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GRASWURZELREVOLUTION/1373: Überwachung im Kapitalismus (Teil 2)


graswurzelrevolution 385, Januar 2014
für eine gewaltfreie, herrschaftslose gesellschaft

Überwachung im Kapitalismus
Teil 2: Migrant_innen / Fortsetzung aus GWR 384

von Simon Schaupp und Lena Böllinger



"Der Hausmeister kommt, wenn nichts besonderes vorfällt, ein bis zwei Mal im Monat in unsere Privaträume, um unsere Anwesenheit und unsere Lebensführung zu kontrollieren", erzählt Max, (1) ein Geflüchteter, der im Lager Harsewinkel zwischen Bielefeld und Münster untergebracht ist.


"Es wird sogar, die Sauberkeit der Küche kontrolliert und falls irgendetwas nicht den Vorstellungen des Hausmeisters entspricht, haben wird mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen, was bedeutet, dass Leistungen gekürzt werden. Einmal haben wir an einem Sonntag ein Fest veranstaltet. Montags kam der Hausmeister zur Kontrolle und als ich am Dienstag mein Geld beim Amt abholen wollte, bekam ich zu hören: 'Du machst jetzt erst deine Küche sauber, dann kontrolliert der Hausmeister das und dann bekommst du dein Geld.' Sie glauben, weil sie Deutsche sind und wir Ausländer, können sie uns behandeln, wie Eltern ihre Kinder."

Diese Episode aus dem Alltag in einem Lager für Asylsuchende zeigt, mit welcher Selbstverständlichkeit deutsche Behörden die Lebensführung von Geflüchteten bis ins Kleinste versuchen zu überwachen.

Das pseudo-generationale Verhältnis, das die Behörden in Beispielen wie diesem konstruieren, ist dabei historisch nicht neu. Die Selbsternennung der Behörden zu Erzieher_innen der Geflüchteten und die damit einhergehende Entmündigung des Gegenübers ist ein alter Bestandteil kolonial-rassistischer Herrschafts- und Ausbeutungslogik.

Das als "unzivilisiert" (im heutigen Jargon oft durch "faul", "unwillig", "unterentwickelt", "undiszipliniert" ersetzt) imaginierte Außen Europas darf und soll in dieser Logik "zum Besseren" erzogen werden, mit welchen Mitteln auch immer.

Der Überwachungsapparat interessiert sich jedoch nicht erst für die Geflüchteten, wenn diese versuchen, ein eigenes Leben in Deutschland aufzubauen, sondern bereits unmittelbar nachdem eine geflüchtete Person von der Polizei aufgegriffen wird. So werden die betroffenen Personen zunächst fotografiert, Fingerabdrücke werden genommen und sie werden nach Gegenständen durchsucht, die Aufschluss über ihre Fluchtroute geben. (2)

Die Fingerabdrücke werden in die europaweite Datenbank EURODAC eingespeist, um festzustellen, ob die oder der Geflüchtete bereits in einem anderen europäischen Land registriert wurde und somit gemäß der Dublin II-Verordnung dorthin zurückgeschoben werden kann. (3) Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens beschränkt sich das Interesse der Behörden auf die Sammlung von Informationen, die für eine Abschiebung nötig sind.

So werden den Geflüchteten bei der Stellung ihres Asylantrages standardmäßig 25 Fragen gestellt. 24 davon dienen dem Feststellen der Fluchtroute, erst die 25. fragt nach den Gründen für die Flucht.

Teilweise werden sogar DNA-Tests verlangt, um Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen, oder gar um die Staatsangehörigkeit festzustellen. So zwang das Essener Amtsgericht in einem Fall 40 Personen zur Abgabe von Speichelproben, um deren Staatsbürgerschaft festzustellen. (4)

Bei der Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann aufgrund des sog. Terrorismusbekämpfungsgesetzes bei bestimmten "Staatsangehörigen" sogenannte "sicherheitsrechtliche Befragungen" durchgeführt werden, um der angeblichen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu entgegnen.

Diese Praxis wird gern von den Ausländerbehörden in Erwägung gezogen. Solche absurden Verfahren zeigen, wie tief rassistische Klassifizierungsmuster in deutschen Behörden verankert sind.

Aber auch im Alltag von Geflüchteten ist Überwachung allgegenwärtig: In einigen Lagern müssen sie elektronische Ausweise tragen, die automatisch registrieren, wann sie das Lager betreten oder verlassen. In anderen Lagern gibt es regelmäßige Abzählappelle, wer nicht erscheint wird sanktioniert. Die rechte österreichische FPÖ forderte gar zur ständigen Überwachung des Aufenthaltsortes von Asylsuchenden, diesen elektronische Fußfesseln anzulegen. (5)

Die zunehmende Technisierung und Automatisierung von Überwachung, aber auch von Verwaltungsentscheidungen führt dazu, dass rassistische Muster verschleiert und Gewalt entpersonalisiert wird. Wenn es auf dem Bildschirm nach der Eingabe von Fingerabdrücken rot blinkt oder das Computerprogramm zur Zuweisung des Wohnortes für Geflüchtete Familien und Freund_innen zerreißt, ist daran nichts zu rütteln. Den gleichen Zweck erfüllt auch die Auslagerung von Überwachung und Repression vor den Grenzen Europas.

Durchreiseländer werden erpresst, Personen, die sich auch nur in Richtung Europa bewegen zu registrieren und an der Weiterreise zu hindern. All diese Formen von "Rationalisierung" der Verwaltung haben den Effekt, dass es keine klar Verantwortlichen mehr gibt.

Aber Technik oder erpresste Handlanger entscheiden nicht selbst. Meist sind es Verwertungslogiken, die den globalen Raum für manche Menschen zu einem Dorf zusammenschrumpfen lassen, in dem jeder Punkt mühelos erreicht wird und für andere beinahe unüberwindbare Hindernissen vorsieht.

In Europa selbst werden die räumlichen Auflagen und Verbote für Geflüchtete noch intensiviert: Im Schweizer Kanton Aarau wurden jüngst Tabuzonen für Geflüchtete eingerichtet (vgl. GWR 381).

Großformatige Verbotsschilder und entsprechende behördliche Regelungen verwehren ihnen Zugang zu Schwimmbädern, Bibliotheken, Sportanlagen und Kirchen. Gerechtfertigt werden die Verbote als "Vorsichtsmaßnahme, damit es nicht zu sexuellen Belästigungen von Schülerinnen oder zu Drogenverkäufen durch Asylsuchende kommt." Der Direktor des Bundesamts für Migration in Bern behauptet, "dass Kinder und ihre Eltern in der Freizeitgestaltung gestört" würden, wenn Geflüchtete "in großen Gruppen" auftreten. Mit den Verboten sollen ihnen "die hiesigen Sitten und Gebräuche" klargemacht werden. (6)

In Deutschland wird die Überwachung des Aufenthaltsort von Geflüchteten durch die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage gesichert: jedes Verlassen des Landkreises bzw. Bundeslandes muss erst beantragt werden. Unter anderem, um Verstöße gegen die Residenzpflicht aufzudecken führt die Polizei regelmäßig Personenkontrollen nach Hautfarbe durch (Racial Profiling).

Dabei kann es z.B. auch zu einer "Geldbeutelüberwachung" kommen, bei der die Beamt_innen feststellen, ob die oder der Geflüchtete mehr als das monatliche Taschengeld bei sich hat. Ist dies der Fall, so wird der überzählige Betrag von der Polizei konfisziert. (7)

Bei vielen Überwachungspraxen fallen merkwürdige Kontinuitäten auf: Nachdem 1945 nach der Ermordung von mehr als 500.000 Sinti und Roma in deutschen Konzentrationslagern das "Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen" abgeschafft worden war, wurde 1953 beim Landeskriminalamt Bayern erneut eine "Landfahrerzentrale" eingerichtet - unter der Leitung von Josef Eichberger, dem Zuständigen für die Deportationen von "Zigeunern" im ehemaligen Reichssicherheitshauptamt. (8)

Die von diesem Institut begonnene Totalerfassung der Sinti und Roma wird allem Anschein nach durch die bayrische Polizei bis heute fortgeführt. Auf deren Formularen für Beschuldigtenvernehmung ist u.a. die Kategorie "Sinti/Roma" oder "Personentyp Zigeuner" verzeichnet. Bei einer Verfassungsklage des Zentralrats deutscher Sinti und Roma gegen diese Ethnizitätskontrolle wurde bekannt, dass unter dem Stichwort "Landfahrerbewegung" das bereits erwähnte Register der Landfahrerzentrale fortgeführt wird. Dort werden ohne weiteren Grund Namen und Nummernschilder von Sinti und Roma festgehalten. (9)

Das Feindbild des "Zigeuners" wird hauptsächlich durch die Zuschreibung von Faulheit konstruiert. Nicht-Arbeit wird in eine bestimmte Bevölkerungsgruppe projiziert und in dieser mit Repression und Diskriminierung überschüttet. Aber institutioneller Rassismus dient auch der konkreten Ausbeutung von Migrant_innen.

Für Geflüchtete beispielsweise gilt zunächst ein generelles "Arbeitsverbot", das heißt, sie dürfen nicht in regulären Beschäftigungsverhältnissen angestellt werden. Gerade diese Vorschrift wird jedoch dazu genutzt, Geflüchtete zu angeblich gemeinnützigen Arbeiten zu zwingen, die mit höchstens 1,05 Euro Stundenlohn bezahlt werden. (10)


"Es geht offensichtlich nur darum, uns auszunutzen"

Auch Max wird zu solcher Arbeit gezwungen: "Zunächst habe ich nach ca. einem Monat Aufenthalt in Harsewinkel einen Brief vom Hausmeister bekommen. Da stand drin, ich müsse kommenden Montag, früh morgens im Büro von Pro Arbeit erscheinen und mich dem Chef dort vorstellen.

Pro Arbeit hat ein eigenes Büro in einem Gebäude direkt neben dem Heim. Ich entschloss mich, den Regeln zu folgen und der Aufforderung nachzukommen. Ich begann also jeden Tag, Montag bis Freitag für Pro Arbeit zu arbeiten. Unsere Anwesenheit wird täglich geprüft.

Das heißt, wir müssen uns früh morgens bei unseren beiden Chefs melden und werden dann in zwei Gruppen eingeteilt. Insgesamt arbeiten ca. 45 Menschen für Pro Arbeit und davon ca. die Hälfte morgens und die andere Hälfte nachmittags.

Manche arbeiten auch in beiden Schichten. Die beiden Gruppen werden mit Autos in Harsewinkel abgeholt und auf unterschiedliche umliegende Dörfer verteilt, um dort die unterschiedlichsten Arbeiten zu verrichten. Wir schleppen alte Möbel aus irgendwelchen Gebäuden, renovieren, streichen Tapeten, erneuern Sportplätze, schneiden Hecken und Bäume, putzen Schulen und Schulhöfe, jäten Unkraut und halten öffentliche Plätze und Straßen sauber, usw. Weigere ich mich, weiter für Pro Arbeit zu arbeiten, werden mir für jeden Tag, den ich unentschuldigt gefehlt habe, 10 Euro von meinen Leistungen abgezogen.

Nun habe ich natürlich, die Möglichkeit, zu sagen, dass ich krank bin, aber selbst das wird oft nicht geglaubt und ich muss einen Krankenschein vorlegen. Es gibt auch kein Urlaubsrecht. Falls du mal für zwei Tage einen Freund oder eine Freundin besuchen möchtest, hängt die Möglichkeit dazu von der Laune des Chefs ab."

Dieser Arbeitszwang lässt sich nur mit engmaschiger Überwachung durchsetzen. So erzählt Max weiter: "Wenn eine Person mehrere Tage hintereinander nicht auf der Arbeit erscheint, kommt der Hausmeister, öffnet die Privaträume und kontrolliert. Ich erinnere mich an eine Situation, in der ich selbst mit dieser Kontrollpraxis konfrontiert wurde. Jemand klopfte an meiner Tür, es war wohl so kurz nach neun Uhr morgens.

Ich war krank und schlief und machte deshalb die Tür nicht auf, worauf der Hausmeister mit zwei Sachbearbeiterinnen einfach eindrang. Sie wollten kontrollieren, ob ich wirklich da sei. Außerdem werden wir auch während der Arbeit überwacht. Es gibt eine Firma, die wiederum Pro Arbeit kontrolliert. Wenn deren Mitarbeiter_innen uns während der Arbeit überwachen, hält uns unser Chef explizit dazu an, 'keine Pausen' zumachen. Und für viele Menschen dauern diese Zustände jahrelang an. In Harsewinkel gibt es eine Person, die seit 14 Jahren in Deutschland ist und seit 6 oder 7 Jahren für Pro Arbeit arbeitet."

"Es geht offensichtlich nur darum, uns auszunutzen und Profit rauszuschlagen", stellt Max abschließend fest und fordert deshalb: "Es sollte ein Arbeitsangebot geben, aber keinen Zwang und die einfachste Lösung wäre an dieser Stelle, uns Deutschkurse zu ermöglichen, das Arbeitsverbot aufzuheben und uns einen regulären Zugang zum Arbeitsmarkt zu geben, anstatt uns systematisch auszubeuten."

Aber auch andere staatliche Mechanismen sichern die ökonomische Ausbeutung von Migrant_innen. So dürfen sich Personen, die bereits in einem anderen EU-Land einen Aufenthaltstitel erworben haben, in Deutschland nur unter der Auflage aufhalten, dass sie einem Job nachgehen, den kein_e Deutsche_r machen kann oder will. (11)

In der Praxis bedeutet das, dass diese Personen nachweisen müssen, wie schlecht der Job ist, den sie übernehmen wollen. So ist die Ausbeutung gesetzlich festgeschrieben. (12)

In vielen Städten werden als solche Jobs nur Arbeiten in Fleischfabriken, wie z.B. das Aufwischen von Blut, akzeptiert. Die zusätzliche Auflage, dass die betreffenden Personen ein Jahr lang nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie ihren Aufenthaltstitel behalten wollen, führt dazu, dass sie auch die schlimmsten Schikanen über sich ergehen lassen.

Die Alternative dazu ist selbstverständlich, die eigene ökonomische Nützlichkeit durch Qualifikationen nachzuweisen, über die kein_e Deutsche_r verfügt, was allerdings weit seltener ist, als der erste Fall.

Diese Zusammenführung nationalistischer bzw. rassistischer und ökonomischer Interessen war von Anfang an wesentliches Ziel staatlicher Überwachungs- und Regulierungsmaßnahmen gegen Migrant_innen. So wurde 1908 in Preußen die "Aufenthaltserlaubnis" gesetzlich eingeführt.

In diesem Dokument war neben dem Namen der betreffenden Person der Name des Arbeitgebers vermerkt, sowie die Aufenthaltsdauer (nicht länger als ein halbes Jahr für die jeweilige Saison, in der den preußischen Grundbesitzern Arbeitskräfte fehlten).

Damit war der Aufenthalt an ein konkretes Arbeitsverhältnis gebunden, das nicht gekündigt werden durfte. Wurden die Arbeiter_innen an einem anderen Ort als dem ihrer eingetragenen Anstellung aufgegriffen, wurden sie sofort abgeschoben.

So konnten die betreffenden Personen maximal ausgebeutet werden: Sie konnten sich nicht in den preußischen Gewerkschaften organisieren und mit den Auflagen der Aufenthaltserlaubnis war ihnen sogar die Möglichkeit genommen, mit einem Arbeitsplatzwechsel auf die miserable Behandlung zu reagieren. Hochqualifizierte Büroangestellte waren auch damals schon von der Regelung ausgenommen. (13)

So diente auch zu diesem Zeitpunkt schon die staatliche Überwachung und Regulierung von Migrationsbewegungen hauptsächlich der Unterscheidung zwischen ökonomisch nützlichen und nicht nützlichen Menschen und, damit verbunden, der Festigung von Ausbeutungsstrukturen.

In der Debatte um die jüngsten Überwachungsskandale sollte deshalb nicht vergessen werden, dass "wir" keineswegs alle gleichermaßen überwacht werden. Stattdessen stellt für bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die als weniger verwertbar gelten, engmaschige Überwachung einen Normalzustand dar. Der größte Teil von Überwachung dreht sich nicht um das Ausspähen von Staatsgeheimnissen, sondern um Selektion und die Herstellung von angepasstem Verhalten.

Das ist auch die Logik, die dazu führt, dass die einen von einer "Weltgesellschaft" reden während die anderen an Grenzen von Drohnen und Spürhunden verfolgt und von Flugzeugträgern gejagt werden. Diese Logik ist es, die eine emanzipatorische Überwachungskritik angreifen sollte.


Anmerkungen:

(1) Name geändert

(2) Asylsuchende sind verpflichtet, "erkennungsdienstliche Maßnahmen" zu dulden, § 15 Abs. 2 Nr. 7 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Tun sie dies nicht, gehen sie die Gefahr ein, dass ihr Asylverfahren nach § 33 Abs. 1 AsylVfG eingestellt wird

(3) Wenn die Fingerabdrücke von EURODAC nicht gelesen werden können, droht der/dem Geflüchteten die Einstellung des Asylverfahrens, vgl. BverwG Urt. v. 05.09.2013, Az. 10 C 3.13

(4) Vgl. Mathias Leiner: Mit Blick auf die Ränder. Überwachung und Kontrolle von Migrant_innen. In: Leipziger Kamera: Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung. Münster 2009: S. 139

(5) www.fpoe.at/aktuell/detail/news/justizsprecher-fichtenbauer-be/

(6) www.taz.de/!121483/

(7 Vgl. Rojin: "Flüchtlinge leben wie in einem Gefängnis". Ein persönlicher Bericht. In: Leipziger Kamera: Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung. Münster 2009

(8) Vgl. Roswita Scholz: Antiziganismus und Ausnahmezustand. Der "Zigeuner" in der Arbeitsgesellschaft. In: Markus End u.a.: Antiziganistische Zustände. Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. Münster 2009: S. 27

(9) Vgl. Änneke Winckel: Antiziganismus. Rassismus gegen Roma und Sinti im vereinigten Deutschland. Münster 2002: S. 75 f.

(10) Ihre rechtliche Grundlage findet diese Maßnahme in § 5 AsylbLG. Ferner ist ausdrücklich geregelt, dass die erbrachte Tätigkeit keinen Anspruch auf Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsrecht begründet.

(11) Sogar diese restriktive Freizügigkeit erhalten die Betroffenen erst nach jahrelangem Aufenthalt in der EU, vgl. § 38a AufenthG. Die Betroffenen müssen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vorweisen, um sich überhaupt in einem anderen EU-Staat niederlassen zu dürfen.

(12) Diese im Fachjargon "Vorrangprüfung" genannte Kategorisierung von Menschen findet ihre Rechtsgrundlage in den § 38a Abs. 4 i.V.m. § 39 Abs. 2 AufenthG.

(13) Siehe zu diesem Thema das lesenswerte erste Kapitel aus: Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland, 1880-1980. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Berlin/Bonn 1986.

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Quelle:
graswurzelrevolution, 43. Jahrgang, Nr. 385, Januar 2014, S. 10-11
Herausgeber: Verlag Graswurzelrevolution e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2014