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DA/435: Behindertenpflege - Prekarisierung im Namen der Selbstbestimmung


DA - Direkte Aktion Nr. 198, März/April 2010
anarchosyndikalistische Zeitung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU-IAA)

Prekarisierung im Namen der Selbstbestimmung
Das "Persönliche Budget" in der Behindertenassistenz

Von Daniel Colm


Der ambulante Behindertenpflege und -assistenzbereich [1] war aufgrund der dort herrschenden Dumpinglöhne und prekären Arbeitsbedingungen bereits mehrmals Thema dieser Zeitung. Zuletzt berichteten wir über den Arbeitsgerichtsprozess gegen einen Assistenzanbieter wegen Verdachts auf Sittenwidrigkeit der dort gezahlten Löhne [2]. Zuvor hatte die Direkte Aktion über die Lage bei den Berliner ambulanten diensten e.V. [3] berichtet, bei deren Beschäftigten sich nach einer Lohnkürzung Widerstand regte. Von dieser Ausgabe an wird sich eine Artikelserie mit Missständen und Tendenzen in der Branche auseinandersetzen. (d. Red.)


Selbstbestimmung war von Anfang an die zentrale Forderung der emanzipatorischen Krüppelbewegung in den 80er Jahren. Heutzutage scheint diese Autonomie in einigen Städten mit der Einführung der Persönlichen Assistenz durchaus gegeben, nicht zuletzt dank der zahlreichen Assistenzdienste, die engagierte Behinderte und ihre FreundInnen im Lauf der Jahre gegründet haben. Während diese Errungenschaften anfangs mit dem Ziel antraten, den Behinderten ein menschenwürdiges Leben und den AssistentInnen ein menschenwürdiges Auskommen zu ermöglichen, erfüllen die Assistenzdienste heutzutage vor allem das erste dieser Ziele auf Kosten des zweiten. Strikt betriebswirtschaftliche Kostensenkung, die in prekären Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhnen mündet, hat den früher propagierten Anspruch abgelöst.

Das sogenannte Persönliche Budget stellt einen weiteren Schritt in der Neoliberalisierung der persönlichen Assistenz dar. Nach diesem - auch als Arbeitgebermodell bezeichnetem - Prinzip erhalten die Behinderten einzeln Geld von den Kostenträgern und organisieren ihre Assistenz damit komplett selbst. Dieses Modell wird inzwischen von zahlreichen Behindertenorganisationen mit der Begründung propagiert, dass es Behinderten maximale Autonomie gewähre. Für Behinderte bedeutet es die Emanzipation von Pflegediensten, die einen Einblick in ihr Privatleben erhalten. Zudem obliegt die Einstellung der AssistentInnen im Arbeitgebermodell allein dem/der Behinderten. Allerdings werden auch heute schon einige von den Behinderten selbst ausgewählte AssistentInnen über die Assistenzdienste eingestellt.

Das Arbeitgebermodell wird allerdings nicht nur von Behindertenorganisationen, sondern auch von Bezirksämtern und Pflegekassen favorisiert, da es Potenzial für Einsparungen bietet. Unmittelbar fällt der gesamte Verwaltungsbereich der Assistenzanbieter weg, da die Behinderten die Planung ihrer Assistenz selbst durchführen. Längerfristig bietet auch das fehlende politische Gewicht unorganisierter Behinderter Einsparmöglichkeiten, da diese den Sparvorgaben der Politik noch wehrloser als die Assistenzbetriebe gegenüberstehen. Insofern dürfte es darauf hinauslaufen, dass Sparzwänge einfach an die Beschäftigten "weitergegeben" werden, weil die Gewährleistung der Assistenz für die frischgebackenen ArbeitgeberInnen zweifellos Vorrang vor Lohnforderungen hat.

So hat das Arbeitgebermodell durchaus das Potenzial, den Widerspruch zwischen den Interessen von AssistentInnen und AssistenznehmerInnen auf die Spitze zu treiben. Im Fall von Problemen, die aus diesem Widerspruch resultieren, ist zudem die Position der AssistentInnen geschwächt, da sie finanziell und moralisch viel abhängiger von einzelnen Behinderten sind. Bei Konflikten oder Widerstand gegen schlechte Behandlung am Arbeitsplatz sitzt man direkt auf der Straße, während größere Betriebe einen anderweitig einsetzen können. Zudem werden Organisierung und Arbeitskämpfe erschwert. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Angestellten sind gegenüber denen in größeren Assistenzbetrieben stark eingeschränkt. Außerdem ist es fraglich, ob viele der AssistentInnen bereit sind, das menschliche Verhältnis zu ihren ArbeitgeberInnen durch einen Arbeitskampf nachhaltig zu beschädigen.

Die so zu erwartende Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in der Assistenz kann auch nicht im Interesse derjenigen Behinderten liegen, die das Arbeitgebermodell momentan voranbringen. Bereits heutzutage häufen sich Klagen über Dienstplanlücken und mangelnde Qualifikation der AssistentInnen, da immer weniger Leute zu den herrschenden Bedingungen in der Branche arbeiten wollen. Insofern sollten Behinderte und AssistentInnen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen und stattdessen versuchen, die Bedingungen in der persönlichen Assistenz gemeinsam zu verbessern. Dazu müssten sich allerdings viele AssistentInnen erst einmal organisieren und die AssistenznehmerInnen ihnen eine größere Mitbestimmung zugestehen, anstatt die AssistentInnen noch stärker von sich abhängig zu machen.


Anmerkungen:

[1] Im Gegensatz zur Pflege bezeichnet die Assistenz die Unterstützung von Behinderten bei allen alltäglichen Tätigkeiten, zu denen sie selbst aufgrund ihrer Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind. Dadurch grenzt sich die Assistenz des Behinderten vom - als krank oder hilflos stigmatisierenden - Begriff der Pflege ab.

[2] "Der Lohn wuchert nicht gerade", siehe Direkte Aktion Nr. 197 (online)

[3] "Zurück zu den Wurzeln", siehe Direkte Aktion Nr. 188 (auch online)


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Quelle:
DA - Direkte Aktion Nr. 198, März/April 2010, Seite 4
anarchosyndikalistische Zeitung der Freien ArbeiterInnen Union
(FAU-IAA)
Herausgeber: Direkte Aktion, c/o FAU München
Schwanthaler Str. 139 Rgb, 80339 München
Schlußredaktion: da-schlussredaktion@fau.org
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2010