Schattenblick →INFOPOOL →GEISTESWISSENSCHAFTEN → MEINUNGEN

DILJA/101: Srebrenica oder die Zerschlagung Jugoslawiens - Teil 18 (SB)


Das "Massaker von Srebrenica" - nachgelieferte Letztbegründung für die gewaltsame Zerschlagung Jugoslawiens und Präzedenzfall der humanitär bemäntelten Kriegführung westlicher Hegemonialmächte

Teil 18: 1996-1998 - Zwischenkriegszeit. Mit politisch-juristischen Mitteln wird die Demontage Jugoslawiens unverzögert fortgesetzt. Erdemovic wird in Den Haag zur Bezichtigung Serbiens/Jugoslawiens zum Zeugen der Anklage aufgebaut


Srebrenica oder die Zerschlagung Jugoslawiens - mit Bedacht wurde für diese kleine Reihe ein Titel gewählt, in dem der Name "Srebrenica", der gemeinhin synonym gesetzt wird mit den von serbischer Seite im bosnischen Bürgerkrieg verübten Greueltaten, mit der Zerschlagung Jugoslawiens, die erst viele Jahre später vollendet werden konnte, in einen direkten Zusammenhang gestellt wird. Wäre die vorherrschende Geschichtsschreibung zutreffend oder auch nur plausibel, derzufolge sowohl die Bosnienkriege als auch der spätere NATO-Krieg gegen (Rest-) Jugoslawien durch serbisches Großmachtsstreben, Haß und Gewaltverbrechen monokausal ausgelöst worden seien, würden die dämonisierten Serben das Bindeglied beider Kriege bilden. Dabei würde "Srebrenica" ein besonderer Stellenwert zukommen, weil 1999 auf die angeblich historisch bewiesene Tatsache, daß in der ostbosnischen Stadt und ihrer Umgebung ein mehrtausendfacher Mord an der muslimischen Bevölkerung, verübt und zu verantworten von serbischer Seite, stattgefunden habe, zurückgegriffen werden konnte, um den Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien zu begründen.

Auf die Widersprüche und Unstimmigkeiten dieser Lesart wurde in den vorherigen Teilen bereits ausführlich eingegangen, und so soll an dieser Stelle nur noch einmal die Einschätzung des französischen Generals Philippe Morillon, der zwischen September 1992 und Juli 1993 die in Bosnien stationierten UNPROPOR-Truppen kommandiert hatte, in Erinnerung gebracht werden. Dieser hatte vor Abgeordneten der französischen Nationalversammlung seine persönliche Einschätzung der Ereignisse in Srebrenica im Juli 1995 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht [1]:

Ich sagte, daß Mladic in Srebrenica in einen Hinterhalt geraten war, in der Tat, in eine Falle. Er erwartete, auf Widerstand zu stoßen, aber es gab keinen. Er erwartete nicht, daß das Massaker geschehen würde, aber er unterschätzte völlig das Ausmaß an Haß, das entstanden war. Ich glaube nicht, daß er die Massaker anordnete, aber ich weiß es nicht. Das ist meine persönliche Meinung. - Ich war überzeugt, daß die Bevölkerung von Srebrenica Opfer eines höheren Interesses, einer Staatsräson war.

Diese Aussage Morillons fand am 12. Februar 2004 Einlaß in die Akten des Den Haager Tribunals. Die darin aufgeworfene Vermutung des französischen Generals, die Bevölkerung Srebrenicas sei Opfer eines "höheren Interesses, einer Staatsräson" geworden, stieß vor dem von den Vereinten Nationen eigens zu dem (vorgeblichen) Zweck, die auf dem Gebiet Jugoslawiens seit den Bosnienkriegen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, auf ein beredtes Desinteresse. Morillon wird seine Gründe gehabt haben, seine Einschätzung der Ereignisse nur vage anzudeuten und nicht konkreter auszuführen, worin denn seiner Meinung nach die "Staatsräson", um derentwillen es zu den "Massakern von Srebrenica" gekommen sein könnte, bestanden haben mag. Wäre der französische General der Auffassung gewesen, die bosnischen Serben und/oder die Regierung Serbiens, sprich Slobodan Milosevic, seien verantwortlich zu machen, hätte es für ihn nicht den geringsten Grund für seine Zurückhaltung gegeben, da er nur in den Kanon der NATO-Oberen und führenden westlichen Politiker eingestimmt und somit nicht die geringsten persönlichen Repressalien zu gegenwärtigen gehabt hätte.

Über die bereits angesprochene Deutung, daß die "Massaker von Srebrenica" die Erfüllung eines Versprechens gewesen sein könnten, das der damalige US-Präsident Bill Clinton der bosnisch-muslimischen Seite um Präsident Alija Izetbegovic lange vor dem Juli 1995 gegeben hatte und das besagt haben soll, daß eine Luftunterstützung im Bosnienkrieg durch die NATO nur in Frage kommen könnte, wenn es zuvor ein Massaker mit fünftausend Toten in Srebrenica geben würde, hinaus kam "Srebrenica" eine Finalwirkung in diesem Krieg oder vielmehr in dem kriegerischen Gesamtprozeß zur Zerschlagung Jugoslawiens zu. Die Zeit zwischen dem Jahr 1995, in dem sechs Wochen nach dem Waffenstillstand der bosnische Bürgerkrieg durch den Vertrag von Dayton endgültig beendet wurde, und 1999, als die NATO die Bundesrepublik Jugoslawien unter dem Vorwand angriff, auf diese Weise einen der kosovo-albanischen Zivilbevölkerung drohenden Völkermord verhindern zu wollen, könnte als Zwischenkriegszeit in einem Gesamtkrieg zur Zerschlagung Jugoslawiens bezeichnet werden, der sich lediglich in zwei Abschnitte - Bosnien 1992 bis 1995 und Jugoslawien 1999 - gliederte.

Der Vertrag von Dayton hatte mit einem weiteren Teilerfolg der Zerschlagung Jugoslawiens geendet, nämlich der endgültigen Abspaltung Bosnien-Herzegowinas, so daß "Jugoslawien", da zuvor schon die Bundesstaaten Mazedonien, Kroatien und Slowenien unter maßgeblicher Unterstützung und Schützenhilfe führender westlicher Staaten und namentlich der Bundesrepublik Deutschland abgetrennt worden waren, 1995 schon ein erheblich verkleinertes Territorium aufwies. Zudem wurde mit dem Vertrag von Dayton eine weitere ethnisch definierte Teilung innerhalb Bosnien-Herzegowinas vollzogen, die dem Gesamtziel der antijugoslawischen Kräfte, nämlich eine "Ethnifizierung" und auf dieser Basis die Zerstückelung und Zerschlagung des einstigen sozialistischen Vielvölkerstaates durchzusetzen, zweckdienlich war. Es entstanden die Republika Srpska als der serbische Teil Bosnien-Herzegowinas unter Präsident Radovan Karadzic sowie die Bosniakisch-kroatische Föderation als autonome Teilstaaten.

Hierzu muß angemerkt werden, daß Radovan Karadzic als politischer Repräsentant der bosnischen Serben von dem Vertragsschluß ausgeschlossen worden war. Strenggenommen wurde dieser "Friedensschluß" somit ohne Zustimmung einer der Kriegsparteien, der bosnischen Serben, geschlossen. Formal wurde der Vertrag in Dayton am 21. November 1995 vom Präsidenten der bosnischen Muslime, Alija Izetbegovic, dem kroatischen Präsidenten Franco Tudman und, quasi im Namen der bosnischen Serben, dem damaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic unterzeichnet. Der damalige US-Unterhändler Richard Holbrooke, der als der Vater des Dayton-Vertrages gilt, sparte denn auch nicht mit Lob für den späteren Präsidenten Jugoslawiens, Milosevic, weil ohne dessen Zustimmung dieser Vertrag nie zustandegekommen wäre bzw. hätte durchgesetzt werden können.

Milosevic mag geglaubt bzw. gehofft haben, durch seine kooperative Haltung bei der Beendigung des Bosnienkrieges den Fortbestand Restjugoslawiens sichern zu können. Doch weit gefehlt. Das Kriegsende war kein Kriegsende, sondern lediglich eine Phase des Waffenstillstands, in der auf politischen und diplomatischen Wegen die Weichen für den letzten großen Schlag, den Angriff auf die Kernbestandteile Jugoslawiens, also auch die Republik Serbien, gestellt werden sollten. 1995 hätte sich eine solche Ausweitung des Krieges bei aller an Demagogie grenzenden Propaganda einfach nicht begründen lassen. In der Zwischenkriegszeit wurde alles getan, um den Haß zwischen den verfeindeten Volksgruppen nicht nur Bosniens, sondern ganz Jugoslawiens, nicht zum Erliegen kommen zu lassen, was angesichts der tiefen Wunden, die dieser Krieg im ganzen Land bereits hinterlassen hatte, keineswegs schwierig war.

Die westliche Wertegemeinschaft, vertreten durch den von ihr eingerichteten und von den USA finanzierten Den Haager Gerichtshof, tat das Ihre, um die Dämonisierung der serbischen Seite und die Entlastung der eigenen Kriegsverbündeten auf bosnisch-muslimischer und kroatischer Seite fortzuschreiben und vor allen Dingen auch gerichtsaktenkundig zu machen zwecks späterer Verwendung. Um einen Krieg gegen Jugoslawien, den zu führen sich die NATO-Staaten womöglich lange vor 1999 entschlossen haben könnten auf der Basis der Einschätzung, daß ihr heimlicher Erzfeind, der frühere serbische Präsident und Vertragspartner von Dayton, Milosevic, seit 1997 Präsident Jugoslawiens, niemals aufgeben und zulassen würde, daß das sozialistische Jugoslawien auf den Müllhaufen der Geschichte befördert wird. Nur durch militärische Brachialgewalt hätte - und wurde - Milosevic zu einem Einlenken gezwungen werden können, das, wie im Frühsommer 1999 geschehen, einer politischen Kapitulation schon sehr nahe kam.

"Versüßt" wurde ihm dieser Schritt durch einen ihm für den Weigerungsfall angedrohten Bodenkrieg der NATO, der dem Land nach mehreren Kriegsmonaten, zahlreichen Bombardierungen und schweren Opfern noch einen ungleich höheren Blutzoll abverlangt hätte, sowie durch das später selbstverständlich auch gebrochene und eigens zu diesem Täuschungszweck in einer UN-Resolution niedergelegte Versprechen, daß die serbische Provinz Kosovo auf immer zu Serbien gehören sollte. Doch zurück zu der sogenannten Zwischenkriegszeit, in der der finale Krieg von 1999 nicht zuletzt auch durch die "juristische" Aufarbeitung der Ereignisse vom Juli 1995 in und um Srebrenica eingefädelt und vorbereitet wurde. Milosevic selbst ist es zu verdanken, daß, wenn auch Jahre später, vor dem Den Haager Tribunal Erhellendes zur Sprache gebracht werden konnte - wenn auch in einem gänzlich anderen Sinne, als es sich die Initiatoren und Repräsentanten des Tribunals vorgestellt haben mögen.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem gegen Milosevic in Den Haag zum Belastungszeugen aufgebauten geständigen Täter, dem bosnischen Kroaten Drazan Erdemovic zu. Wie bereits berichtet [2], hat Erdemovic gestanden, an der Erschießung von über eintausend Muslimen aus Srebrenica beteiligt gewesen zu sein und einhundert von ihnen eigenhändig getötet zu haben. Nach westlicher Lesart werden für diese und weitere Verbrechen nicht nur die Führer der bosnischen Serben, Präsident Karadzic und General Mladic, verantwortlich gemacht, sondern eben auch Milosevic. Wären serbische bzw. jugoslawische Behörden Erdemovic und seiner namentlich bekannten Mittäter habhaft geworden und hätten sie diese vor Gericht gestellt und zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt - ein anderes Strafmaß ist zumindest angesichts des Geständnisses Erdemovics nicht vorstellbar -, hätte sich schwerlich behaupten lassen, Serbien bzw. Jugoslawien würden serbische Kriegsverbrecher aus den Bosnienkriegen, da diese angeblich in ihrem Interesse oder gar Auftrag gehandelt hätten, decken.

Tatsächlich jedoch wurde Erdemovic dem Zugriff der jugoslawischen Behörden entzogen, die ihn zehn Tage nach seiner am 6. März 1996 erfolgten Einreise nach Serbien verhafteten. Das Den Haager Tribunal übte massiven Druck auf die jugoslawischen Behörden aus, um die Auslieferung Erdemovics zu erzwingen, womit dieser überaus einverstanden war. Wäre die jugoslawische Seite sein heimlicher Bündnisgenosse gewesen, wäre dies kaum zu erklären. Unter der Annahme, Erdemovic könnte Absprachen mit den Den Haager Anklägern und Ermittlern getroffen haben, denen zufolge er eine sehr hohe Zahl an Morden zugeben sollte, um dann als geständiger Täter ein mildes Urteil zu erhalten und anschließend seinen Gönnern als Kronzeuge im Prozeß gegen Milosevic nützlich sein zu können, macht dessen Bereitschaft, sich ungeachtet seines hundertfachen Mordgeständnisses nach Den Haag ausliefern zu lassen, sehr wohl Sinn.

Wie bereits berichtet, wurde Erdemovic am 29. November 1996 in Den Haag zu zehn Jahren (!) Gefängnis verurteilt, von denen ihm zwei Jahre später noch die Hälfte erlassen wurde. Am 25. August 2003 trat er dann als "geschützter Zeuge" im Milosevic-Verfahren auf in der Rolle des Kronzeugen der Anklage. Von Milosevic selbst befragt, bestätigte dieser Zeuge abermals, an den Exekutionen von etwa 1.200 ethnisch muslimischen Bürgern beteiligt und ungefähr 100 Personen selbst getötet und damit das Verbrechen eines Kriegsverbrechens gegen die Zivilbevölkerung nach Artikel 142, Paragraph 1 des Strafgesetzbuches von Jugoslawien, begangen zu haben. Erdemovic bestätigte desweiteren, daß er, kurz nachdem er jugoslawischen Boden betreten hatte, wegen dieser von ihm gemachten Aussagen verhaftet worden war. Gegen Erdemovic war zwei Tage nach seiner Festnahme in Jugoslawien durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Novi Sad eine Untersuchung eingeleitet worden, die nur deshalb nicht zum Abschluß gebracht werden konnte, weil Erdemovic noch im selben Monat nach Den Haag ausgeliefert wurde.

In dem gegen ihn selbst angestrengten Den Haager Verfahren stellte Milosevic deshalb die Frage, weshalb die Ankläger Erdemovic als Belastungszeugen gegen ihn aussagen lassen, obwohl der Zeuge nur Taten bekunden kann, um derentwillen ihn die jugoslawischen Behörden zur Zeit der Präsidentschaft Milosevics umgehend festgenommen hatten. Eine Beantwortung dieser Frage wurde von dem Vorsitzenden Richter May unterbunden. Milosevic konfrontierte den Zeugen dann noch mit folgender Frage [2]:

Sie verbrachten nicht einmal die vollen fünf Jahre [im Gefängnis]. Ist es nicht, resümiert er, für jedermann ganz klar, daß Sie für eine derartige Massenexekution nur unter der Bedingung fünf Jahre erhielten, daß Sie andere beschuldigen?

Dies wies Erdemovic jedoch von sich und erklärte, nie etwas anderes behauptet zu haben, als daß "irgendjemand sehr hoch oben" hinter der Organisierung der Massenexekution gestanden haben müsse. Dabei endet die Befehlskette, Erdemovics Angaben zufolge, bei einem bis heute nicht identifizierten Oberstleutnant des Drina-Korps, dessen Exekutionsbefehl Erdemovic und seine Mittäter befolgt haben wollen, ohne ihn persönlich gekannt zu haben. Vorstellbar ist entgegen der hier von Milosevic nahegelegten Deutung sehr wohl, daß Erdemovic als Gegenleistung für das plea agreement, das ihm eine Strafe von fünf Jahren für einen mindestens einhundertfachen Mord einbrachte, keine tatsächlichen oder vermeintlichen Mittäter belasten sollte, sondern daß die durch Erdemovic bezeugte Massenexekution selbst dem Tribunal einen solchen Deal wert war.

Wenn an einem einzigen Tag eintausend Muslime exekutiert worden sind, erscheint auch ein Massenmord, dessen Gesamtopferzahl vom Den Haager Tribunal auf sieben- bis achttausend statuiert wurde, ohne weiteres glaubwürdig. Anfang 1999, wenige Monate, bevor die NATO mit ihren Luftangriffen gegen Jugoslawien begann, wurde diese Opferzahl durch den damaligen Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping hochgerechnet auf 30.000 Srebrenica-Todesopfer. Der Sinn und Zweck dessen liegt auf der Hand: Je einmaliger und grausamer die von Serben in den Bosnienkriegen verübten Massenmorde, umso glaubwürdiger die Behauptung, von jugoslawischer/serbischer Seite stünde abermals ein Massen- bzw. Völkermord bevor, diesmal verübt an der kosovo-albanischen Zivilbevölkerung. Andere Täter, namentlich jene der gegnerischen, mit der NATO verbündeten Seite, konnten sich einer faktischen Straffreiheit erfreuen, so beispielsweise der frühere muslimische Stadtkommandant von Srebrenica, Naser Oric, der, obwohl den Vereinten Nationen Beweise über die von ihm begangenen und befohlenen Verbrechen bereits 1993 vorgelegt worden waren, bis 2002 völlig unbehelligt blieb.

Am 16. Januar 2004 gab Dean Manning, der im Auftrag des Den Haager Tribunals mit der Leichensuche in Srebrenica befaßt gewesen war, die Zahl der gefundenen Toten als Zeuge im Milosevic-Prozeß mit 2541 an, wobei die Frage, wieviele von ihnen Massakeropfer und wieviele Gefechtstote gewesen sein könnten, noch nicht berücksichtigt wurde. Die politische oder, wenn man so will, kriegslegitimierende Endauswertung der Kriegsereignisse in Srebrenica im Juli 1995 liegt jedoch in nicht weniger als der Aushebelung des Völkerrechts und insbesondere des Verbots eines Angriffskrieges. Dies ist ein epochaler Eingriff, der das Ende der internationalen sogenannten Friedensordnung markierte. Diese war ihrem Namen und Anspruch, wie die vielen, seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ungeachtet der UN-Charta und des Weltsicherheitsrates und seiner Sanktionsmöglichkeiten geführten Kriege beweisen, keineswegs gerecht geworden.

Gleichwohl bedeutete die faktische Aushöhlung und Mißachtung dieser Prinzipien, wie es die NATO im Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien vorexerziert hat, eine bis dahin nicht vollzogene Zäsur; sie wurde ermöglicht und durchexerziert mit Hilfe der "Massaker von Srebrenica", von denen nicht nur zu vermuten steht, daß sie von westlichen Geheimdiensten eigens eingefädelt wurden, um der NATO einen Interventionsvorwand für den Bosnienkrieg zu liefern, sondern daß mit deren Hilfe dann auch das Konstrukt des "Menschenrechtskrieges" geschaffen werden sollte, dem 1999 in seiner ersten Nutzanwendung (Rest-) Jugoslawien zum Opfer fiel.

Anmerkungen

[1] zitiert aus: Srebrenica und das Video, von Dr. Werner Sauer, Graz, begonnen am 18. Juli 2005, beendet Ende Juli 2005
www.labournetaustria.at/archiv41.htm

[2] Siehe zu Drazan Erdemovic in den Teilen 13 und 14 dieser Serie:
DILJA/096: Srebrenica oder die Zerschlagung Jugoslawiens - Teil 13 (SB)
DILJA/097: Srebrenica oder die Zerschlagung Jugoslawiens - Teil 14 (SB)

(Fortsetzung folgt)

5. Oktober 2009