Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

BINNENMARKT/222: EU-Kommission veröffentlicht neue Mitteilung zum Small Business Act (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 23. Februar 2011

Brüderle: "Mittelständische Unternehmen brauchen europaweit Unterstützung!"

EU-Kommission veröffentlicht neue Mitteilung zum Small Business Act


Fast drei Jahre nach Veröffentlichung des Small Business Act mahnt die Europäische Kommission an, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Zentrum der politischen Entscheidungen zu rücken. Mit ihrer heute veröffentlichten Mitteilung zur Überarbeitung des Small Business Act verleiht sie dem Prinzip "Vorfahrt für kleine und mittelständische Unternehmen" neuen Schwung.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Angesichts der Herausforderungen, vor denen unsere mittelständischen Unternehmen stehen, ist die Mitteilung der Kommission ein wichtiges Signal. Denn beim Zugang zu den nötigen Finanzmitteln und beim Erschließen neuer Märkte brauchen die Unternehmen national und europaweit auf allen Ebenen Unterstützung. Wir werden die neuen Ansätze schnell umsetzen. Insbesondere werden wir EU-Vorschriften und nationale Regelungen daraufhin überprüfen, ob sie kleinen und mittelständischen Unternehmen unnötige Lasten aufbürden."

Der bisherige Small Business Act bildet mit etwa 100 Maßnahmen in zehn Bereichen die Grundlage für eine KMU-freundliche Politik in Europa. Die aktuelle Mitteilung der Kommission setzt neue Schwerpunkte: Gesetze sollen konsequent auf ihre KMU-Tauglichkeit geprüft, der Zugang zu Krediten und Risikokapital soll verbessert, neue Märkte sollen erschlossen und Anreize für mehr Energieeffizienz gesetzt werden.

Inhaltlich will die EU unter anderem die grenzüberschreitende Tätigkeit von Risikokapital-Fonds erleichtern. Sie will auch rechtliche und steuerliche Bedingungen in der EU stärker vereinheitlichen, beispielsweise mit einem Vorschlag für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer. Daneben soll die Selbständigkeit attraktiver werden: Wer ein Unternehmen gründen will, soll weniger Zeit und Geld als bisher dafür aufwenden müssen; wer mit seinem Unternehmen scheitert, soll seine Restschulden nur noch höchstens drei Jahre lang tragen müssen, um so rasch eine zweite Chance wahrnehmen zu können.

Die Mitteilung der Kommission zieht auch Bilanz über das bisher Erreichte. Deutschland schneidet dabei in fast allen Bereichen sehr gut ab.

Bundesminister Brüderle: "In Deutschland haben wir hart daran gearbeitet, das Prinzip 'Vorfahrt für KMU' umzusetzen. Umso mehr freue ich mich, dass uns die Europäische Kommission nun ein so gutes Zeugnis ausstellt. Wir werden uns mit dem Erreichten aber nicht zufrieden geben. Wir wollen es den mittelständischen Unternehmen künftig noch leichter machen, in den Markt zu kommen, zu wachsen und im Wettbewerb zu bestehen. Mit der Kommission liegen wir hier voll und ganz auf einer Linie."

Weiterführende Informationen

Mitteilung der Europäischen Kommission zum "Small Business Act"
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/small-business-act/index_de.htm

Europa 2020 und der "Small Business Act"
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/europaeische-mittelstandspolitik,did=365856.html

Auf den Mittelstand setzen: Verantwortung stärken - Freiräume erweitern
Initiative für den Mittelstand
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/mittelstand,did=378166.html

Zur Rubrik Mittelstandspolitik
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/mittelstandspolitik.html


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 23. Februar 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2011