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TELEKOMMUNIKATION/032: Reservierung der 116er Rufnummern (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 4. April 2007

Bundesnetzagentur macht auf Reservierung der 116er Rufnummern aufmerksam

EU-Kommission startet Konsultationsverfahren zu Diensten von sozialem Wert


Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass im Rahmen eines jetzt veröffentlichten Konsultationsverfahrens der EU-Kommission interessierte Organisationen und Personen bei der EU-Kommission Vorschläge für die Reservierung der 116er Rufnummer einreichen können. Mit dem Konsultationsverfahren sollen entgeltfreie Dienste von sozialem Wert ermittelt werden, die von einer europaweit einheitlichen, mit den Ziffern 116 beginnenden 6-stelligen Rufnummer profitieren können. In der EU-Entscheidung wurde bereits die Rufnummer 116 000 für einen "Notruf für vermisste Kinder" reserviert. In einer Startphase werden alle Vorschläge, die bis zum 20. Mai 2007 eingereicht werden, als zeitgleich eingegangen gewertet.

Dem Konsultationsverfahren vorangegangen war die Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 2007 zur "Reservierung der mit "116" beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert". Demnach dürfen Rufnummern des Formats 116 xyz ausschließlich für diesen Zweck zugeteilt und genutzt werden.

Bereits im Jahr 2004 hatte die Bundesnetzagentur als erste nationale Regulierungsbehörde dem Sperr e.V. die Rufnummer 116 116 für die Sperrung von Berechtigungen, beispielsweise ec- und Kreditkarten, zugeteilt. Wichtige Erfahrungen aus diesem Zuteilungsverfahren sind in die Entscheidung der Kommission eingeflossen.

Nach dem 20. Mai 2007 entscheidet die Kommission darüber, ob die in der Startphase vorgeschlagenen Dienste die Kriterien erfüllen und welche Rufnummer für den jeweiligen Dienst reserviert wird.

Die Reservierung einer Rufnummer für einen Dienst stellt dabei keine Zuteilung dar. Es ist vielmehr vorgesehen, dass nach der Entscheidung der EU-Kommission über die Reservierung der Rufnummern auf nationaler Ebene die jeweiligen Regulierungsbehörden einladen, Anträge auf Zuteilung einer bestimmten 116er Rufnummer zu stellen, die ausschließlich für den von der Kommission definierten Dienst zugeteilt werden darf.

Ausführliche Informationen zum Reservierungsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Bereich Nummernverwaltung - News zu finden. Die Bundesnetzagentur wird dort auch zu gegebener Zeit Informationen zu den reservierten Rufnummern und den dazugehörigen Diensten sowie zum Antrags- und Zuteilungsverfahren veröffentlichen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. April 2007
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel: +49 (0) 228 14-9921, Fax: +49 (0) 228 14-8975
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2007