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IMI/874: Fragwürdige EU-Waffenexportpolitik - Das Beispiel Ägypten


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Analyse 2018/19 vom 10. Juli 2018

Fragwürdige EU-Waffenexportpolitik: Das Beispiel Ägypten

von Jascha Rittmann


Seit 2008 gibt es einen eigentlich rechtlich bindenden Gemeinsamen Standpunkt in der EU, welcher Mindeststandards für die Genehmigung von Waffenexporten setzt. Dies beinhaltet auch einen jährlichen Bericht vonseiten der Mitgliedsstaaten ("COARM-Bericht"), in dem sie angeben, wie viele Rüstungsexportgenehmigungen sie erteilt haben, welchen Umfang diese Genehmigungen hatten, wohin sie exportierten und wie viele Genehmigungen verweigert wurden. Der diesjährige Bericht erschien am 14. Februar 2018 und bezieht sich auf die Exportzahlen des Jahres 2016. Der Gemeinsame Standpunkt hat jedoch gewisse Schwächen, welche von den Mitgliedstaaten gnadenlos ausgenutzt werden, um Rüstungsexporte für die Waffenindustrie zu genehmigen. Diese Schwächen ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, sich nicht an die festgelegten Standards zu halten und Waffen in Länder zu verbringen, in die Rüstungsexporte laut dem Gemeinsamen Standpunkt nicht erlaubt sein sollten. Außerdem ist die Berichterstattungspraxis nicht einheitlich und lässt daher wenig Schlussfolgerungen auf tatsächliche Entwicklungen der Rüstungsexportpraxis in der EU zu. Nach einem Überblick über die europäische Rüstungsindustrie und die wichtigsten Elemente der EU-Rüstungsexportregeln sollen deren Schwächen beispielhaft am Falle Ägyptens dargestellt werden.


Keine Exporte - Keine Rüstungsindustrie

Die Existenz einer schlagkräftigen und unabhängigen Rüstungsindustrie, die alle "nötigen" Waffensysteme ohne Abhängigkeit von anderen Staaten bereitstellen kann, wird als wesentliche Bedingung für den Aufstieg in die Riege ernst zu nehmender Großmächte dargestellt. Aus diesem Grund steht dieses Interesse auch bei den Entscheidungsträger*innen der Europäischen Union weit oben auf der Prioritätenliste, wenn es etwa in der EU-Globalstrategie vom Juni 2016 heißt: "Die Mitgliedstaaten [benötigen] bei den militärischen Spitzenfähigkeiten alle wichtigen Ausrüstungen, um auf externe Krisen reagieren und die Sicherheit Europas aufrechterhalten zu können. Dies bedeutet, dass das gesamte Spektrum an land-, luft-, weltraum- und seeseitigen Fähigkeiten, einschließlich der strategischen Grundvoraussetzungen, zur Verfügung stehen muss. [...] Eine tragfähige, innovative und wettbewerbsfähige europäische Verteidigungsindustrie ist von wesentlicher Bedeutung für die strategische Autonomie Europas und eine glaubwürdige Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)."[1]

Allerdings ist die heimische Auftragslage schlicht zu klein, um das Überleben einer Rüstungsbranche zu garantieren, die tatsächlich alle für wesentlich erachteten Komponenten herstellen kann. So stellte etwa eine von der EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska einberufene "Group of Personalities" (GoP) im Februar 2016 fest: "Die Steigerung der Exporte trägt wesentlich dazu bei, die kritische Masse europäischer Rüstungsunternehmen zu erhalten. [...] Ohne Exporte würden viele EU-Unternehmen aktuell aufgrund der tiefen Einschnitte in den nationalen Rüstungsausgaben ums Überleben kämpfen."[2] Besagte Gruppe, die sich zu großen Teilen aus Vertretern der Rüstungslobby zusammensetzte, präsentierte dann auch gleich Vorschläge, wie der Rüstungsindustrie "besser" unter die Arme gegriffen werden könnte, damit sie ihre Waffen künftig "erfolgreicher" im Ausland absetzen kann. Im Kern wurde damals die Forderung erhoben, einen EU-Rüstungsforschungshaushalt im Umfang von 500 Mio. Euro jährlich aufzusetzen, um so die "Wettbewerbsfähigkeit" und damit einhergehend auch die Exportfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie zu "verbessern". Im Mai 2018 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027. Dort wurde dieser Vorschlag tatsächlich aufgegriffen und - ergänzt um einen "Entwicklungstopf" - um ein Vielfaches multipliziert: Demzufolge wären in einem "Europäischen Verteidigungsfonds" bis zu 48,6 Mrd. Euro für die Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern vorgesehen.[3]

Neben solchen aktiven Maßnahmen zur Exportförderung, um eine schlagkräftige Rüstungsindustrie zu erhalten, gibt es auch noch passive Optionen, die unter anderem darin bestehen, den Unternehmen in ihren Ausfuhrbemühungen so wenig Steine wie möglich in den Weg zu legen. Es gibt also durchaus auch eine machtpolitische Logik, die Rüstungsexportrichtlinien so löchrig wie möglich zu gestalten - und genau dies ist bei der Europäischen Union der Fall.


EU-Rüstungsexportrichtlinien: Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP

Ein Gemeinsamer Standpunkt ist Teil der verschiedenen Instrumente in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union und wird in der Regel einstimmig von den EU-Außenminister*innen beschlossen. Er stellt ein verbindliches Konzept dar, weswegen nationalstaatliches Handeln damit im Einklang zu stehen hat.

Im Falle der Rüstungsexportkontrolle hat man sich für einen Gemeinsamen Standpunkt entschieden. Die offizielle Bezeichnung lautet: "Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". Er beinhaltet acht relativ spezifische Kriterien, welche sogenannte Mindeststandards für die Genehmigung von Rüstungsexporten darstellen.


Die festgelegten acht Kriterien sind:
  1. Einhaltung internationaler Verpflichtungen wie EU- oder UN-Sanktionen und Waffenembargos
  2. Achtung der Menschenrechte durch das Endbestimmungsland
  3. Innere Lage im Endbestimmungsland
  4. Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region
  5. Nationale Sicherheit der Mitgliedsstaaten und befreundeter Staaten
  6. Verhalten des Käuferlandes gegenüber der internationalen Gemeinschaft
  7. Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder Wiederausfuhr
  8. Vereinbarkeit der Ausfuhr mit der Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes[4]

Die Kriterien haben verschiedene Konsequenzen: Bei einer Verletzung der Kriterien eins bis vier vonseiten des Käuferlandes haben die Mitgliedstaaten eine Genehmigung von Waffenexporten zu verweigern[5]. Die Kriterien fünf bis acht müssen nur berücksichtigt werden, sind an sich aber kein zwingender Grund, um einen Export zu verwehren. Basis für die Bewertung von Rüstungsexportgütern ist die Gemeinsame Liste der Militärgüter[6], die wiederum in 22 einzelne Militärgüterkategorien unterteilt ist und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Hier wird eine der größten Schwächen des Gemeinsamen Standpunkts sehr deutlich: Es werden zwar für alle Ausfuhrgenehmigungen Einzelfallprüfungen vorgeschrieben, jedoch führen nur die Hälfte der Kriterien zwingend zu einer Verweigerung der Exportlizenz. Eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen und der Art und Weise, wie diese zustande kamen, findet zumindest auf EU-Ebene nicht statt. Das liegt auch daran, dass die Entscheidungshoheit hierüber in den Händen der Nationalstaaten liegt. Die Staaten liefern der EU zwar Daten, welche diese wiederum in einer Arbeitsgruppe zum oben erwähnten jährlichen COARM-Bericht zusammenfügt. Aber da jedes Land seine eigene Art der Berichterstattung hat und beispielsweise Länder wie Deutschland oder Großbritannien keine Angaben zum Wert der realen Exporte machen, hat dieser nur eine begrenzte Aussagekraft. Darüber hinaus weist der Bericht zum Beispiel im Falle Deutschlands nur Einzelgenehmigungen aus. Da aber auch Sammelgenehmigungen eine wichtige Rolle spielen, sind die Gesamtvolumen für Deutschland in jedem Fall zu niedrig angesetzt[7]. Frankreich hingegen hat 2014 seine Genehmigungs- und Berichterstattungspraxis umgestellt und Genehmigungen in utopischer Höhe erteilt. Dies verfälscht die Aussagekraft des COARM-Berichts deutlich.

Man kann dennoch teils generelle Trends ablesen und nachvollziehen, wie viele Rüstungsexportgenehmigungen vergeben wurden und welchen Umfang diese Genehmigungen hatten. Dies erfordert mittlerweile jedoch eine sehr genaue Prüfung und stellt sich als extrem schwierig dar.

Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass man diese mangelhafte Berichterstattung zwar kritisieren und anhand des Berichts auch feststellen kann, dass Exportgenehmigungen für Länder erfolgten, bei denen man allgemein sagen würde, dass die Lage dort kritisch ist und Waffenexporte dorthin nicht ratsam sind, bzw. dass Exporte in diese Länder nach den Kriterien 1 - 4 des Gemeinsamen Standpunkts eigentlich verboten sein sollten. Aber selbst wenn man einen klaren Verstoß eines Mitgliedsstaats feststellt, so fehlt doch ein Sanktionsmechanismus, der das jeweilige Land zu einem Umdenken anregen würde. Dies wurde vom Europäischen Parlament zwar schon angeprangert[8], jedoch hat sich bis jetzt nichts daran geändert und der Gemeinsame Standpunkt setzt zwar Mindeststandards, kommt aber als zahnloser Tiger daher und kann diese nicht durchsetzen.


Waffenexporte der EU

Generell muss man festhalten, dass sich die Zahlen für die Genehmigungen von Rüstungsexporten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben[9]. Das Gesamtvolumens der erteilten Genehmigungen war von 2007 bis 2013 mit Werten zwischen 40,3 Mrd. Euro (2009) und 31,7 Mrd. Euro (2010) relativ konstant. Ab 2014 ist aber ein rasanter Anstieg zu verzeichnen. Der Rekordwert wurde dabei im Jahr 2015 erreicht mit einem genehmigten Gesamtexportvolumen von 196 Milliarden Euro - wovon 151,6 Milliarden Euro aufgrund der oben genannten Genehmigungspraxis Frankreich zuzurechnen sind[10]. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der erteilten Exportlizenzen relativ konstant gewesen und schwankte zwischen 42.000 (2016) und 65.000 (2010).


Grafik: EU Rüstungsexporte weltweit -Quelle: IMI

Quelle: IMI

Um die Zahlen wenigstens ansatzweise vergleichen zu können, muss Frankreich daher aus diesem Bereich herausgenommen werden. Der Trend, in den Jahren 2015 und 2016 deutlich mehr Waffenexporte zu genehmigen, zeigt sich aber auch ohne die verzerrende Berichterstattung Frankreichs. Das Rekordjahr ist demzufolge 2016, in welchem das genehmigte Exportvolumen von 49,1 Mrd. Euro fast doppelt so hoch liegt wie noch 2014, als die Genehmigungen einen Wert von 25,1 Mrd. Euro hatten.

Das European Network Against Arms Trade schlägt vor, dass man für eine bessere Vergleichbarkeit die realen Exportwerte zu Rate zieht. Dies hat aber einen gewaltigen Nachteil. Unter anderem stellen Belgien, Deutschland, Irland und das Vereinigte Königreich diese Zahlen nämlich nicht zur Verfügung. Deutschland und das Vereinigte Königreich sind jedoch nach Frankreich die beiden größten Waffenexporteure in der EU.

So gut die Absichten auch sein mögen, einen gemeinsamen Rüstungsexportbericht für die Europäische Union zu verfassen, so mangelhaft ist doch die Durchführung. Ein einheitlicher Berichterstattungsmechanismus wäre vonnöten, um diese Zahlen auch konstruktiv nutzen zu können.

Die Anzahl der erteilten Exportlizenzen wird indes von allen Mitgliedstaaten dokumentiert und der Gemeinsame Standpunkt sieht für jede erteilte Lizenz eine Einzelfallprüfung vor. Schaut man sich aber alleine die Zahl der genehmigten Lizenzen in Deutschland an, so stellt man fest, dass allein 2016 12.780 Lizenzen genehmigt wurden. Das entspricht bei 366 Tagen im Jahr 2016 35 genehmigten Lizenzen am Tag!

Dass die relativ strengen Kriterien im Gemeinsamen Standpunkt nicht wirklich ernst genommen werden, zeigt sich an der Tatsache, dass Deutschland im gleichen Zeitraum nur 103 der insgesamt 12.883 Exportlizenzanträge verweigert hat. Man stellt sich daher die Frage, wie so eine Einzelfallprüfung denn aussieht und wie genau sie abläuft[11]. Im ganzen EU-Raum steht den genehmigten Lizenzen im oben genannten Bereich eine vergleichsweise geringe Anzahl an verweigerten Genehmigungsanträgen gegenüber, die zwischen 300 und 433 schwankt. Nimmt man alle Lizenzanträge von 2007 bis 2016 zusammen, so wurden insgesamt nur 0,74% der Anträge abgelehnt.


EU Rüstungsexportkontrolle: Das Beispiel Ägypten

Um sehr deutlich zu zeigen, dass die Rüstungsexportkontrolle krasse Schwächen hat, sollen nun die Exporte an das Land Ägypten genauer untersucht werden.

Ägypten ist spätestens seit den öffentlichen Protesten gegen die Regierung und dem folgenden Rücktritt Mubaraks 2011 alles andere als politisch stabil. Nach heftigen Konflikten in der Zeit danach, einer Wahl inklusive anschließender Amtsenthebung des Präsidenten Morsi und einer Interims-Militärregierung wurde Abdelfattah al-Sisi 2014 schließlich zum Präsidenten gewählt und ist seitdem auch konstant im Amt. Im März 2018 erfolgte seine Wiederwahl mit 92% der abgegebenen Stimmen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr niedrig, die Umstände der Wahl wurden von internationaler Seite kritisiert und deren Rechtmäßigkeit in Frage gestellt[12].

Unter al-Sisis autoritärer Herrschaft sind Repressionen und Menschenrechtsverletzungen gegen oppositionelle Kräfte keine Seltenheit. Sie werden beschrieben als teilweise "schlimmer als unter Mubarak"[13]. Viele junge Aktivist*innen, welche 2011 noch gegen Mubarak auf die Straße gingen, sind mittlerweile im Gefängnis. Laut einer Studie von Abdel Ghafar versucht das Regime die Kontrolle über die öffentliche Meinung zu erlangen, indem sie die Pressefreiheit einschränkt und Nichtregierungsorganisationen an ihrer Arbeit gehindert werden[14]. Neben Zensur, dem Blockieren von Websites und der falschen Anschuldigung illegaler Aktivitäten gegenüber der Presse werden Journalisten auch in Gefängnissen festgehalten. Laut Human Rights Watch kommt es ebenfalls zu spurlosem Verschwinden und zur Folter von Personen, welchen man unterstellt der Muslimbruderschaft - der einzigen wirklichen politischen Oppositionspartei von al-Sisi - nahezustehen[15].

Das Bonn International Center for Conversion (BICC) erstellt eine Liste aller Länder und prüft diese auf die Einhaltung der acht Kriterien, wie sie im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgehalten sind. Deren Untersuchungen zufolge muss man leider feststellen, dass die Lage in Ägypten bei sechs der acht definierten Kriterien als kritisch zu betrachten ist[16]. Lediglich Kriterium acht ist als "möglicherweise kritisch" eingestuft, für Kriterium sieben gibt es keine Daten.

Da die Kriterien eins bis vier, wie oben bereits erwähnt, zwingend zur Verweigerung des Lizenzantrags führen müssten und definitiv kritisch zu betrachten sind, könnte man denken, dass Rüstungsexporte nach Ägypten nicht genehmigt werden sollten.

Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Während die EU-Exportgenehmigungen in den Jahren 2007 bis 2013 zwischen 174 und 490 Millionen Euro schwankten, so ist seit 2014 ein krasser Anstieg zu erkennen. Genehmigungen im Wert von 6,1 Milliarden Euro im Jahre 2014 bedeuten im Vergleich mit dem vorherigen Rekordjahr 2013 eine Steigerung um mehr als das Zwölffache!

Hier wurde allerdings noch nicht die Reißleine gezogen, die Exportgenehmigungen zogen im Umfang sogar noch deutlich weiter an und verdreifachten sich von 2014 auf 2015 noch einmal um bei 19,5 Milliarden ihren vorläufigen Höhepunkt zu erreichen. Der Umfang ging 2016 zwar zurück, liegt mit 14,7 Milliarden Euro aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie in 2014 und stellt nach 2015 trotzdem den zweithöchsten Wert seit Einführung des Gemeinsamen Standpunkts dar.

Jedoch zeigt sich auch hier wieder die Schwäche der Berichterstattung. Von den erteilten Exportgenehmigungen nach Ägypten ist Frankreich mit 19,09 Milliarden Euro (2015), bzw. 14,09 Milliarden Euro (2016) Hauptverantwortlicher für den krassen Anstieg. Nimmt man die französischen Genehmigungen jedoch aus der Auflistung, so zeigt sich von 2015 auf 2016 trotzdem ein Anstieg des Wertes der erteilten Exportgenehmigungen um 68,1%. In Zahlen: der Wert stieg von 389 Millionen Euro auf 654 Millionen Euro an.

Da Frankreich als größter Waffenexporteur der EU jedoch nicht außer Acht gelassen werden kann, lohnt sich ein Blick auf den Wert der tatsächlichen Exporte Frankreichs nach Ägypten. 2014 exportierte Frankreich noch Rüstungsgüter im Wert von 103 Millionen Euro nach Ägypten. 2015 stieg der Wert um das Zwölffache auf 1,24 Milliarden Euro an und kletterte 2016 weiter auf 1,33 Milliarden Euro. Das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) stellt fest, dass im Zeitraum 2012 - 2017 25% aller französischen Rüstungsexporte an Ägypten gingen und Frankreich umgekehrt mit einem Anteil von 37% Hauptlieferant ägyptischer Waffenimporte ist[17].

Ungeachtet der insgesamt schwierigen Datenlage lässt sich jedoch genau feststellen und kritisieren, dass trotz der oben dargestellten schwierigen Menschenrechtslage in Ägypten und der Analyse des BICC, das Schwierigkeiten in sechs der acht Kriterien feststellte, 2016 97,4% (!) aller gestellten Exportlizenzanträge bewilligt wurden.


Waffen der Kategorie ML11 a) - elektronische Überwachungssysteme

Um ganz konkret zu zeigen, welchen Effekt die exportierten Rüstungsgüter auf die Menschenrechtslage in Ägypten haben, soll als Beispiel der Export von Waffen in der Kategorie ML11 a) dienen. Kategorie ML11 beinhaltet "Elektronische Ausrüstung" im groben Sinne. Interessant ist hier vor allem ML11 a) Anmerkung c), denn sie beinhaltet "elektronische Systeme oder Ausrüstung, konstruiert entweder für die Überwachung und Beobachtung des elektromagnetischen Spektrums für Zwecke des militärischen Nachrichtenwesens bzw. der militärischen Sicherheit oder um derartigen Überwachungs- und Beobachtungsmaßnahmen entgegenzuwirken"[18].

Abdel Ghafar berichtet in seiner Studie, dass die 2011 stattfindenden Proteste stark durch "Online-Aktivismus und -Organisation" geprägt waren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie im Januar 2018 wurden jedoch schon 424 Internetseiten unter der al-Sisi Präsidentschaft geblockt[19]. Die Regierung verspricht sich durch Investitionen in elektronische Ausrüstung zur Überwachung des elektromagnetischen Spektrums wohl eine bessere Kontrolle der öffentlichen Meinung und die Überwachung bzw. Identifizierung von Aktivist*innen. Wie oben beschrieben, kann es im Falle der Identifizierung einer der Opposition zuzurechnenden Person zu einer Festnahme, einem plötzlichen Verschwinden und der Folterung der jeweiligen Personen kommen.

Kriterium zwei des Gemeinsamen Standpunkts ist in dieser Hinsicht sehr konkret und besagt, dass eine Ausfuhr zu verweigern ist, wenn "die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression genutzt werden könnten". Wichtig ist, dass in diesem rechtskräftigen Dokument das Wort "könnten" steht und damit schon der Verdacht eine sehr genaue Prüfung und schlussendlich eine Exportverweigerung nach sich ziehen sollte.

Trotz dieser klaren Ausgangslage muss man leider feststellen, dass im Jahr 2016 alle (!) 54 Exportanträge in der Kategorie ML11 genehmigt wurden und mit einem Umfang von 5 Milliarden Euro mehr als ein Drittel des gesamten genehmigten Exportvolumens an Ägypten ausmachten.

Auch hier muss man wieder die französische Genehmigungspraxis hinterfragen. Sie verzerrt den Wert der genehmigten Lizenzen erneut. Trotzdem ist diese Kategorie ML11 von enormer Bedeutung bezüglich der "blutigen Repression" in Ägypten. Rüstungsgüter dieser Kategorie helfen der Regierung eine "Orwell'sche Überwachungs- und Kontrollarchitektur" aufzubauen und Frankreich ist als Hauptlieferant dieser Technologie an die ägyptische Regierung mitverantwortlich dafür, wie eine Studie mehrerer Menschenrechtsorganisationen zeigt[20].


Rüstungsexportkontrolle in der EU? Fehlanzeige!

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beweisen hiermit, dass sie ihre selbstgegebenen Regeln nicht ansatzweise ernstnehmen. Die Idee einer Union, welche Frieden weltweit propagiert, wird hier aufs deutlichste konterkariert.

Der Gemeinsame Standpunkt stellt zwar ein rechtskräftiges Dokument dar. Die Praxiserfahrung zeigt jedoch, dass dieses Dokument ohne einen verbindlichen Prüf- und Sanktionsmechanismus nichts bewirkt. Um eine Rolle als internationales Vorbild in Sachen Frieden für sich beanspruchen zu können und die moralische Integrität der Europäischen Union nicht komplett zu verspielen, müssen die Staaten diese Exportpraxis schnellstens ändern.

Außerdem muss die generelle Tendenz hin zu mehr Rüstungsexporten in Drittländer hinterfragt werden. Um eine Rüstungsexportkontrolle zu etablieren, die diesen Namen auch verdient hat, muss dringend etwas an den bisher geltenden Richtlinien geändert werden. Hierbei ist es wichtig, die angesprochenen Schwächen wie den fehlenden Sanktionsmechanismus, die nicht einheitliche Berichterstattung, die kaum vorhandene Transparenz und die mangelhafte Vergleichbarkeit der Daten im COARM-Bericht zu adressieren. Vorschläge, wie diese Schwächen angegangen werden können, gibt es zu genüge[21]. Nun liegt es an den politischen Akteuren, diese auch umzusetzen. Angesichts der oben beschriebenen machtpolitischen Interessenskonstellation ist allerdings zu befürchten, dass sie weiter untätig bleiben werden.


Anmerkungen

[1] "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa". Rat der Europäischen Union, Juni 2016. (S.39f.)
https://europa.eu/globalstrategy/sites/globalstrategy/files/eugs_de_0.pdf

[2] "Report of the Group of Personalities on the Preparatory Action for CSDP-related Research". Europäische Union - Institut für Sicherheitsstudien (EUISS), Februar 2016. (S.44f.)
https://www.iss.europa.eu/sites/default/files/EUISSFiles/GoP_report.pdf

[3] Lösing, Sabine & Wagner, Jürgen: "Machtpolitisches (Rüstungs-)Budget. Der EU-Haushaltsentwurf 2021 - 2027". AUSDRUCK, Juni 2018.
http://www.imi-online.de/download/Ausdruck-Juni2018-SL-JW.pdf

[4] Die Kriterien sind im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP deutlich präziser definiert.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008E0944&rid=3

[5] Eine Besonderheit ist hier zu erwähnen: Kriterium 2 b) ermahnt nur zu besonderer "Vorsicht und Wachsamkeit" bei der Feststellung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Empfängerland und schreibt eine "Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Art der Militärtechnologie oder der Militärgüter" vor.

[6] Die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union definiert die einzelnen Kategorien detailliert. Die offiziellen abgekürzten Bezeichnungen dieser Kategorien sind ML1 - ML22.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XG0406(01)&from=EN

[7] "Rüstungsexportbericht 2016". GKKE, Dezember 2016. (S.31)
http://www3.gkke.org/fileadmin/files/downloads-allgemein/16_12_12_Ruestungsexportbericht.pdf

[8] Siehe unter anderem Erwägungsgrund H und Paragraph 34 im letzten Bericht zur Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts vom 18.07.2017.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bREPORT%2bA8-2017-0264%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN

[9] Alle hier verwendeten Zahlen sind den "Jahresberichten gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP" entnommen. Berücksichtigt wurden Zahlen seit dem 10. Jahresbericht über das Kalenderjahr 2007.

[10] Siehe Notiz beim European Network Against Arms Trade (ENAAT).
http://enaat.org/eu-export-browser/licence.de.html

[11] Grund zur weiteren Besorgnis gibt ein Bericht, in welchem von Korruptionsverdacht bei Heckler&Koch gesprochen wird. Anscheinend wurden insgesamt 20.000 Euro an verschiedene Stellen überwiesen, um eine Exportgenehmigung für Waffen nach Mexiko zu erwirken. Zeit, 22.05.2018.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/heckler-koch-waffenhersteller-korruption-ruestungsexporte-politiker

[12] "Al-Sisi als Präsident von Ägypten bestätigt". Tagesspiegel, 29.03.2018. Nach ursprünglich nur 37% Wahlbeteiligung wurde ein dritter Wahltag angesetzt, welcher dazu Beitrug, dass die Wahlbeteiligungsquote schlussendlich bei 47,5% lag.
https://www.tagesspiegel.de/politik/wahl-in-aegypten-al-sisi-als-praesident-von-aegypten-bestaetigt/21112976.html

[13] "Worse than Mubarak". The Economist, 02.05.2015.
https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2015/05/02/worse-than-mubarak

[14] Abdel Ghafar, Adel: "A stable Egypt for a stable region: Socio-economic challanges and prospects". European Union, Januar 2018. (S.20f.)
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/603858/EXPO_STU(2018)603858_EN.pdf

[15] "We do unresonable things here". Human Rights Watch, 05.09.2017.
https://www.hrw.org/report/2017/09/05/we-do-unreasonable-things-here/torture-and-national-security-al-sisis-egypt

[16] "Arms Export Evaluation Profile for Egypt". ruestungsexport.info. Letzter Aufruf: Juli 2018.
http://ruestungsexport.info/index.php/database2?page=database2&iso_code=EGY

[17] "SIPRI Fact Sheet - Trends in International Arms Transfers". SIPRI. März 2018. (S.2, S.6)
https://www.sipri.org/sites/default/files/2018-03/fssipri_at2017_0.pdf

[18] Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (S.22)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XG0406(01)&from=EN

[19] Abdel Ghafar, Adel: "A stable Egypt for a stable region: Socio-economic challenges and prospects". European Union, Januar 2018. (S.21)

[20] "Egypt: a repression made in France". Fédération internationale des droits de l'Homme (FIDH). 02.07.2018.
https://www.fidh.org/en/issues/litigation/egypt-a-repression-made-in-france

[21] Siehe beispielsweise die Vorschläge im Workshop "The implementation of the EU arms export control system", European Union, Mai 2017.
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2017/578047/EXPO_IDA(2017)578047_EN.pdf

*

Quelle:
IMI-Analyse 2018/19 vom 10. Juli 2018
Fragwürdige EU-Waffenexportpolitik: Das Beispiel Ägypten
http://www.imi-online.de/2018/07/10/fragwuerdige-eu-waffenexportpolitik-das-beispiel-aegypten/
Herausgeber: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
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Tel.: 07071/49154, Fax: 07071/49159
E-Mail: imi@imi-online.de
Internet: www.imi-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2018

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