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MELDUNG/030: In EU-Ländern müssen Vorschriften für sicheres Spielzeug gelten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 20. Januar 2011 / Verbraucherschutz

In EU-Ländern müssen Vorschriften für sicheres Spielzeug gelten


Heute ist die Frist zur Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie in nationales Recht abgelaufen. Die Richtlinie schreibt vor, welche Sicherheitskriterien und weitere grundlegenden Anforderungen Spielzeug bei der Produktion und vor der Markteinführung erfüllen muss.

Dazu gehören allgemeine Risiken (Schutz vor Gesundheitsschäden oder körperlichen Verletzungen) und spezielle Risiken (physikalische und mechanische Risiken, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene, Radioaktivität). Wie die Bundesregierung kurz vor Ablauf der Frist mitteilte, will sie sich dafür einsetzen, bestimmte Grenzwerte für krebserregende oder erbgutschädigende Stoffe in Kinderspielzeug zu senken.

Das Berliner Kabinett lehnt die von der EU in der neuen Spielzeugrichtlinie vorgesehene höheren Grenzwerten für Arsen und Blei im Vergleich zum bisherigen Recht ab. Bei den chemischen Anforderungen plädiert die Regierung sogar für eine Absenkung der Grenzwerte von Schwermetallen wie Cadmium und Blei. Außerdem soll es einen besseren Schutz vor allergenen Stoffen wie Nickel oder Duftstoffen geben. Auch der Schutz von Spielzeug vor krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen soll erhöht werden. [mbu]

Spielzeugrichtlinie EU
http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_01/2011_009/06.html

Umsetzung Deutschland http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_01/2011_009/06.html


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Quelle:
EU-News, 20.01.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2011