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AGRAR/1698: Bayer-Monsanto - Eine konzerngeleitete Entscheidung der EU-Kommission (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Brüssel / Berlin / Hamm, 21.03.2018

Eine konzerngeleitete Entscheidung der EU-Kommission

AbL fordert: Marktmacht eindämmen, konzernunabhängige Saatgutzüchtung stärken


Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) übt scharfe Kritik an der heutigen Entscheidung der EU-Kommission, die Fusion von Bayer und Monsanto unter unzureichende Auflagen zu genehmigen. "Mit dieser Entscheidung drohen den Bäuerinnen und Bauern noch mehr Abhängigkeiten, eine weitere Einengung der Sortenauswahl und Vielfalt, noch weniger Wettbewerb, Preisdiktat, Verschärfung der Patentsituation und Monopolbildung im Bereich der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Wir werden nicht zulassen, dass multinationale Konzerne zukünftig bestimmen, was auf unsere Äcker und Teller kommt. Deshalb setzen wir unsere Arbeit für eine konzernunabhängige Saatguterzeugung und Daten- und Informationshoheit der Bauern fort", so Martin Schulz, Bauer aus dem Wendland und Bundesvorsitzender der AbL.

Die AbL hat als Drittpartei im Fusionsverfahren zwei differenzierte Stellungnahmen mit bäuerlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Argumenten gegen die Vermachtung der Konzerne abgegeben. Auf Einladung der EU-Kommission hat sie ihre Ablehnung auch bei einer mündlichen Anhörung in Brüssel vorgetragen.

"Das Verfahren ist nicht transparent und undemokratisch", kommentiert Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL. Janßen weiter: "5 Tage Zeit, um 750 Seiten der Bewertung der Kommission zu lesen und dazu Stellung zu nehmen, wobei alle relevanten Marktdaten und Informationen geschwärzt sind und es keine öffentlich zugänglichen aktuellen Marktdaten gibt. Das ist kein Verfahren auf Augenhöhe. Trotzdem haben wir die Herausforderung angenommen und insbesondere die entstehende Marktmacht von Bayer-Monsanto problematisiert. Auch wenn die Kommission unsere Argumente und die Risiken der Fusion durchaus gesehen und teilweise sogar aufgenommen hat, kommt sie konzerngeleitet zu dem Schluss, der Fusion unter Auflagen zuzustimmen. Sie bewertet damit einmal mehr die Geschäftsinteressen der Konzerne höher als einen echten und fairen Wettbewerb und Entscheidungshoheit für alle Beteiligten. Eine solche Entscheidung geht an den Menschen vorbei und ist politisch verantwortungslos. Die AbL hatte die Kommission zu einer angemessenen und mutigen Entscheidung für die Interessen der Bauern und Verbrauchern in Europa und weltweit aufgefordert. Sie hat sich anders entschieden. Völlig untergetaucht in dieser Fusionsdebatte sind die Parteien der alten und neuen Bundesregierung. Von ihr fordern wir jetzt klare Signale und Weichenstellungen, um die Marktmacht der Konzerne einzudämmen und das Wettbewerbsrecht zu reformieren.

Trotz dieser sich schon im Vorfeld abzeichnenden konzerngewogenen Entscheidung der EU-Kommission gibt es ermutigende Zeichen bei Bäuerinnen und Bauern, in der Zivilgesellschaft und bei Züchterinnen und Züchtern. Saatgut und Ernährung sind wieder Thema. Saatgutfeste und Tauschbörsen erfahren großen Zulauf. Kleinere Züchtungsunternehmen sowie Bäuerinnen und Bauern und Gärtner haben sich auf den Weg gemacht, eine konzernunabhängige Saatguterzeugung aufzubauen. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen staatlichen Saatgutfonds einzurichten, der transparent und demokratisch, ökologische und konventionelle Züchtungsprojekte fördert, die samenfestes, nachbaufähiges, gentechnikfreies Saatgut entwickeln. Das ist eine praktische Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und für eine gesunde vielfältige Ernährung für alle. Die Förderung der großen Saatgutkonzerne über Millionen schwere Forschungsprogramme ist hingegen einzustellen", so Janßen abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. März 2018
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2018

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