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GRASWURZELREVOLUTION/1001: 15-Jähriger in Abschiebehaft


graswurzelrevolution 338, April 2009
für eine gewaltfreie, herrschaftslose gesellschaft

15-Jähriger in Abschiebehaft


Büren. Seit dem 29.12.2008 befindet der am 9.4.1993 geborene Moustapha in Abschiebehaft.

Obwohl das Innenministerium NRW Abschiebehaft für Kinder verbietet und Jugendliche nur mit Auflagen in Haft verbleiben dürfen, ist Moustapha eingesperrt.

Moustapha lebte als Vollwaise in Algerien. Als es Streit mit seinem Großvater gab, bei dem er aufwachsen sollte, beschloss er, nach Europa zu gehen. Auf seinem langen Weg über Marokko, Spanien, Frankreich, Belgien gelangte er nach Deutschland. Dort wurde er am 29.12.08 von der Polizei festgenommen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten ein gefälschtes Papier. Moustapha gab von sich aus sofort zu, dass das Papier nicht echt sei. Er gab seine richtigen Personalien an, die von den Behörden übernommen wurden. Beim Geburtsdatum jedoch beharrte die Polizei darauf, die Daten von dem gefälschten Papier zu übernehmen. In den Akten wurde so der 12.5.1987 als Geburtsdatum eingetragen, Moustapha wäre damit 21 Jahre alt. Alt genug, um ihn über Monate unschuldig in Abschiebehaft einzusperren.

Wer Moustapha das erste Mal sieht, für den ist sofort klar: Sein äußeres Erscheinungsbild und sein Handeln lassen darauf schließen, dass er sich wie ein normales, 15-jähriges Kind benimmt und er deutlich jünger als 18 Jahre ist. So wundert es nicht, dass der Anstaltsarzt der EVA Büren nach einer Begutachtung des Zahnstatus und der Geschlechtsmerkmale zu dem Ergebnis kam, dass Moustapha unter 18 Jahre alt ist. Diese Einschätzung wird von einem Sozialarbeiter der JVA Büren und von einem Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Paderborn unterstützt.

Da weder die Ausländerbehörde noch die Gerichte ihren Fehler einsehen wollten, ließ das Landgericht Bonn weitere Gutachten erstellen. So kommt das Rechtsmedizinische Institut der Uniklinik Bonn bei vier Untersuchungen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.

Nach dem radiologischen Befund ist Moustapha 18 Jahre, nach dem zahnmedizinischen Befund 16 Jahre, nach der körperlichen Untersuchung 15 Jahre und nach der rechtsmedizinischen Beurteilung 18 Jahre alt. Auf Nachfragen des Landgerichts zu den unterschiedlichen Angaben kommt das Institut für Rechtsmedizin in einer Zusammenfassung der Untersuchung zu dem Ergebnis, Moustapha wäre 16 Jahre alt.

Das Landgericht Bonn, welches am 24.2.2009 über die Frage, ob die Inhaftierung Moustaphas rechtens ist, zu entscheiden hatte, setzte sich über die zusammenfassende Bewertung des Rechtsmedizinischen Instituts hinweg und schätzte Moustaphas Alter mit mindestens 18 Jahren ein. Zur Begründung wurden nur die Gutachten herangezogen, nach denen er 18 Jahre oder älter ist; auf alle anderen Gutachten geht das Landgericht Bonn nicht einmal bei der Begründung des Beschlusses ein, so als ob sie nicht existieren würden.

Frank Gockel, Vorsitzender des Vereins 'Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.', der auch Moustapha berät, ist über dieses Vorgehen empört: "Ein Blick auf das Kind reicht und es wird jedem klar, dass er noch keine 18 Jahre alt ist. Der alte Rechtsgrundsatz, dass im Zweifel für den Betroffenen entschieden werden soll, gilt wohl für Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft nicht. Es ist erschreckend, dass das Landgericht wichtige Beweise einfach unter den Tisch fallen lässt." Der Bürener Verein klagt an, dass sich allein im Jahre 2008 20 Minderjährige in der JVA Büren in Abschiebehaft befunden haben, darunter zwei Häftlinge, die noch nicht mal das 16. Lebensjahr vollendet hatten.

Weitere Infos: www.gegenAbschiebehaft.de


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Quelle:
graswurzelrevolution, 38. Jahrgang, GWR 338, April 2009, S. 7
Herausgeber: Verlag Graswurzelrevolution e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2009