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AUSSENHANDEL/253: Überwachungstechnik stärker kontrollieren - Expertengruppe nimmt Arbeit auf (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 24. November 2014

Gabriel: Überwachungstechnik stärker kontrollieren

Auf deutsche Initiative eingerichtete Expertengruppe in Brüssel nimmt Arbeit auf



Heute nimmt eine auf Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, eingerichtete Expertengruppe zum Export von Dual-Use-Gütern der Überwachungstechnik in Brüssel ihre Arbeit auf. Ziel der neuen Gruppe ist es, die Exportkontrolle von Überwachungstechnik beständig auf etwaige Lücken zu überprüfen (Monitoring) und Vorschläge zu entwickeln, wie solche Kontrolllücken geschlossen werden können. Dazu werden unter deutschem Vorsitz Fachleute aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Vertreter der Europäischen Kommission regelmäßig zusammentreffen.

Bundesminister Gabriel: "Die effektive Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik ist von enormer Bedeutung. Denn gelangt die Technologie in die falschen Hände, kann sie auch als Werkzeug für Repressionen und Menschenrechtsverletzungen dienen. Wenn wir daher beim Export Kontrolllücken feststellen, müssen wir sie umgehend schließen. Mit den jüngst beschlossenen Kontrollen unter anderem für Staatstrojaner sind wir hier bereits einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Wir haben nun eine neue Initiative gestartet, um die Kontrollen beständig an die Entwicklungen anpassen zu können. Ich freue mich, dass die deutsche Initiative bei unseren Partnern in der Europäischen Union auf ein solch positives Echo gestoßen ist und die Beratungen der Experten heute bereits starten können. Die Experten sollen die rasanten technischen Entwicklungen auf diesem Gebiet rasch aufgreifen und zeitnah Vorschläge für gebotene Anpassungen bei der Exportkontrolle unterbreiten. Beim Export von Überwachungstechnik brauchen wir in der gesamten Europäischen Union wirksame, einheitlich geltende Kontrollen. Hier erwarte ich konkrete und zeitnahe Ergebnisse der neuen Arbeitsgruppe. Ich werde mich auch weiterhin für eine effektive Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik stark machen."

Bundesminister Gabriel hatte im Mai dieses Jahres angekündigt, die Kontrollen des Exports von Überwachungstechnik, also von Gütern und Technologien, die für Telekommunikation und Netztechnik eine Rolle spielen, weiter zu verbessern. In rechtsstaatlichen Systemen kann Überwachungstechnik weitreichende Möglichkeiten zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität oder von Terrorismus eröffnen. Sie kann aber gerade in autoritären Regimen auch dafür missbraucht werden, Systemkritiker und Oppositionelle zu ermitteln und zu verfolgen.

Der Rechtsrahmen für die Exportkontrolle solcher Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) wird durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 428/ 2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) vorgegeben, für deren Änderung die Europäische Kommission das Initiativrecht besitzt. Teilbereiche der Überwachungstechnik unterliegen schon länger der Exportkontrolle, z. B. wenn diese Technik das "Hacken" verschlüsselter Datenverbindungen u. a. über das Internet ermöglicht. Beschlüsse zu neu kontrollierten Gütern und Technologien werden durch die EU- Kontrollliste in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, seit diesem Jahr durch ein beschleunigtes Verfahren, in der EU umgesetzt. Nach Planung der EU-Kommission werden im Dezember 2014 Beschlüsse des internationalen Wassenaar Kontrollregimes in Kraft treten. Damit sind künftig auch bestimmte Güter der Überwachungstechnik (u. a. "Staatstrojaner", Güter zur Handy-, Satellitenfunk- und Internetüberwachung) kontrollpflichtig. Diese werden in Deutschland auf Initiative des BMWi bereits seit Frühjahr kontrolliert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Informationen zur aktuellen EU-Kontrollliste und hiermit verbundenen zusätzlichen Kontrollen online zur Verfügung.

Alle Anträge von Unternehmen auf Ausfuhrgenehmigungen, die Überwachungstechnik betreffen, werden eingehend geprüft. Die von Bundesminister Gabriel im Oktober eingerichtete Clearingstelle für Dual-Use-Genehmigungsverfahren hat erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen und soll längere Prüfzeiten auffangen. In dieser beim BMWi angesiedelten Clearingstelle beraten sich regelmäßig die Ministerien und Behörden, die mit der Bearbeitung der Ausfuhrgenehmigungsanträge für Dual-Use-Güter befasst sind. Ziel ist es, möglichst schnell zu entscheiden und langwierige schriftliche Verfahren zu vermeiden.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. November 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2014


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