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AUSSENHANDEL/266: Nebelkerze Investor-Staat-Schiedsverfahren (TTIPunFairhandelbar)


TTIPunFairhandelbar - Pressemitteilung, 16. September 2015

Handelskommissarin Malmström hält weiter an Sonderrechten für Konzerne fest

Zivilgesellschaftliches Bündnis warnt Abgeordnete vor Nebelkerzen


Berlin, 16.09.2015: Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar enttarnt den heute vorgelegten Reformvorschlag des Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström als Nebelkerze. An der Problematik des Systems gehen die Vorschläge vorbei.

Seit Monaten tobt die Debatte um ISDS in internationalen Handelsverträgen wie beispielsweise dem EU-US Abkommen TTIP. Wegen des starken Widerstands wurden die Verhandlungen über ISDS in TTIP ausgesetzt. Bei einer öffentlichen Konsultation sprachen sich anschließend 97% der Beteiligten prinzipiell gegen ISDS aus. Die Konzernklagerechte stehen wegen der von den Steuerzahlern aufzubringenden Schadensersatzsummen, fragwürdiger Entscheidungen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in der Kritik. Zudem ist und bleibt das Verfahren auch mit dem neusten Reformvorschlag der EU-Handelskommissarin Malmström einzig und allein ausländischen Investoren vorbehalten.

Die Grundproblematik eines Sonderklagerechts für Konzerne ist, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt. Dieses Problem wird auch in den jüngsten Reformvorschlägen der Kommissarin nicht angegangen.

"Die Schiedsverfahren der letzten Jahre, ihre Rechtssprechung und die hohen Kompensationssummen machen deutlich, dass Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat zu Einschränkungen staatlicher Handlungsmöglichkeiten und demokratischer Entscheidungsverfahren führen", so Alessa Hartmann, Expertin für Handelspolitik bei PowerShift. "Auch mit Malmströms Reformvorschlägen bleibt dieses Ungleichgewicht bestehen. Egal, ob die Richter zukünftig via Losverfahren ausgewählt werden oder nicht."

Malmströms Reformversuche reihen sich ein in eine Vielzahl an Vorschlägen, die aber allesamt nicht gewillt sind die Wurzel des Übels zu packen. "Wir warnen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, sowie der nationale Parlamente davor, sich von den Reformvorschlägen in die Irre führen zu lassen. Es handelt sich hierbei um rein kosmetische Änderungen. Damit stellt sich Kommissarin Malmström gegen den erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger", betont Karl Bär vom Umweltinstitut München. "Sonderklagerechte sind brandgefährlich und dienen vor allem den internationalen Konzernen. Einen Gewinn für VerbraucherInnen-, ArbeitnehmerInnen- und Umweltschutz gibt es nicht."

Maritta Strasser von Campact resümiert: "In Trippelschritten bewegt sich die Handelskommissarin von der privat organisierten Paralleljustiz für ausländische Konzerne hin zu so etwas wie Rechtsstaatlichkeit. Auf diesem Weg hat sie allerdings erst weniger als die Hälfte zurück gelegt. Bevor sie zehntausenden neuen Klägern den Weg zu teuren Kompensationsklagen gegen EU-Mitgliedsländer öffnet, muss Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sein. Das bedeutet: Nacharbeiten, Frau Malmström, und CETA in diese Arbeiten einbeziehen!"

"Zwischen der EU und den USA bzw. Kanada - mit dem Abkommen CETA - wäre zudem ein solches System überhaupt nicht notwendig", ergänzt Nelly Grotefendt vom Forum Umwelt und Entwicklung. "Alle Parteien verfügen über ein demokratisch legitimiertes, funktionierendes Rechtssystem in dem es keine Sonderrechte für internationale Konzerne braucht."

weitere Informationen:
www.ttip-unfairhandelbar.de

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Quelle:
Pressemitteilung, 16.09.2015
TTIPunFairhandelbar
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2015

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