Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2193: Häuserkampf gegen das Arbeitsgesetz in Frankreich


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 11 · November 2017
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Häuserkampf gegen das Arbeitsgesetz in Frankreich
Bei den Protesten gelingen Teilerfolge

von Bernard Schmid


Die Auseinandersetzung um die derzeit ablaufende "Reform" im französischen Arbeitsrecht setzt den Konflikt vom vergangenen Jahr fort.


Im Frühjahr und Sommer 2016 kämpfte eine soziale Bewegung mit Streiks, Demonstrationen, Platzbesetzungen und Straßenkämpfen fünf Monate lang gegen das sog. "Arbeitsgesetz" (Loi Travail). Dieses wurde unter François Hollande dennoch verabschiedet und trat am 8. August 2016 in Kraft. Zuvor waren rund 2000 Menschen bei Demonstrationen verletzt, weitere 2000 in Polizeigewahrsam genommen und/oder mit Strafverfolgungen überzogen worden. Unter dem massiven Druck des sozialen Protests musste das Gesetz damals jedoch an einigen Punkten entschärft werden.

Die vom neuen Präsidenten Macron beabsichtigte, neuerliche "Reform" zielt darauf ab, die damals abgeschwächten Bestimmungen nun doch noch in verschärfter Form durchzusetzen. So hatte die Regierung 2016 die Einführung einer Obergrenze für rechtswidrige Kündigungen, durch die ihr Preis für die Unternehmer von vornherein berechenbar wird, einem Kompromiss mit dem "gemäßigten" Teil der Gewerkschaften (besonders dem Dachverband CFDT) geopfert. Nun soll sie doch noch eingeführt werden.

Die neue Reform unter Macron, die in den Tagen nach dem 20. November 2017 in der letzten Stufe verabschiedet werden soll, enthält aber auch Neues. So werden die gewählten Instanzen, über die eine "Interessenvertretung" für die Lohnabhängigen in den Unternehmen gewährleistet werden soll, zusammengelegt und drastisch reduziert.


Proteste

Erneut kommt es deshalb zu Protesten, bspw. fanden am 12. und 21. September sowie am 19. Oktober gewerkschaftliche Aktionstage mit Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen statt. Wie im vergangenen Jahr gehört zu den Protestzügen als mittlerweile ständige Erscheinung auch ein schwarz-bunter Block an der Spitze. Die Polizeistrategie hat sich gegenüber der Hollande-Ära verändert und soll weniger provokativ wirken, dennoch kommt es erneut zu Festnahmen und Strafverfolgungen.

Ende Oktober 2017 scheint jedoch so viel festzustehen: Auf zentraler Ebene dürfte es der sozialen Protestbewegung in Frankreich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gelingen, die Regierung unter Präsident Emmanuel Macron und Premierminister Edouard Philippe zum Rückzieher bei der geplanten Arbeitsrechtsreform zu zwingen. Am dritten branchenübergreifenden gewerkschaftlichen Aktionstag zum Thema, dem 19. Oktober 2017, war die Mobilisierung erkennbar rückläufig.

Allerdings sah sich die Regierung zuvor gezwungen, mehrere soziale Gruppen von der künftigen Reform auszuklammern. Ausgenommen bleiben voraussichtlich solche Berufsgruppen, die entweder gut organisiert sind und/oder deren Arbeitsniederlegung Konsequenzen weit über ihre Branche hinaus entfaltet. Dadurch hat sich die Auseinandersetzung in gewisser Weise in die Branchen verlagert - wobei jedoch nicht alle Branchen eine vergleichbare Kampfkraft und Kampffähigkeit aufweisen.

Die ersten, die die Regierung zu einem solchen Zugeständnis zwingen konnten, waren die Lkw-Fahrer. In ihrer Branche begann am 25. September ein Arbeitskampf, der sich erklärtermaßen gegen die Arbeitsrechtsreform richtete. Zwar wurde ihr Streik am 28. September zugunsten von Verhandlungen vorläufig ausgesetzt. Er drohte jedoch, rund um den 10. Oktober wiederaufgenommen zu werden.

An jenem Tag fand ein Streik- und Aktionstag der Staatsangestellten in mehreren öffentlichen Diensten statt, der mit rund 400.000 Demonstranten in ganz Frankreich auch ein Erfolg wurde. Die linken Gewerkschaftsflügel versprachen sich von einem Agieren in verschiedenen Sektoren an diesem Tag eine Bündelung der Kämpfe.


Ausnahmen

Am 5. Oktober wurde jedoch bekannt, dass Arbeitgeber und Regierung bei den Verhandlungen in der Fernfahrerbranche - der Staat saß bei den Gesprächen also mit am Tisch - der zentralen Forderung der Streikenden nachgegeben hatten. Rechte Medien wie das Wochenmagazin Valeurs actuelles wie auch die Gewerkschaft CGT konstatieren jeweils ein "Einknicken" der Regierung gegenüber den Forderungen der Fernfahrer.

In dieser Branche hat die Regierung nun akzeptiert, dass spezifische Regeln, die in einem Dekret festgeschrieben werden, ein Abweichen "nach unten" in einzelnen Unternehmen gegenüber dem Branchentarifvertrag - etwa bei Lohnzulagen - verhindern. Dadurch wird eines der Kernstücke der Arbeitsrechtsreform konterkariert und für diesen Sektor faktisch außer Kraft gesetzt.

Eine zweite Berufsgruppe, die inzwischen ein identisches Zugeständnis erreichte, sind die französischen Hafenarbeiter. Infolge von Streikdrohungen, vor allem in der Normandie (mit Schwerpunkt Le Havre) und mehreren Verhandlungsrunden wurde auch ihnen zugesagt, dass von ihrem Branchentarifvertrag in den einzelnen Transportunternehmen nicht nach "unten" abgewichen werden kann. Dies wurde am Montag, dem 16. Oktober bekannt. Daraufhin hat sich nun die Branchengewerkschaft der CGT in der Chemie dem Zug angeschlossen und fordert dasselbe für ihren Sektor; widrigenfalls droht sie mit einem Arbeitskampf ab dem 23. Oktober (nach Redaktionsschluss).

Auf der branchenübergreifenden Ebene fällt die Mobilisierung jedoch hinter den vorher erreichten Stand zurück, und läuft sich damit mutmaßlich tot. Am 19. Oktober demonstrierten in Paris laut Polizei 5.500 Menschen, nach Angaben der CGT 25.000 Personen gegen die Arbeitsrechtsreform. An den vorherigen beiden Aktionstagen der Gewerkschaften am 12. und 21.September hatten sich laut Polizei zuerst 24.000 und dann 16.000, laut CGT 60.000 respektive 55.000 Protestierende in der Hauptstadt beteiligt.


Mélenchon will sich profilieren

Unterdessen wird der Ton zwischen dem Linkssozialdemokraten und Linksnationalisten Jean-Luc Mélenchon einerseits und den Gewerkschaftsvorständen auf der anderen Seite rauer und schärfer. Bei einem von ihm - außerhalb der Gewerkschaften - veranstalteten Demonstrationstag am 23. September forderte der Ex-Präsidentschaftskandidat die Gewerkschaften dazu auf, zu einer zentralen Demonstration im November "eine Million Menschen auf den Champs-Elysées" zu mobilisieren. Am 20. November beginnt die Parlamentsdebatte über die Regierungsverordnungen zum Arbeitsrecht und damit die allerletzte Etappe der Reform. Mélenchon ist dabei durchaus auch um parteipolitische Profilierung bemüht, um sich als eine Art "Spitze des Widerstands" darzustellen.

Offenkundig erlaubt das derzeitige Kräfteverhältnis eine Mobilisierung in dieser Dimension den Gewerkschaften jedoch nicht. Allzu stark wiegt vor allem das Gewicht der Niederlage vom Sommer 2016, als das "Arbeitsgesetz" unter François Hollande - das den Sockel für die derzeitige zweite Reformstufe bildet - trotz fünf Monate währender Auseinandersetzungen nicht verhindert werden konnte. Außerhalb einiger weniger kampfkräftiger Sektoren glauben die Lohnabhängigen momentan nicht an Durchsetzungschancen.

Mélenchon verschärfte ab Mitte Oktober seinen Tonfall und erklärte sich "enttäuscht" darüber, wie "die Gewerkschaften die derzeitige soziale Bewegung anführen". Prompt antworteten deren Vorstände. Der Chef von FO, dem drittstärksten Dachverband, Jean-Claude Mailly, kofferte zurück, es sei nicht Mélenchons Aufgabe, "die Gewerkschaften zu belehren". Mailly hat sich allerdings bereits seit August erkennbar auf die Seite der Regierung gestellt. Im Vorstand seines eigenen Verbands war er jedoch am 29. September haushoch überstimmt worden.

Auch in der CFDT, dem anderen großen Dachverband - neben der CGT als historisch ältestem Zusammenschluss -, gibt es heftige interne Auseinandersetzungen. Auch dort wirft eine Minderheit und ein Teil der Basis ihrer Führung vor, nicht gegen die Reform mobil zu machen. Und selbst innerhalb der CGT wackeln derzeit bei der Strategiedebatte die Wände.

Die jetzige Auseinandersetzung wird Spuren hinterlassen, auch wenn die Regierung wohl nicht zum Nachgeben gezwungen werden kann.

*

Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 11, 32. Jg., November 2017, S. 11
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
Internet: www.sozonline.de
 
Die Soz erscheint monatlich und kostet 3,50 Euro.
SoZ-Probeabo: 3 Ausgaben für 10 Euro
Normalabo: 58 Euro
Sozialabo: 28 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang