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GLEICHHEIT/5320: Bundesarbeitsministerin Nahles legt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Bundesarbeitsministerin Nahles legt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor

Von Dietmar Henning
4. November 2014



Am 28. Oktober stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf für ein neues Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit vor. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt und soll am 3. Dezember vom Kabinett beschlossen werden. Der Bundestag soll ihn dann spätestens Mitte 2015 verabschieden.

Der Grundsatz der Tarifeinheit, laut dem in einem Betrieb für eine Berufsgruppe nur ein Tarifvertrag gelten kann, war 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden, weil er die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit der Arbeiter verletzt. Seither bemühen sich die Arbeitgeberverbände in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die Tarifeinheit in einem speziellen Gesetz zu verankern.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Unternehmerverbänden bereits 2011 ein solches Gesetz versprochen. Es war aber immer wieder daran gescheitert, dass es sich nicht mit der Verfassung vereinbaren lässt.

Artikel 9 des Grundgesetzes gewährleistet "für jedermann und für alle Berufe ... das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden". Dieses Recht besteht offensichtlich nicht mehr, wenn nur noch jeweils eine Gewerkschaft in einem Betrieb - in der Regel die DGB-Gewerkschaft - Tarifverhandlungen führen und Streiks organisieren darf.

Der DGB erhielte dann die Funktion einer Monopol- oder Zwangsgewerkschaft, ähnlich der Deutschen Arbeitsfront unter den Nazis oder dem FDGB in der DDR. Da die DGB-Gewerkschaften seit Jahren aufs Engste mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und jede Entlassung und Lohnsenkung ihre Unterschrift trägt, käme dies der Abschaffung des Streik- und Koalitionsrechts gleich.

Kleinere Gewerkschaften wie die GDL (Lokführer), Cockpit (Piloten) oder Marburger Bund (Ärzte), gegen die sich das Tarifeinheitsgesetz richtet, haben gerade deshalb Zulauf erhalten, weil sie im Gegensatz zum DGB Arbeitskämpfe organisiert haben, um Lohn- und andere Forderungen durchzusetzen.

Bundesarbeitsministerin Nahles wand sich vor der Presse vorwärts und rückwärts, um die offensichtliche Verfassungswidrigkeit ihres Gesetzesentwurfs zu bestreiten. Er sieht vor, dass bei einem Konflikt von konkurrierenden Gewerkschaften im selben Betrieb das "Mehrheitsprinzip" verankert wird. Einigen sich zwei oder mehrere Gewerkschaften nicht auf eine Zusammenarbeit bei Tarifverhandlungen, gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern.

Sind die Mitgliedszahlen nicht eindeutig, müssen die Gewerkschaften vor einem Notar belegen, wie viele Mitglieder sie im Unternehmen haben. Notfalls muss ein Arbeitsgericht entscheiden, wer die Mehrheit der Beschäftigten vertritt und ob ein Streik zulässig ist oder nicht. Den kleineren Gewerkschaften räumt das Gesetz lediglich das Recht ein, dem Unternehmen "ihre Vorstellungen und Forderungen mündlich vorzutragen".

Dennoch behauptete Nahles: "Das Streikrecht bleibt dabei unangetastet" - und widersprach sich im nächsten Satz: Unter Hinweis auf die laufenden Streiks der Lokführer und der Piloten kündigte sie an, dass "zukünftige Tarifauseinandersetzungen anders verlaufen" könnten.

"Wir stärken mit diesem Gesetz das bewährte und gute Prinzip der Sozialpartnerschaft, wir stärken die Tarifautonomie", sagte sie, und meinte damit die enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Gewerkschaften gegen die Arbeiter. Das Gesetz schaffe Möglichkeiten zur "Konfliktlösung zwischen Gewerkschaften und in Unternehmen, in denen Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften aufeinanderstoßen".

Gewerkschaften könnten sich weiterhin absprechen, Tarifgemeinschaften bilden und gemeinsam Tarife abschließen, beteuerte Nahles. Sind sie allerdings "nicht willig, so brauch' ich Gewalt" - dann greift das neue Gesetz.

Der Vorsitzende der Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke (CDU), sprach dies offen aus. In Wahrheit solle das Streikrecht - anders als bisher angekündigt - massiv eingeschränkt werden, sagte er: "Wenn nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gültig ist, dann sind alle Beschäftigten im Betrieb an die Friedenspflicht dieses Tarifvertrages gebunden."

Laut Henke spielt es dabei keine Rolle, dass die Einschränkung des Streikrechts im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. "Ein Arbeitskampf darf sich nach oberster Rechtsprechung immer nur auf die Durchsetzung eines tariflich regelbaren Ziels richten, also den Abschluss eines Tarifvertrages", sagte er. Werde der Marburger Bund in die Rolle einer Minderheitsgewerkschaft gedrängt, deren Tarifvertrag nicht mehr gültig sei, "sind wir zum Stillhalten gezwungen". Ein Streikaufruf wäre dann rechtswidrig.

Die Beschneidung des Streikrechts werde bewusst geleugnet, um den Rückhalt des DGB für das Gesetz nicht zu gefährden, meinte Henke. In Wirklichkeit wird sie geleugnet, damit der DGB sein Gesicht wahren kann, der das Gesetz ebenso wie die SPD vehement unterstützt.

Sie versuchen die Tarifeinheit als Ausdruck der Solidarität zwischen den Arbeitern - "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - zu verkaufen. Wie zynisch dieses Argument ist, zeigt ein Blick auf die Realität in den Betrieben und Verwaltungen. Dort leisten - als Ergebnis der Hartz-Gesetze von SPD-Bundeskanzler Schröder - Beschäftigte dieselbe Arbeit zu Dutzenden unterschiedlichen Tarifen: Als Festangestellte, Zeitarbeiter, Leiharbeiter, Werkverträgler oder Freelancer. Neueingestellte erhalten oft nur noch einen Bruchteil des Gehalts ihrer älteren Kollegen.

Die "Tarifeinheit" wird nur ins Feld geführt, wenn es darum geht, Streiks für bessere Einkommen und Arbeitsbedingungen zu verbieten. Als Mittel zur Senkung der Löhne und Spaltung der Belegschaften sind unterschiedliche Tarife dagegen Gang und Gäbe.

Entsprechend zufrieden zeigte sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer über den Gesetzentwurf. Die Unternehmen müssten sich schließlich darauf verlassen können, nicht jederzeit dem Risiko eines Streiks durch eine kleine Gewerkschaft ausgesetzt zu sein. Ähnlich äußerte sich Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger, der mahnte, das Gesetz müsse "eine verlässliche Friedensfunktion erfüllen" und verhindern, dass kleine Minderheiten ganze Unternehmen oder Teile von Branchen lahmlegen könnten.

Es gibt nur wenige Länder auf der Welt, in denen so wenig gestreikt wird wie in Deutschland. Nach Schätzung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der DGB-eigenen Hans-Böckler-Stiftung sind hierzulande zwischen 2005 und 2012 pro 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 16 Arbeitstage durch Arbeitskämpfe ausgefallen. Laut Bundesagentur für Arbeit waren es nur vier. In Frankreich kamen auf 1.000 Beschäftigte hingegen 150 Streiktage, in Kanada 117, in Dänemark 106, in Belgien 73 und selbst in Großbritannien 26.

Die Bundesregierung plant weitere massive Angriffe auf die Rechte und Errungenschaften der Arbeiter. Das ist der Grund für das neue Gesetz. Sie hat die Streiks der Lokführer und Piloten in den letzten Wochen und die Stimmungsmache der Medien [1] dagegen gezielt genutzt, um das neue Gesetz zu beschleunigen, das SPD und CDU/CSU bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

So forderte der Duisburger SPD-Landtagsabgeordnete und ehemalige DGB-Bezirksvorsitzende Rainer Bischoff anlässlich des letzten Lokführerstreiks: "Der Egoismus der Spartengewerkschaft muss ein Ende haben. Das Tarifeinheitsgesetz muss her."

Anmerkungen:
[1] https://www.wsws.org/de/articles/2014/10/11/gdl-o11.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 04.11.2014
Bundesarbeitsministerin Nahles legt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor
http://www.wsws.org/de/articles/2014/11/04/nahl-n04.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2014