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IMI/238: Die neuste Truppe


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Standpunkt 2009/033

Die neuste Truppe

Ein weiterer Schritt zur Militarisierung:
Fast unbeachtet wurde eine Spezialeinheit der Bundespolizei für Auslandseinsätze aufgestellt

Von Christoph Marischka


Im Gegensatz zu vielen anderen Militärzeitschriften, die ganz im Sinne der »Vernetzten Sicherheit« und des erweiterten Sicherheitsbegriffs ihr Themenspektrum in den letzten Jahren um Aspekte der inneren Sicherheit wie den Katastrophen- und Grenzschutz erweitert haben, konzentriert sich das Magazin Strategie & Technik aus dem Report Verlag noch ganz überwiegend auf die klassisch militärpolitische Berichterstattung. Umso auffälliger ist die Tatsache, daß in seiner jüngsten Ausgabe (Mai 2009) von einer neuen Einheit der Bundespolizei berichtet wird. Bei der Lektüre des Textes wird schnell klar: Der »Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten« (ASSIK) der Bundespolizei ist explizit für Auslandseinsätze vorgesehen und trägt deutlich militärische Züge. Er soll die legendäre Antiterroreinheit »Grenzschutzgruppe 9« (GSG9) ablösen beziehungsweise für andere Einsätze freisetzen.


Schon im Einsatz

Die Gründung der neuen Einheit geht auf einen Erlaß des Bundesinnenministeriums (BMI) aus dem April 2008 zurück. Mittlerweile wurde Personal für den Elitetrupp rekrutiert und fortgebildet, und seit Januar 2009 befinden sich dessen Angehörige in Afghanistan, wo sie bereits im Kontext des Anschlags auf die deutsche Botschaft vom 17. Januar 2009 zum Einsatz kamen. Ab Januar 2010 soll die ASSIK auch in Bagdad in Dienst gestellt werden.

Umso erstaunlicher ist, daß sich auf der Homepage des BMI sowie im gesamten World Wide Web - soweit es durch die herkömmlichen Suchmaschinen erfaßt ist - keinerlei Informationen oder Stellungnahmen zu der neuen Truppe finden lassen. Offensichtlich wurde auch das Parlament nicht informiert. Über die Verwendung deutscher Polizeibeamter im Ausland entscheiden tatsächlich die jeweiligen Innenministerien, im Falle der Bundespolizei der Bundesinnenminister. Anders als bei Militäreinsätzen ist ein Parlamentsbeschluß nicht notwendig. Die Auswirkungen dieser Regelung zeigten sich kürzlich, als der geplante Einsatz der GSG9 gegen Piraten am Horn von Afrika erst bekannt wurde, als er bereits abgesagt worden war.

Insofern ist die Bundespolizei als Truppe der Exekutive ein willkommenes Instrument für Auslandseinsätze. Das gilt insbesondere, wenn sich keine Mehrheit im Parlament finden läßt, wie etwa in den ersten Kriegsjahren im Irak. Auch dorthin wurde seinerzeit die GSG9 entsandt, angeblich um Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks zu schützen. Doch dem weltweiten und meist kurzfristig angeordneten Einsatz von Bundespolizisten über die GSG9 hinaus steht ein gewichtiges Hindernis im Weg: Anders als Soldaten müssen die Polizisten ihrer Auslandsverwendung im Einzelfall zustimmen. Zwar werden seit einigen Jahren Einheiten der Bundespolizei im niedersächsischen Gifhorn bereits für Auslandseinsätze ausgebildet, für den konkreten Fall aber müssen die Gruppen dennoch meist ad hoc und mit Rückgriff auf Polizisten der Länder zusammengestellt werden. Je gefährlicher der Einsatz anmutet, desto geringer natürlich die Bereitschaft, an diesem teilzunehmen, und desto höher auch der Abstimmungsbedarf mit den Länderbehörden. Zwar gab es aus dem Verteidigungsministerium und dem BMI schon vermehrt Vorstöße, ein Entsendegesetz für die Bundespolizei zu erlassen, mit dem die Beamten in die Pflicht genommen werden können, das stieß aber auf beträchtlichen Widerstand innerhalb der Polizei und derer Interessenvertretungen, die das als »Militarisi erung der Polizei« zurückwiesen.(1)


Militärausrüstung

Die GSG9 war in den vergangenen Jahren vor allem durch den Schutz deutscher Botschaften im Ausland und deutscher Diplomaten gebunden. Aufgrund der zunehmenden Auslandseinsätze erhöhte sich das Gefährdungspotential, waren mehr und besser ausgerüstete Kräfte vonnöten.

Die neue Einheit der Bundespolizei soll zukünftig genau diese Aufgaben übernehmen, »für die Sicherheit des deutschen Botschafters und weiterer Schutzpersonen zu sorgen. Hierzu gehört die Begleitung bei offiziellen Anlässen und Fahrten im Stadtgebiet und bei Dienstreisen. Weiterhin unterstützen sie den Hausordnungs- und Objektschutzdienst (HOD) bei der Sicherung von Dienstgebäuden und beraten den Sicherheitsbeauftragten in personellen und materiellen Sicherheitsfragen«.(2) Da es aber keine öffentlich einsehbaren offiziellen Dokumente gibt, die das Aufgabenspektrum des ASSIK definieren, ist unklar, ob es sich tatsächlich auf diese Aspekte beschränkt. Die Ausrüstung der Sondereinheit scheint jedenfalls dagegen zu sprechen. So sind die Beamten der Bundespolizei nicht nur mit gepanzerten Mercedes-Benz-Geländewagen ausgestattet, sondern auch mit dem Sturmgewehr G 36 und den »bei der Bundeswehr und befreundeten Streitkräften im Einsatz bewährten >Dingo<, um die taktischen Optionen vor Ort erweitern zu können«. Dabei handelt es sich um ein gepanzertes und bewaffnetes Transportfahrzeug. Die Beamten des ASSIK verfügen über einen Diplomatenpaß und stehen in ständigem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, dem BKA, der Bundeswehr und den Geheimdiensten.

Auch wenn der ASSIK konzeptionell auf den Einsatz in Krisengebieten zugeschnitten zu sein scheint, hat dessen Ausrüstung ernste Auswirkungen auf die Militarisierung in der Bundesrepublik selbst - allein schon deshalb, weil nun Bundespolizisten, die ja auch regelmäßig bei Demonstrationen eingesetzt sind, an militärischen Waffensystemen ausgebildet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz außerdem die Spielräume für den Einsatz der Bundeswehr im Innern im Rahmen von Amtshilfe entscheidend erweitert. Als wichtigste Einschränkung ist seither übriggeblieben, daß er nicht mit »spezifisch militärischen Waffen« erfolgen darf.(3) Als »spezifisch militärische Waffen« gelten solche, die der Polizei nicht zur Verfügung stehen und deren Einsatz ihr nicht erlaubt ist. Damit hat das Verfassungsgericht einen starken Anreiz für die Innenminister geliefert, ihre Polizeitruppen aufzurüsten, weil sich damit grundsätzlich auch die Möglichkeiten erweitern, das Militär im Innern einzusetzen.


Anmerkungen:
(1) Vgl. Marina Harder: Polizeisoldaten - Die Erweiterung des Einsatzspektrums des Bundesgrenzschutz, in: Ausdruck (Dezember 2005)
(2) Hier, sowie im Folgenden: Jan Phillipp Weisswange: ASSIK - Der Arbeitsstab Schutzaufgaben der Bundespolizei, in: Strategie & Technik (Mai 2009)
(3) Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 15. Februar 2006 (1 BvR 357/05)



IMI-Standpunkt 2009/033 in: junge welt (09.05.2009)


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Quelle:
IMI-Standpunkt 2009/033
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2009