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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1441: Röslers "kleine" Kopfpauschale


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9 - September 2010
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Röslers "kleine" Kopfpauschale
Stete Schritte in Richtung "große" Kopfpauschale

Von Daniel Kreutz


Der zweite Angriff der schwarz-gelben Koalition gilt den solidarischen Grundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nach langem Gezerre hat man sich darauf geeinigt, die Kopfpauschale durch die Hintertür einzuführen. Zunächst wird die Beitragssatzsenkung um 0,6%, die man zur Krisenbekämpfung aus Steuermitteln finanziert hatte, zurückgenommen. Damit steigt der allgemeine Beitragssatz für den Gesundheitsfonds wieder von 14,9 auf 15,5%.

Von den 15,5% bezahlen die Versicherten 8,2% - wegen des rot-grünen Sonderbeitrags von 0,9% - und die Arbeitgeber 7,3%. Paritätische Finanzierung war bekanntlich vorgestern. Nun will man den Arbeitgeberbeitrag auf 7,3% einfrieren, sodass alle künftigen Ausgabensteigerungen allein von den Versicherten bezahlt werden - und zwar über die von den einzelnen Kassen zu erhebenden Zusatzbeiträge, die einkommensunabhängig als Eurobetrag, als "kleine" Kopfpauschale erhoben werden. Die bisherige Begrenzung der Zusatzbeiträge auf acht Euro pauschal oder 1% des Einkommens fällt weg.

Für die Höhe der Rösler-Pauschalen gibt es künftig keine Grenze mehr. Und sie werden mit der allgemeinen Kostenentwicklung in der Gesundheitsversorgung steigen. Für 2012 erwartet das Bundesgesundheitsministerium wieder ein Defizit von 4-5 Milliarden Euro, das in den folgenden zwei Jahren bis 2014 auf 10 Milliarden Euro steigen wird. Andere Schätzungen liegen deutlich höher. Das Bundesversicherungsamt errechnet jährlich eine durchschnittliche Zusatzpauschale, die zur Kostendeckung nötig wäre. Über die tatsächliche Zusatzpauschale entscheidet aber jede Kasse einzeln. Wenn nun die rechnerische Durchschnittspauschale über 2% des individuellen Bruttoeinkommens steigt, soll es einen steuerfinanzierten Sozialausgleich geben, der die individuelle Zusatzbelastung auf 2% begrenzt. Wenn eine Kasse bereits eine Pauschale verlangt, die bei kleinen Versicherteneinkommen mehr als zwei Prozent ausmacht, während die Durchschnittspauschale noch unter 2% liegt, gibt's keinen Ausgleich. Dann muss man entweder die Pauschale allein tragen - auch als Geringverdiener - oder zu einer Kasse mit niedrigerer Pauschale wechseln.


Der Mechanismus der Zusatzzahlung

Wenn Frau Mustermann 800 Euro brutto im Monat hat, kann sie auf jeden Fall mit bis zu 16 Euro monatlich ohne Ausgleich belastet werden - also doppelt so hoch wie mit der bisherigen Höchstpauschale von 8 Euro. In Prozent des Einkommens steigt ihr Beitrag von 8,2 auf 10,2%. Der Ausgleich für die Versicherten soll direkt beim Arbeitgeber oder beim Rentenversicherungsträger stattfinden, indem der prozentuale Beitrag so abgesenkt wird, dass die pauschale Zusatzbelastung auf 2% begrenzt wird. Wenn Frau Mustermann also eine Zusatzpauschale von 18 Euro bezahlen muss, müssten die 2 Euro über der 2%-Grenze ausgeglichen werden. Dazu kürzt ihr Arbeitgeber ihren regulären Kassenbeitrag von 65,60 Euro - das ist der Beitragssatz von 8,2% - um 2 Euro auf 63,60 Euro. Damit sinkt der einkommensabhängige Beitrag von Frau Mustermann von 8,2% auf rund 8,0%. Aber ihre Gesamtbelastung bleibt bei 10,2%. Die Summe der Beitragsausfälle, die den Kassen bei den Regelbeiträgen entstehen, wird aus Steuermitteln ausgeglichen.

Wir haben es also mit einem Mechanismus zu tun, der dazu führt, dass die Zusatzpauschalen im Laufe der Jahre immer weiter aufwachsen, während die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten zurückgehen und die Abhängigkeit der GKV von Steuermitteln zunimmt. Die Entwicklung geht also in Richtung der "großen Kopfpauschale". Dabei nimmt die soziale Ungerechtigkeit bei der Finanzierung zu, wie das bei Kopfpauschalen so ist. Die Arbeitgeber werden mit ihrem eingefrorenem Beitragssatz von 7,3% vollständig aus der Verantwortung für die künftige Kostenentwicklung entlassen. Und während eine Pauschale von 16 Euro die Belastung von Frau Mustermann um 2% auf 10,2% steigen lässt, wird der Bezieher eines Einkommens von 3750 Euro - das liegt auf der Beitragsbemessungsgrenze - nur um 0,4% höher belastet. Erst bei einer Pauschale ab 75 Euro würde hier die Zusatzbelastung von 2% erreicht. Ob die Bundesregierung dann aber noch bereit und in der Lage wäre, den Steuerausgleich für Frau Mustermann zu bezahlen, ist allerdings offen. Aber eines ist klar: Es gibt nicht "mehr Netto vom Brutto", sondern weniger.

Die Bundesregierung behauptet, ein steuerfinanzierter Sozialausgleich wäre gerechter als einkommensabhängige Beiträge, weil zum Steueraufkommen alle Einkommensarten beitragen. Nun kommen aber gut 70% des Steueraufkommens aus Lohn- und Verbrauchssteuern, die Arbeitgeber und Reiche kaum belasten. Kapital- und Unternehmensteuern haben dagegen einen dramatischen Bedeutungsverlust erlitten. Eine Ablösung paritätisch finanzierter Beiträge durch Steuermittel führt deshalb nicht zu mehr, sondern zu weniger Belastungsgerechtigkeit.

Sachverständige gehen davon aus, dass sich der Wettbewerb zwischen den Kassen auf die Zusatzpauschalen konzentrieren wird, und dass die Kassen dann noch stärker an der Leistungsqualität sparen werden. Leistungsverschlechterungen führen aber langfristig zu Mehrausgaben, wenn Krankheitsverläufe schwerer oder chronisch werden. Zu befürchten ist deshalb, dass freiwillig Versicherte mit entsprechend hohen Einkommen vermehrt in private Kassen abwandern, um steigende Rösler-Pauschalen zu vermeiden und sich bessere Leistungen zu sichern. Was dann wiederum zu höheren Defiziten und höheren Rösler-Pauschalen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen würde.


Solidarische Alternativen

Röslers Pauschalen sind ein fundamentaler Bruch mit der Werteordnung der solidarischen Krankenversicherung. Dabei gäbe es praktikable Alternativen, um wieder eine umfassende solidarische Finanzierung und Versorgung zu erreichen. Eine paritätisch finanzierte Bürgerversicherung ohne "Solidaritätsfluchtgrenzen" bei Versicherungspflicht und Beitragsbemessung würde auch das besser verdienende Klientel der privaten Krankenversicherung in die Solidargemeinschaft einbinden. Die einseitige Belastung von Kranken und Versicherten würde überwunden. Um das Gesundheitswesen vorrangig auf eine hohe Versorgungsqualität auszurichten, brauchen wir nicht mehr Wettbewerb und Kommerz, sondern mehr öffentliche Daseinsvorsorge. Insbesondere muss eine wirksame Regulierung des Arzneimittelmarkts - Stichwort: Positivliste - endlich der Selbstbedienungsmentalität der Pharmakonzerne einen Riegel vorschieben.

Kürzungspaket und Rösler-Pauschale machen ein weiteres Mal deutlich: Der Weg führt in eine andere Republik. In eine Republik, in der die Grundsätze der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit nicht mehr zählen. In eine Republik, die den Sozialstaat nicht mehr als grundlegendes Gestaltungsprinzip eines demokratischen gesellschaftlichen Miteinanders versteht, sondern nur noch als Lazarettwagen für diejenigen, die im Kampf auf entfesselten Märkten auf der Strecke bleiben.

Um den Sozialstaat zu erhalten und zu erneuern, um unseren Kindern und Enkeln ein Leben in Würde zu sichern, haben wir, so wie die Dinge liegen, kaum eine andere Chance, als Protest und Gegenwehr, als Kampf für solidarische Alternativen mit allen demokratischen Mitteln. Nur indem wir uns selber bewegen, werden wir die Gesellschaft wieder in eine andere Richtung bewegen können.


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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 9, 25.Jg., September 2010, S. 7
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2010