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BINNENMARKT/254: Gabriel begrüßt Grundsatzeinigung zu Roaming und Netzneutralität (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 29. Juni 2015

Gabriel begrüßt Grundsatzeinigung zu Roaming und Netzneutralität in der Europäischen Union


Nach intensiven Verhandlungen haben die Verhandlungsführer von Parlament, Rat und Kommission der Europäischen Union heute Morgen eine politische Grundsatzeinigung über die Regelungen zum Roaming und zur Netzneutralität erzielt. Beide sind Bestandteile des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents. Die Grundsatzeinigung muss nun noch durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Verhandlungen federführend für die Bundesregierung intensiv begleitet.

Bundesminister Gabriel: "Mit der heutigen Grundsatzeinigung wurden zentrale Ziele der Bundesregierung erreicht: Erstens konnten wir uns auf europäischer Ebene auf eine ausbalancierte Regelung zur Netzneutralität verständigen. Ein starker Grundsatz der Gleichbehandlung des Verkehrs bewahrt das offene Internet. Gleichzeitig werden Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sichergestellt. Außerdem bleibt genügend Spielraum für Qualitätsinnovationen, denn Netzwerkmanagement soll dort möglich bleiben, wo es technisch geboten ist. So können Daten und Anwendungen verlässlich übertragen werden. Damit haben wir einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt. Zweitens werden die Roaming-Gebühren künftig weiter sinken - Kunden im EU-Ausland werden also zu den weitgehend gleichen Bedingungen telefonieren, SMS schreiben und surfen können, wie in ihrem Heimatland. In einem ersten Schritt werden die Roaming-Gebühren bereits zum 30. April 2016 abgesenkt. Das ist eine gute Nachricht für alle Reisenden."

Beim Roaming haben die EU-Verhandlungspartner die nächsten Schritte zur weitgehenden Angleichung der Roaming-Tarife an nationale Preise festgelegt. Bis zum zweiten Quartal 2017, also noch vor dem Ferienbeginn, sollen ungerechtfertigte Roaming-Zuschläge innerhalb der EU im Rahmen eines fairen Nutzungskontingents abgeschafft werden. Nach Ausschöpfen dieses Nutzungsrahmens sollen nur geringe Aufschläge auf die nationalen Mobilfunkpreise berechnet werden dürfen. Diese Aufschläge müssen sich an den Preisen orientieren, die die Telekommunikationsunternehmen ihrerseits für die Nutzung ausländischer Netze zahlen. Das heißt: Ein faires Nutzungskontingent soll der Kunde zu seinen nationalen Preisen abrufen können.

Durch diese Regelung soll auch ein genereller Anstieg der nationalen Mobilfunkpreise durch übermäßige Roaming-Nutzung verhindert werden. Kunden, die wenig oder gar nicht reisen, sollen also nicht das Roaming derjenigen bezahlen, die viel reisen. Darüber hinaus wurde bereits die erste Absenkung der Roaming-Zuschläge in naher Zukunft beschlossen. Schon ab dem 30. April 2016 müssen sich Roamingzuschläge an den Preisen orientieren, die die Unternehmen für die Nutzung anderer Netze innerhalb der EU zahlen. Dies führt für die Kunden zu einer erheblichen Absenkung der Gebühren - eine Gesprächsminute und ein Megabyte beim Surfen dürfen dann maximal nur noch 5 Cent, eine SMS 2 Cent extra kosten (zzgl. MWSt).

Zum Thema Netzneutralität enthält die Grundsatzeinigung einen starken Grundsatz der Gleichbehandlung allen Verkehrs für das offene Internet. Netzwerkmanagement ist nur ausnahmsweise möglich, wenn dies technisch geboten ist oder im Falle streng umrissener und klar festgelegter Ausnahmen im öffentlichen Interesse - wie z. B. bei einer Bedrohung der Netzsicherheit. Unternehmen haben parallel dazu wie bislang auch die Möglichkeit, bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und mit garantierten Qualitätsmerkmalen zu übertragen. Um das offene Internet nicht zu gefährden, werden für diese Übertragung von qualitätsgesicherten Diensten erstmalig Leitplanken eingezogen. Insbesondere dürfen diese Dienste nur bei ausreichenden Netzkapazitäten angeboten werden.

Darüber hinaus bekommt der Endnutzer mehr Rechte, die dabei helfen werden, den Zugang zu Inhalten und Anwendungen und dessen generelle Qualität sicherzustellen. Neben dem Recht auf Wahlfreiheit bezüglich der Anwendungen und Endgeräte, die der Endnutzer verwendet, sollen Endnutzer künftig auch bessere Informationen über realistische Übertragungsgeschwindigkeiten ihres Internetzugangs erhalten.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 29. Juni 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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