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TELEKOMMUNIKATION/042: Kommission sorgt für niedrigere SMS- und Datenroaming-Preise (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 23. September 2008

Roaming:

Kommission sorgt für niedrigere SMS- und Datenroaming-Preise


Handy-Nutzer können sich darauf freuen, dass das Versenden von SMS-Nachrichten aus dem europäischen Ausland nächsten Sommer deutlich billiger wird. Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, die Roaminggebühren bei SMS zum 1. Juli 2009 um 60% zu senken. EU-Bürger, die in andere EU-Länder reisen, sollen statt der im Durchschnitt heute berechneten 0,29 EUR nicht mehr als 0,11 EUR je SMS zahlen. Auch will die Kommission die Transparenz der Kosten verbessern, die beim Surfen im Internet und beim Herunterladen von Daten über ein Mobiltelefon im Ausland anfallen: Kunden, die an billigere Datenkommunikationsdienste zu Hause gewöhnt sind, sollten besser vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt werden, die Tausende von Euro betragen können. Die Vorschläge werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, die zustimmen müssen, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Die EU hat bereits dafür gesorgt, dass die Preise für abgehende und ankommende Roaminggespräche (Sprachroaming) im Sommer 2007 um 60% zurückgegangen sind.

"Europa sorgte mit seinem GSM-Standard dafür, dass der Mobilfunk weltweit attraktiv wurde. Es ist jetzt an der Zeit, zu zeigen, dass es einen echten Binnenmarkt für Telekommunikation gibt, in dem Verbraucher ihr Handy in allen 27 EU-Staaten benutzen können, ohne bei Grenzübertritt über Gebühr belastet zu werden", erläuterte Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission. "Wenn wir dies zügig umsetzen, wird das Aufkommen von SMS- und Datenroamingdiensten stark zulegen. Es wird sich dabei zeigen, dass niedrigere Roaminggebühren für alle Beteiligten - Unternehmen wie Verrbaucher - vorteilhaft sein kann."

Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation, sagte: "Der Verbraucher sollte für die Nutzung seines Handys im EU-Ausland nicht ohne Grund mehr zahlen als zu Hause - ob bei einem Telefonat, bei Versendung einer SMS oder beim Surfen im Internet. 37 Millionen Touristen und 110 Millionen Geschäftsreisende in Europa warten darauf, dass dieses Versprechen des Binnenmarkt ohne Grenzen endlich eingelöst und sich endlich in günstigeren Handyrechnungen auswirken wird."

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte: "Will Europa konkrete Ergebnisse für seine 500 Millionen Bürger vorweisen, dann ist es nicht hinnehmbar, dass einige Mobilfunkbetreiber eine Dienstleistung berechnen, die sie nicht erbringen. Heutzutage werden den Endkunden für Roaminggespräche im Durchschnitt bis zu 24% zuviel berechnet, da die Gespräche häufig nicht sekundengenau, sondern per Minute abgerechnet werden. Uns ist an einer fairen Behandlung der Verbraucher bei Auslandsreisen gelegen. Deshalb hat die Kommission heute beschlossen, den Grundsatz der sekundengenauen Abrechnung für alle Roaminggespräche einzuführen."

Das Versenden von SMS-Nachrichten ist bei den EU-Bürgern, die 2007 2,5 Milliarden SMS verschickten und dafür 800 Millionen EUR ausgaben, sehr beliebt. Besonders die junge Generation kommuniziert über SMS: 38% der 15- bis 24-Jährigen schicken nur dann SMS-Nachrichten, wenn sie im Ausland sind. Die Kosten für das Roaming von SMS können jedoch die Inlandstarife um das Zehnfache übersteigen und bis zu 0,75 EUR je SMS für Reisende aus Belgien betragen. Ein französischer Mobilfunknutzer, der in diesem Sommer eine SMS-Nachricht aus den Ferien in Italien schickte, musste bis zu 0,30 EUR bezahlen, während einem tschechischen Touristen bis zu 0,42 EUR (10,00 CZK) berechnet wurden. In Spanien musste ein schwedischer Tourist bis zu 0,40 EUR (3,79 SEK) für das SMS-Roaming zahlen, ein Deutscher 0,32 EUR, ein Pole 0,47 EUR (1,50 ZL), ein Reisender aus Großbritannien 0,63 EUR (£ 0,40 GBP) und ein Lette sogar 0,70 EUR (0,49 LVL) je SMS. Die Kommission schlägt daher Preisobergrenzen für SMS-Nachrichten in Höhe von 0,11 EUR (ohne MwSt.) für Endkunden und von 0,04 EUR für die Vorleistungsebene vor. Die Vorleistungsentgelte berechnen sich die Betreiber gegenseitig für die Weiterleitung einer Nachricht in ihren Netzen. Die Betreiber sollten möglichst unterhalb dieser Preisobergrenzen miteinander konkurrieren, die von der Kommission nach einer eingehenden Folgenabschätzung gemeinsam mit der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) festgelegt wurden.

Auch sollten Roamingkunden eine automatische Nachricht erhalten, in der sie über die Entgelte für das Datenroaming des Landes informiert werden, in dem sie sich befinden. Ab dem Sommer 2010 sollten die Kunden im Voraus festlegen können, ab welcher Höhe ihrer Roamingrechnung die Dienstleistung unterbrochen wird - damit es keine bösen Überraschungen mehr bei Rechnungseingang gibt. Es kam nämlich vor, dass Kunden enorme Summen in Rechnung gestellt wurden - in einem Fall 40.000 EUR für das Herunterladen einer Fernsehsendung über eine Mobilfunk-Roamingverbindung. Darüber hinaus soll die Berechnung von 1 EUR je MByte zur Begrenzung der Vorleistungsentgelte gleiche Voraussetzungen für alle schaffen und damit den Wettbewerb ankurbeln.

Schließlich beabsichtigt die Kommission, die Preisobergrenzen für das Sprachroaming, die 2007 eingeführt wurden (und jetzt bei 0,46 EUR für im Ausland getätigte Anrufe und bei 0,22 EUR für im Ausland entgegengenommene Anrufe liegen) bis zum 1. Juli 2012 auf 0,34 EUR bzw. 0,10 EUR (ohne MwSt.) zu senken. Die Verbraucher erhielten auch eine sekundengenaue Abrechnung nach einem Zeittakt von 30 Sekunden für abgehende Anrufe und eine sekundengenaue Abrechnung für ankommende Anrufe. Mit der heutigen Abrechnungspraxis zahlen sie für abgehende Anrufe 24% und für eingehende Anrufe 19% mehr, als der tatsächlichen Gesamtgesprächsdauer entsprechen würde.


Hintergrund:

Mit der EU-Roamingverordnung von 2007 werden derzeit die Entgelte, die Betreiber Kunden für Roaminggespräche in anderen EU-Länder berechnen können, auf 0,46 EUR je Minute für im Ausland getätigte Anrufe und 0,22 EUR je Minute (ohne MwSt.) für im Ausland empfangene Anrufe begrenzt (IP/08/1276). 2005 - vor Intervention der EU - lagen die durchschnittlichen Roamingentgelte bei 1,10 EUR je Minute.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Europäischen Parlaments und des Rats wurde in die Roamingverordnung die Verpflichtung für die Kommission aufgenommen, die Entwicklungen in den Bereichen Sprachroaming, SMS-Roaming und Datenroaming 2008 zu überprüfen und gegebenenfalls eine Verlängerung vorzuschlagen. Eine im Juni 2008 vorgelegte Studie ergab, dass die hohen Preise (in der Regel 5 EUR bis 10 EUR je MByte) und die fehlende Transparenz eine schnellere Verbreitung des Datenroaming in der EU behindern (IP/08/1048). Im August 2008 wurden die Kosten für den Versand von SMS-Nachrichten ins Ausland mit 0,29 EUR angegeben und haben sich damit trotz wiederholter Aufforderungen der Kommission an die Branche zur Selbstregulierung gegenüber dem Vorjahr (IP/08/1144) nicht verändert.

Der Kommissionsvorschlag und die Folgenabschätzung sowie ein umfassender Leitfaden zu den Roamingkosten in den 27 EU-Mitgliedstaaten sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/roaming

Siehe auch MEMO/08/578


ANHANG
SMS- und Datenroamingentgelte in der EU
(Benchmark-Bericht der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen, August 2008)
[Die Graphik finden sie im PDF und WORD PROCESSED Dokument]


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1386, 23.09.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2008