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ARBEITERSTIMME/284: Von der Solidarität mit Chile zum Solidaritätsfonds


Arbeiterstimme Nr. 183 - Frühjahr 2014
Zeitschrift für die marxistische Theorie und Praxis
Die Befreiung der Arbeiterklasse muß das Werk der Arbeiter selbst sein!

Von der Solidarität mit Chile zum Solidaritätsfonds

Von Jochen Fuchs



Ende Januar feierte der "Solifonds", wie der "Solidaritätsfonds" in aller Regel verkürzend genannt wird, seinen 40. Geburtstag. Er wurde einst unter der Bezeichnung "Chile-Solidaritätsfonds" aus der Taufe gehoben und als 1992 Chile wenigstens zu formaldemokratischen, um die sozialistische Komponente bereinigten Verhältnissen zurück kehren konnte, entschloss man sich dazu, den Fonds nicht aufzulösen, sondern zu globalisieren. Daher rührt die neue Bezeichnung "Solidaritätsfonds".

So trafen sich bei der Feier im Hause der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf nicht nur junge Kollegen, sondern auch Veteranen der Chile-Solidarität.

Unabhängig davon, was sich seither in der Welt alles geändert hat (vgl. zur Entwicklung in Chile: "Die Erschaffung einer rechten Dominanz in Chile" Arbeiterstimme, Nummer 167 bis 170), war und ist den Veteranen ebenso wie den Aktivisten von heute der Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse und Solidarität mit den an den Kämpfen um deren Veränderung beteiligten Kollegen, Genossen und auch mit allen anderen Menschen, die sich an der Lösung dieser Aufgabe beteiligen, gemeinsame Verpflichtung.

Bevor nun ein Blick zurück auf den alten "Chile-Solidaritätsfonds" geworfen wird, dürfte eine kurze Beschreibung des Ist-Zustandes angebracht sein.

Der "Solifonds" dient heute der Unterstützung von Initiativen im In- und Ausland, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Motto "Ändere die Welt, denn sie braucht es" in die Tat umzusetzen. Als der Förderung besonders bedürftig gelten dabei Gruppen und im Ausnahmefall auch Einzelpersonen, die an der Basis arbeiten und die aufgrund ihrer Unabhängigkeit von großen Trägern, Institutionen oder Organisationen wenig Möglichkeiten haben, anderweitig Mittel zu akquirieren. Geförderte Projekte jenseits der Grenzen der BRD sind in erster Linie in den Sektoren Bildung, gewerkschaftliche und politische Arbeit sowie Gesundheit angesiedelt. Projekte, die innerhalb der BRD aktiv sind, werden vor allem dann unterstützt, wenn sie antifaschistische oder antirassistische Arbeit machen bzw. in den Bereichen Gewerkschaft oder Politische Bildung ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben.

Das noch aus den Zeiten des Chile-Solidaritätsfonds stammende Finanzierungsmodell des Fonds basiert darauf, dass die Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung gehalten sind, dem Solifonds monatlich ein Prozent des Betrags überweisen, den sie von der Stiftung als Stipendium erhalten. Die dabei zusammenkommende Summe wird durch eine institutionelle Komponente, welche aus den Eigenmitteln der Hans-Böckler-Stiftung stammt, verdoppelt. Ferner tragen die an Universitäten, Fachhochschulen sowie Institutionen des Zweiten Bildungsweges tätigen Vertrauensdozenten dadurch zur Aufstockung der Mittel des Solifonds bei, dass sie auf ihre Aufwandsentschädigungen entweder zum Teil oder aber ganz zugunsten des Fonds verzichten.

Beim Solifonds eingehende Anträge werden dann von dessen Vergabekommission, in welcher Vertreter der Stipendiaten, der Vertrauensdozenten, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Hans-Böckler-Stiftung sitzen, beraten. Aufgrund der Beratung entscheidet die Kommission darüber, ob - und wenn ja, in welchem Umfang - den einzelnen Anträgen auf Förderung entsprochen wird.


Kleiner Historischer Rückblick
oder: Wie ist der "Chile-Solidaritätsfonds" entstanden, was tat er und wer bzw. was wurde von ihm gefördert?

Nach dem Putsch wurde aus den Reihen der von den DGB-Gewerkschaften 1954 ins Leben gerufenen "Stiftung Mitbestimmung", der Vorläuferorganisation der "Hans-Böckler-Stiftung", heraus die Solidaritätsarbeit mit dem demokratischen Chile organisiert. Dem damals in einer "spontanen Aktion" eingerichteten "Solidaritätsfonds" kam die Aufgabe zu, die für Solidaritätsarbeit mit Chile benötigten Finanzen 'einzusammeln'. Die Stiftung begrüßte diese Initiative und gelobte, aus ihren Mitteln eine sich am Sammlungsergebnis orientierende Summe 'für Chile' beizusteuern.

Dies war geschehen, da "der blutige Putsch" nicht nur von den Gewerkschaften "mit Bestürzung und Empörung" aufgenommen worden war, sondern gleichzeitig "eine Welle der Solidarität und der spontanen Hilfsbereitschaft" innerhalb der Gewerkschaften ausgelöst hatte und sich die Stiftung dadurch aufgerufen sah, ihrerseits aktiv zu werden.

Anfangs vergab die Stiftung Stipendien. Bereits Anfang Dezember 1973 wurde so der erste Chile-Flüchtling in die Studienförderung aufgenommen. Das weitere Hilfsprogramm der ersten Stunde zielte ansonsten darauf ab, durch die Übernahme der Kosten von Sprachkursen sowie durch die Zurverfügungstellung von Arbeitsplätzen gefährdeten Kollegen die Ausreise aus Chile und die Aufnahme in der BRD zu ermöglichen.

In der Startphase tauchte das Problem auf, dass diese Aktivitäten am 'Monopol' des DGBs für eine einheitliche (gewerkschaftliche) Außenpolitik 'kratzte'. Man setzte sich gegenüber dem DGB allerdings durch. Der DGB entsandte dann seinerseits einen Vertreter in die Vergabekommission des "Chile-Solidaritätsfonds" und unterstützte - trotz (politischer) Divergenzen im Einzelfall - die Chilearbeit in den kommenden Jahren.

Verfolgte Chilenen mussten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die BRD entweder einen Studien- oder Arbeitsplatz nachweisen. In den Fällen, in denen kein Studium in Frage kam, kooperierte man primär mit den Arbeitsdirektoren der Eisen- und Stahlindustrie. Die Koordination lag dabei in de Händen der Düsseldorfer IG Metall (IGM). Aus den Reihen der IGM kam zudem weitere Unterstützung.

In der ersten Zeit stand die individuelle Hilfe im Vordergrund. Diese beschränkte sich nicht allein auf materielle Absicherung. Die Flüchtlinge mussten ja regelmäßig nicht nur ihren Verfolgern in Chile entkommen können, sondern auch noch die 'Sicherheitschecks' von Seiten der BRD überwinden. In diesem Zusammenhang finden sich immer wieder Klagen darüber, dass von den Behörden und 'Diensten' die Flüchtlinge nicht selten als "Sicherheitsrisiko" eingestuft wurden und man so aufwändig um einzelne Aufenthaltstitel kämpfen musste.

Zum besseren Verständnis dieses Punkts sei daran erinnert, dass während und unmittelbar nach dem Putsch extralegale Hinrichtungen und Verhaftungen an der Tagesordnung waren. Aufgrund internationaler Proteste ging die Putschregierung etwas später dazu über, sich partiell ein 'rechtsstaatliches Mäntelchen' anzulegen und Gerichtsprozesse durchzuführen. In solchen Prozessen Verurteilte konnten gemäß des chilenischen Gesetz Nr. 504 allerdings beantragen, anstelle der Verbüßung ihrer jeweiligen Haftstrafe in Chile aus ihrem Heimatland verbannt und abgeschoben zu werden. Ein solcher Antrag war allerdings nur von Erfolg gekrönt, wenn sich ein Aufnahmeland für den Antragsteller fand. In der BRD hatte die Chilesolidaritätsbewegung aufgrund breiter Unterstützung zunächst erheblichen Druck auf 'die Politik' aufbauen können. Die Innenministerkonferenz sah sich deshalb genötigt, ein 'Listen- bzw. Kontingentsystem' zu beschließen, in dessen Rahmen festgelegt wurde, welche Zahl von Flüchtlingen jedes Bundesland aufzunehmen hatte. Die 'Leerstellen' auf den Listen mit Namen zu 'füllen', gelang der bundesdeutschen Solidaritätsbewegung in enger Zusammenarbeit mit Organisationen in Chile aus dem kirchlichen Widerstand.

Sobald so Namen ausreisewilliger politischer Gefangener in der BRD bekannt waren, wurden (Visums-)Anträge über das Bundesinnenministerium gestellt. Dem schloss sich dann eine auf der Verurteilung basierende Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz an, der durch seine Arbeitsweise zu verantworten hatte, dass Häftlinge manchmal bis zur Bekanntgabe der Entscheidung bis zu einem halben Jahr 'schmoren' mussten, wobei die Entscheidungen damals letztendlich durch den Parlamentarischen Staatssekretär Andreas von Schöler (SPD) koordiniert wurden.

Als ein Beispiel für im Rahmen dieser Phase der Fluchthilfe vom Chile-Fonds unterstütze Kollegen sei auf eine größere Gruppe von Wald- und Landarbeitern aus dem Süden Chiles (Panguipulli) verwiesen. Diese hatten bereits in der Zeit der Allende-Regierung Latifundien besetzt und während des Putsches versucht, den lokalen Polizeiposten zu besetzen um so die rechtmäßige Regierung zu verteidigen. Dies rief den Einsatz von Fallschirmspringern auf den Plan, die etliche Gruppenmitglieder unter dem Vorwurf der 'Rädelsführerschaft' unmittelbar massakrierten. Die Aktionen der Landarbeiter und der Umstand, dass sie in dem Ruf standen, Anhänger der linken Gruppe "MIR" zu sein, brachte die bundesdeutschen Geheimdienste im Vorfeld des 'Deutschen Herbstes' dazu, dem Urteil ihrer chilenischen Kollegen, wonach es sich bei den inhaftierten Arbeitern um 'Terroristen' handele, mehr oder weniger zuzustimmen. Insofern gelang es nicht, Angehörige dieser Gruppe aufgrund der von der Stiftung mit organisierten Arbeitsplatzzusagen mit Aufenthaltstitel zu versehen.

Während man in Chile in der Folgezeit begann, dem 'Verschwindenlassen' den Vorzug vor Aufsehen erregenden Prozessen zu geben, beerdigte man in der BRD das System der Aufnahme von Kontingentflüchtlingen aus Chile. Im Jahr des 'Deutschen Herbstes' gelang es dann allerdings wenigstens noch, Gladys Díaz freizubekommen. Gladys Díaz war eine international bekannte Journalistin, die Mitglied des ZK des "MIR" war und nach dem Putsch im Untergrund Widerstand bis zu ihrer Verhaftung 1975 geleistet hatte. Im Rahmen einer 'Austauschaktion', die von den Regeln des Kalten Krieges diktiert worden war, kam sie u.a. zusammen mit dem Vorsitzenden der KP Chiles, Luis Corvalan, frei. Sie wurde auch nach ihrer Ankunft in der BRD aus den Mitteln des "Chile-Solidaritätsfonds" unterstützt.

Ab 1976 finanzierte der "Chile-Solidaritätsfonds" zudem Teile der Chilesolidaritätsaktion des IBFG (Internationaler Bund Freier Gewerkschaften?), so dass ab da Mittel in Projekte flossen, die jenseits von individuellen Hilfsmaßnahmen angesiedelt waren.

Spätestens ab 1977 wurden nur noch relativ wenige Flüchtlinge aufgenommen, so dass man sich Gedanken machte, wie die Mittel sinnvoll eingesetzt werden könnten. So wurden nunmehr einschlägige 'Agitprop-Aktionen' in der BRD, ferner die "Aktion zur Befreiung der politischen Gefangenen in Chile e.V." und eine Dokumentationsstelle ebenso unterstützt wie die CUT bei ihrer Arbeit in Chile.

Nach der Verhaftungswelle von 1980 in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Pinochet-Verfassung kam es noch zu einigen Fällen individueller (Flucht-)Hilfe. Hauptzweck der Chilesolidarität im Rahmen der Aktivitäten des "Chile-Solidaritätsfonds" war aber nun, die "Unterstützung von Gewerkschaftern in Chile selbst".

Die praktische Chile-Solidarität in der 'Zweiten Phase' des Chile-Solidaritätsfonds, in welcher nicht mehr wie in der 'Ersten Phase' unmittelbar nach dem Putsch die individuelle (Flucht-)Hilfe für chilenische Genossen im Vordergrund stand, spielte sich aufgrund der gegebenen politischen Situation grundsätzlich nach den Regeln der konspirativen Arbeit ab. Es existierten Kontaktpersonen in Chile, über welche man informiert wurde, wo 'Not am Mann' war, d.h. welche Initiativen es z.B. für (betriebs-)gewerkschaftliche (Re-)Organisation gab bzw. welche Bildungs- und Schulungsmaßnahmen vor Ort als notwendig erachtet wurden.

Als 1988 - dem Jahr, in welchem die Neugründung der CUT erfolgte - ein Eisenbahnerstreik sich gegen die drohende Privatisierung der chilenischen Eisenbahn wendete, wurde von dem Koll. Ernst Breit eine Solidaritätsspende nach Chile gebracht.

Im Jahr der Ablösung Pinochets durch Patricio Aylwin wie auch in den beiden Folgejahren unterstützte man in Chile insbesondere die Reorganisation der CUT.

Mit Entmachtung der Militärs unter Pinochet setzte eine Diskussion um eine Neuausrichtung der Solidaritätsarbeit unter den Beteiligten in der "Hans-Böckler-Stiftung" ein. Nach einer Übergangsphase wurde dann 1991/92 der "Chile-Solidaritätsfonds" durch den bereits eingangs vorgestellten "Solidaritätsfonds" abgelöst. Da dieser sich in der Tradition seines Vorgängers sieht, genoss - und genießt auch heute noch - im Rahmen der internationalen Solidarität Lateinamerika besondere Sympathie, was nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, dass in den vergangenen Jahren über 150 Projekte und Organisationen in lateinamerikanischen Ländern bzw. Veranstaltungen oder Informationsmaterialien zu lateinamerikanischen Themen vom "Solifonds" mit Summen zwischen 250 und 13.000 EUR unterstützt worden sind.

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Die Förderung durch den Solifonds - ein kurzer (Lehr-)Gang durch den Antragsdschungel

Wer kann gefördert werden?
Einzelpersonen können ebenso wie Gruppen einen Förderantrag stellen.

Was sollte der Antrag enthalten?
Im Antrag sollte der Projekt träger und/oder der Antragsteller vorgestellt werden. Das Vorhaben muss mit klarer (politischer) Zielsetzung und Begründung detailliert beschrieben werden. Ferner wird erwartet, dass der Antrag eine Terminplanung sowie eine ausführliche Kostenaufstellung ebenso enthält wie Informationen über bereits genehmigte bzw. noch beantragte Drittmittel. Die Höhe der beantragten Summe muss exakt angegeben werden - ebenso die Kontoverbindung(en).

Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können prinzipiell das ganze Jahr über gestellt werden. Da die Sitzungen der Vergabekommission dreimal jährlich stattfinden, sollten Antragsteller dafür Sorge tragen, dass ihre Anträge jeweils vor dem 20. Januar, 20. Mai bzw. 20. September bei der Hans-Böckler-Stiftung, Referat E (Koll. Jens Becker), Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf eintreffen. Neben der Absenderadresse benötigt werden weitere Verbindungsdaten wie bspw. Telefonnummer oder E-Mailadresse, so dass im Bedarfsfall Rückfragen gestellt werden können.

Was ist sonst noch zu beachten?
Es gibt kein offizielles Antragsformular und auch keine Seitenzahlbegrenzung für Anträge, gleichwohl sind die Mitglieder der Vergabekommission dankbar, wenn ein Antrag nicht mehr als fünf Seiten umfasst.

Wer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, kann sich auch der spanischen, französischen oder englischen Sprache bedienen.

Aufgrund seines begrenzten Budgets kann der Solifonds primär nur Anschub- und Teilfinanzierungen leisten. Insofern sollte gegebenenfalls auch etwas über die Perspektiven des Projekts ausgesagt werden. Eine Dauerförderung ist nicht möglich. Dieser Grundsatz kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass ein Projekt alljährlich neue Anträge stellt bzw. Folgeprojekte ähnlichen Inhalts gefördert wissen will.

Gefördert werden Sach-, aber keine Personalkosten. Stipendien oder stipendienartige Leistungen sind ebenso wenig finanzierbar wie Reisekosten, die innerhalb der BRD bzw. bei Outgoing-Activities entstehen. (Wer den Solifonds im Internet besuchen will, sei auf die Seite www.boeckler.de/98.htm.)

Welche Projekte wurden bspw. in letzter Zeit gefördert?
In Südafrika wird die "Bicycle Campaign for Freedom of Association on the Farms" unterstützt. Ziel dieser Kampagne ist es, die Farmarbeitergewerkschaft CSAAWU mit Fahrrädern zu versorgen, so dass deren Mobilisierungsaktivitäten verbessert werden.

In Serbien kann das linke Belgrader Zentrum "Oktober", wo sich u.a. Arbeiter, Studenten, Antifaschisten und -rassisten treffen, mit Geldern des Solifonds seine Ausstattung verbessern.

In Berlin wird es der Gruppe "Xonido" ermöglicht, ihren (Demo-)Tontechnikpool zu vergrößern, so dass politisch aktive Menschen sich bei Veranstaltungen aus diesem bedienen können.

In Magdeburg wurden Agitprop-Mittel der Organisatoren der diesjährigen Blockaden und Demonstrationen gegen den Aufmarsch der Faschisten am 18. Januar finanziert.

In Hamburg erhielten die "Kritischen Jurustudierenden" Geld zur Finanzierung einer Ausstellung zur NS-Militärjustiz in der Hansestadt.

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Quelle:
Arbeiterstimme Nr. 183 - Frühjahr 2014, Seite 25 bis 27
Verleger: Thomas Gradl, Bucherstr. 20, 90408 Nürnberg
E-Mail: redaktion@arbeiterstimme.org
Internet: www.arbeiterstimme.org
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2014