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HEINRICH BÖLL STIFTUNG/319: Energetisch modernisieren bei fairen Mieten - Studie in Berlin vorgelegt


Heinrich-Böll-Stiftung - 3. Juni 2014

Modernisierungsumlage reformieren, Klimazuschuss zum Wohngeld

Studie "Energetisch modernisieren bei fairen Mieten"



Berlin, den 03. Juni 2014 - Die Heinrich-Böll-Stiftung legt heute die Studie "Energetisch modernisieren bei fairen Mieten" vor, die das Potsdamer Institut für soziale Stadtentwicklung im Auftrag der Stiftung durchgeführt hat.

"Die Heinrich-Böll-Stiftung hat nach Wegen gesucht, wie energetische Modernisierung mit fairen Mieten vereinbar ist", erläutert Sabine Drewes, Referentin für Kommunalpolitik und Stadtentwicklung der Heinrich-Böll-Stiftung. "Gegenwärtig befinden wir uns in einer energiepolitischen Zwickmühle: Wird energetisch modernisiert, steigen die Mieten häufig so stark an, dass sie für Geringverdiener/innen nicht mehr erschwinglich sind. Wird allerdings nicht modernisiert, werden auch die Klimaziele nicht erreicht, und besonders einkommensschwachen Haushalten droht Energiearmut." Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die energetische Wohnraummodernisierung müssten deswegen dringend reformiert werden.

Das IFSS hat die Modernisierungspraxis in vier deutschen Städten untersucht. Danach sind sowohl Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) als auch die Abfederungsmöglichkeiten im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV Kosten der Unterkunft) und beim Wohngeld in ihrer heutigen Fassung ungeeignet, um einen sozial verträglichen und fairen Interessenausgleichzwischen Vermietern und Mietern herzustellen und die Auswirkungen der energetischen Modernisierung sozial abzufedern.

Das Potsdamer Forschungsinstitut hatte die Modernisierungspraxis in Leipzig, Dortmund, Heidelberg und Berlin untersucht und dabei überprüft, welche Auswirkungen die vorhandene Rechtslage auf die Modernisierungspraxis der Eigentümer hat und wie die sozialen Folgen für die betroffenen Mieter sind. Armin Hentschel vom Institut für soziale Stadtentwicklung: "Um den rechtlichen Rahmen für die Umlage der Modernisierungskosten zugleich praxisgerechter und fairer zu gestalten, muss der Gesetzgeber die Umlagemöglichkeiten stärker an den eingesparten Energiekosten statt an den Baukosten ausrichten." Die soziale Abfederung durch die vorhandenen sozialpolitischen Instrumente sei unzulänglich. "Die energetische Modernisierung lässt sich schwerlich als Mietpreistreiber Nummer Eins klassifizieren. Für einen Hartz IV- bzw. Wohngeldhaushalt, der sich die Wohnung vor einer Modernisierung gerade noch leisten konnte, wird sie aber nach der Modernisierung trotz der staatlichen Hilfen unbezahlbar."

Besonders beim Wohngeld gebe es erheblichen Reformbedarf. Die Anpassung könnte in Form einer zusätzlichen Klimaschutz-Stufe oder eines Klimazuschusses zum Wohngeld erfolgen.

Schriften zur Ökologie, Band 37:
Energetische Modernisierung bei fairen Mieten
Ein Gutachten von Armin Hentschel und Julian Hopfenmüller
Herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung 2014
Berlin, Juni 2014, 72 Seiten, zahlreiche Tabellen
ISBN 978-3-86928-126-1


Hier kann das Gutachten herunter geladen werden:
http://www.boell.de/sites/default/files/boell-studie_energetisch_modernisieren_bei_fairen_mieten.pdf

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Quelle:
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Verena Lorenz, Pressesprecherin
Telefon: 030-28534-217
E-Mail: lorenz@boell.de
Internet: www.boell.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2014