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GLEICHHEIT/3526: Hartz IV-Reform - Vereint gegen Langzeitarbeitslose


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Hartz IV-Reform: Vereint gegen Langzeitarbeitslose

Von Dietmar Henning
25. Februar 2011


Die Bundesregierung und die SPD haben sich in der Nacht zum Montag nach fast neunwöchigen Verhandlungen auf eine Reform der Hartz-IV-Gesetze geeinigt, die eine zweistufige Erhöhung der monatlichen Regelsätze um insgesamt acht Euro beinhaltet. Schaut man genau auf die Einigung und rechnet die schon längst beschlossenen Kürzungen bei den Langzeitarbeitslosen dagegen, ist der so genannte Kompromiss ein weiterer sozialer Einschnitt für die Betroffenen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das Geschacher "die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat". Die Empörung, die daraus spricht, ist mehr als verständlich. Aber der Kompromiss ist weit mehr als eine Farce. SPD und Bundesregierung haben unmissverständlich klar gemacht, dass sie gewillt sind, die Milliardenkosten der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeiterklasse und deren schwächsten Teil abzuwälzen, die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre etwa zwei Millionen Kinder.

Regierung und SPD haben sich darauf verständigt, dass der monatliche Regelsatz für Erwachsene rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro steigt. Zu Beginn des kommenden Jahres soll es dann weitere drei Euro geben. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert bei 215 Euro (unter 6 Jahre), 251 Euro (6 bis 13 Jahre) und 287 Euro (14 bis 18 Jahre). Auch die beschlossene Regelsatz-Kürzung für schwerbehinderte Menschen, die gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, von 359 auf 287 Euro, wird nicht widerrufen sondern lediglich "geprüft".

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor über einem Jahr durch sein Urteil vom Gesetzgeber eine Neuregelung der Sätze bis Ende 2010 verlangt. Die willkürliche Festsetzung der Regelsätze für Erwachsene und insbesondere für Kinder, die bislang als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet wurde, sei verfassungswidrig und müsse einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung weichen. SPD und Bundesregierung haben sich nun drauf geeinigt, genau das nicht zu tun.

Der jetzt gefundene "Kompromiss" ist nicht das Ergebnis einer fundierten und realen Ermittlung des Existenzminimums, sondern des ausdrücklichen Willens aller Parteien, die Sozialleistungen für die Ärmsten zusammenzustreichen. Die Berechnungsgrundlage der jetzigen Regelsätze ist nicht weniger willkürlich als die der vorherigen.

Neben vielen anderen Tricksereien hat die Bundesregierung etwa das Existenzminimum nicht mehr wie zuvor an den Konsumausgaben der ärmsten 20 Prozent der Haushalte bemessen, sondern der untersten 15 Prozent. Allein dies bewirkt eine Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro gegenüber dem vorherigen Verfahren. Die Begründung der Regierung: Die Berechnung auf der Grundlage von 20 Prozent sei zu teuer.

Die SPD hatte in den Verhandlungen auf eine Mindestlohn-Regelung gedrungen. Ab Mai soll es nun in der Zeit- und Leiharbeitsbranche einen neuen, gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn geben, zudem sollen auch Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildungsbranche verbindlich werden. Eine merkliche Verbesserung für die 900.000 Leiharbeiter und die rund 300.000 Beschäftigten in den beiden anderen Bereichen wird dies aber kaum bedeuten. Eine gleiche Entlohnung von Leih- und Stammbeschäftigten wurde nämlich ausdrücklich nicht vereinbart.

Die Wirtschaftswoche kommentierte diesen Teil des Kompromisses so: "Die Zeitarbeitsunternehmen können aufatmen." Zukünftig sollen deren Beschäftigte in Westdeutschland mindestens 7,60 Euro pro Stunde erhalten, im Osten 6,65 Euro. Diese Mindestlöhne sind noch niedriger als die von Unternehmen und Gewerkschaften im Mindestlohntarifvertrag festgeschriebenen. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften hatten sich darauf verständigt, am 1. Mai 2011 einen Mindestlohn von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einzuführen.

Der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn erfüllt dafür die Forderungen der Unternehmerverbände. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Dieter Hundt hatte die Bundesregierung schon letztes Jahr aufgefordert, den tariflichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche gesetzlich für verbindlich zu erklären. Hundt sagte damals: "Wir [brauchen] den Gesetzgeber, um den Mindestlohn auch auf ausländische Anbieter von Zeitarbeitskräften auszudehnen." Denn im Mai wird der deutsche Arbeitsmarkt für die osteuropäischen EU-Staaten geöffnet. Die Branche befürchtet daher, mit ihren eigenen Waffen - Billiglöhnen - geschlagen zu werden.

Werner Stolze, Hauptgeschäftsführer des Zeitarbeit-Arbeitgeberverbandes IGZ, begrüßte daher den Kompromiss: "Mit der Einigung auf eine Lohnuntergrenze hat die Politik ein ganz wichtiges Signal auf dem Weg zu fairem Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche gesetzt."

Ein weiterer Aspekt der Einigung betrifft die Kommunen. Sie erhalten künftig 1,6 Milliarden Euro pro Jahr vom Bund für Mehrausgaben im Zuge des Bildungspakets. Darin sind auch 400 Millionen Euro enthalten, um Schul-, Hort- und Kita-Mittagessen zu bezuschussen oder um mehr Schulsozialarbeiter einzustellen. Ab 2014 werden die Zuschüsse auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr gekürzt.

Ebenso übernimmt der Bund bis 2014 die Ausgaben der Kommunen zur Grundsicherung im Alter, derzeit jährlich 3,5 Milliarden Euro. Diese Milliarden holt sich die Bundesregierung jedoch wieder von den Arbeitslosen zurück, da sie dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnommen werden. Diese erwartet dadurch ein Defizit von 9 Milliarden Euro bis 2014. Es ist abzusehen, dass dieses Loch durch weitere Kürzungen gestopft wird. Schon jetzt kürzt die Bundesregierung im Haushalt 2011 deutlich über zwei Milliarden Euro allein durch die Streichung von Rentenversicherungsbeiträgen, Elterngeld und Übergangszuschlägen für Langzeitarbeitslose.

Der Einigung in der Nacht zum Montag war ein wochenlanges abstoßendes Schauspiel vorangegangen. Die Unterhändlerinnen der Regierung und der SPD, Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) und die mecklenburg-vorpommerische Sozialministerin und stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig, kamen zu keiner Einigung. In Meinungsumfragen, Interviews und Leserbriefen an Medien drückten viele ihren wachsenden Unmut über die sich hinziehenden Hartz-IV-Verhandlungen aus.

Kurz vor den Senatswahlen in Hamburg übernahmen dann die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD, Rheinland-Pfalz), Wolfgang Böhmer (CDU, Sachsen-Anhalt) und Horst Seehofer (CSU, Bayern) die Verhandlungen und drangen in ihren Parteien darauf, doch noch zu einer raschen Einigung zu kommen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung mahnte Böhmer, wenn keine Lösung gefunden werde, "schadet das der Gesamtheit der Politik". Zudem drängten Vertreter der Kommunen die Ministerpräsidenten, um das Angebot des Bundes annehmen zu können, die Grundsicherung im Alter zu übernehmen.

Die drei Ministerpräsidenten verabredeten dann die so genannte Stufenlösung, wonach der Regelsatz um acht, statt nur um fünf Euro, dafür in zwei Margen erhöht wird. Das war zuvor von Unionsfraktion und FDP gleichermaßen heftig abgelehnt worden.

Die gewaltige Niederlage der CDU in Hamburg, wo die Regierungspartei fast die Hälfte der Stimmen verlor und ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte einfuhr, hat schließlich zur Einigung in der Wahlnacht beigetragen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich über das Ergebnis ebenso zufrieden wie SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Die Grünen verließen im letzten Moment die Verhandlungen mit der Begründung, dass auch der neue Regelsatz aller Voraussicht nach nicht verfassungskonform sei. Die Grünen hatten einen Regelsatz in Höhe von 370 Euro gefordert.

Die Kritik der Linkspartei war und ist völlig hohl. Wie die Grünen, die bei der Einführung von Hartz-IV eine Schlüsselrolle spielten, richtet sich die Kritik der Linken dagegen, dass der jetzige Regelsatz einer neuerlichen Prüfung vor dem Verfassungsgericht nicht standhalte.

Zwar kritisiert die Linkspartei das wochenlange Gezerre um eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 8 Euro, während die gleichen Parteien nur eine Woche gebraucht hätten, um mit 480 Milliarden Euro die Banken zu retten. Doch sie verheimlicht, dass gerade die Linke eine wichtige Rolle spielte, um die Milliarden zur Rettung der Banken und Spekulanten im Eilverfahren durchs Parlament zu peitschen.

Denn wenn auch nur eine Fraktion damals gegen das Eilverfahren gestimmt hätte, wäre es geplatzt. Die damaligen Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Oskar Lafontaine hatten der Bundeskanzlerin ihre Zustimmung zum Eilverfahren im persönlichen Gespräch zugesichert.

So wie sich damals alle Bundestagsparteien einig waren, das milliardenschwere Bankenrettungspaket durchs Parlament zu peitschen, so stimmen nun alle überein, dass die Arbeiterklasse dafür zahlen soll. Die Linkspartei sieht dabei ihre Aufgabe darin, diese Politik von links abzudecken und "soziale Unruhen" zu verhindern.

Denn dass die Kürzungen im Zuge der Hartz-IV-Reform nicht die letzten waren, darauf wies die Süddeutsche Zeitung nochmals unmissverständlich in einem Kommentar hin. Unter der Überschrift "Enttäuschung muss sein" vergießt Autor Marc Beise ein paar Krokodilstränen über das "unverschuldet harte Leben vieler Hartz-IV-Empfänger", kommt dann aber schnell zum Kernthema: "Verbesserungen sind nicht mehr drin." Der Sozialstaat sei längst an seine Grenzen gekommen. "Wer soziale Wohltaten sehen wollte, ist enttäuscht, natürlich. Leider wird er noch oft enttäuscht werden in den kommenden Jahren."

Am heutigen Freitag kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um die neuen Hartz-IV-Gesetze zu verabschieden.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 25.02.2011
Hartz IV-Reform: Vereint gegen Langzeitarbeitslose
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2011