorganisationen für Obst und Gemüse werden nun im ersten Halbjahr 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft im Europäischen Agrarrat diskutiert.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Vorschläge für den Bereich frisches Obst und Gemüse. Der DBV stellte fest, dass mit den Vorschlägen der EU-Kommission eine Reihe der berufsständischen Forderungen für eine Verbesserung der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse aufgegriffen werden. So soll der Geltungsbereich für den Bereich frisches Obst und Gemüse um die frischen Küchenkräuter erweitert werden. Auch sollen die Regelungen für die Erzeugerorganisationen im Wesentlichen beibehalten und in ihrer Anwendung flexibilisiert werden. Die operationellen Programme sollen auch künftig mit 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung jeder Erzeugerorganisation seitens der Europäischen Union finanziell unterstützt werden. Allerdings sind hier noch viele Detailfragen zu klären. Beim neu vorgeschlagenen Krisenmanagement stellt der DBV in seiner ersten Stellungnahme fest, dass endlich seitens der EU die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Ernteversicherungen, wie zum Beispiel Hagelversicherungen, vorgeschlagen werden.

Nicht einverstanden erklärte sich der DBV mit der künftig vorgesehenen Ausgestaltung der europäischen Vermarktungsnormen. Hier bedürfe es auch künftig eindeutiger Regelungen. Es sei nicht tragbar, wenn die Kommission die Vermarktungsnormen vollkommen in das Kommissionsrecht übertragen und es somit der Kommission überlassen bleibe, ob und wann sie Vermarktungsnormen für ein oder mehrere Erzeugnisse festlegt. Der DBV fordert, dass das bisherige Regelwerk zu den Vermarktungsnormen in seiner Substanz beibehalten und vereinfacht wird. Anzustreben sei eine EU-einheitliche Rahmennorm für all jene Erzeugnisse, für die es keine spezifische Vermarktungsnorm gibt.

Im Zusammenhang mit den erforderlichen Änderungen bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik begrüßte der DBV, dass nach dem Vorschlag der Kommission die OGS-Genehmigungen endlich ersatzlos gestrichen werden sollen. Damit wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Obst- und Gemüsebereich wesentlich vereinfacht und flexibilisiert. Ebenso begrüßt der DBV die Einbeziehung der Dauerkulturen des Obst- und Gemüsebaus in die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Offen bleibt allerdings noch die Ersetzung des 10-monatigen Verfügungszeitraumes durch eine Stichtagsregelung sowie die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2007
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2007