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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2230: Berlin - Volksentscheid "Gesunde Krankenhäuser"


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3 · März 2018
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Berlin: Volksentscheid "Gesunde Krankenhäuser"
Gesetze schreibt man am besten selbst

von Violetta Bock


Das Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus und die Gewerkschaft Ver.di haben einen Gesetzentwurf geschrieben zur Absicherung einer Mindestpersonalgrenze für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und den dazu nötigen Investitionen durch das Land Berlin. Darin enthalten sind auch Mindestpersonalzahlen für andere Berufsgruppen sowie Schritte zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen und bei Nichterfüllung der Ziele.


Das Gesetz soll nun durch einen Volksentscheid durchgesetzt werden, der Ende Januar gestartet wurde. Damit folgt auf die Streiks der Charité, im Saarland und in weiteren Krankenhäusern und auf die Gründung von Bündnissen zur Unterstützung dieser Aktionen in verschiedensten Städten der nächste Schritt, um den öffentlichen und politischen Druck zu erhöhen. Bis jetzt konnte auf politischer Ebene erreicht werden, dass im GroKo-Sondierungspapier Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen angekündigt werden. Ab dem 1.1.2019 sollen Personaluntergrenzen für "pflegeintensive" Bereiche gelten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung wurden verpflichtet, bis Juni 2018 die Details auszuarbeiten. Doch die Pflegerinnen sind erfahren genug, um zu wissen: Bisher sind das alles nur Absichtserklärungen und nichts Konkretes.


Mehr Personal

Das Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus tritt für eine bundesweite gesetzliche Regelung ein und ergreift jetzt den Schritt, schon mal in Berlin damit anzufangen. Rechtlich ist es nämlich durchaus möglich, dies auf Länderebene zu regeln. So wurde folgender Antrag von der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kolat auf dem Berliner SPD-Parteitag im November 2017 eingebracht und dort verabschiedet: "Es werden sowohl in der Krankenpflege wie in der ambulanten und stationären Altenpflege auf Bundesebene Personaluntergrenzen gesetzlich festgelegt. Bis dies erreicht ist, sollen die Länder ermächtigt werden, über Landesgesetzgebung verbindliche Personaluntergrenzen nicht nur in der Krankenpflege, sondern auch in der stationären wie ambulanten Altenpflege sicherzustellen. Die Refinanzierung muss über die Kranken- und Pflegekassen garantiert werden."

Gesetzentwürfe auf Landesebene gibt es von der SPD in Hessen. Das CDU-geführte Gesundheitsministerium im Saarland hat ebenfalls ein Gesetz vorgelegt, mit dem Personalstandards auf Länderebene ermöglicht werden.

In dem nun vorgelegten Berliner Gesetzesentwurf wird festgelegt, dass eine Pflegekraft nachts für maximal 15 Patienten zuständig sein darf, heutzutage sind es oft 25 Patienten. Zudem müssen Pausen garantiert sein. Für die Intensivstation werden ebenfalls klare Zahlen festgelegt, von der 1:1-Betreuung bei hochintensivem Versorgungsbedarf bis zur 1:3-Betreuung für die Überwachung. Für die Versorgung außerhalb der Stationen (OP, Anästhesie...) stehen ebenfalls feste Vorgaben im Gesetzesentwurf. Auch für die Reinigungskräfte sind klare Kriterien zur Steigerung der Hygiene und Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorgesehen.


Mehr Investitionen

Der zweite große Baustein sind die Investitionen. Laut amtlicher Kostenschätzung würden Kosten in Höhe von 385 Mio. Euro entstehen. Davon entfallen etwa 160 Mio. Euro auf den Landeshaushalt. Die Länder schieben seit Jahren einen riesigen Investitionsstau vor sich her und zahlen nicht einmal das, was gesetzlich vorgesehen ist. Der Gesetzesentwurf würde das Land Berlin dazu verpflichten, seiner bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Die Investitionsquote von 8,6 Prozent der bereinigten Krankenhauskosten wurde von der Rürup-Kommission vorgeschlagen.

Für den Fall, dass die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden, ist im Gesetzesentwurf ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, von Vereinbarungen mit dem Senat über die Schließung von Betten. Die letzte Maßnahme wäre: "Erfüllt ein Krankenhaus diese Vereinbarung nicht, so kann die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung die Herausnahme des Krankenhauses oder einzelner Abteilungen des Krankenhauses aus dem Landeskrankenhausplan verfügen." Zur Absicherung werden Krankenhäuser und Senat dazu verpflichtet, die Personalzahlen pro Station und Bereich halbjährlich zu veröffentlichen.


Mehr Unterschriften

In der ersten Stufe sind 20.000 Unterstützungsunterschriften notwendig, um ein Volksbegehren einzuleiten und einen Antrag bei der Senatsverwaltung zu stellen. Bei Redaktionsschluss waren 1.717 Unterschriften bei Ver.di eingegangen. Gesammelt wird bis in den Frühsommer 2018. Nach Prüfung der Unterschriften hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit zur Beratung. Es kann den Antrag im wesentlichen annehmen, dann ist das Volksbegehren beschlossen. Wird es abgelehnt, kann die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt werden. Dann müssen innerhalb von vier Monaten mindestens 7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten den Antrag unterstützen. Das sind rund 175.000 Unterschriften. Dann kommt es zur erneuten Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Wenn wieder abgelehnt wird, kommt es zur Einleitung des Volksentscheids. Das ist dann die Abstimmung, die als Wahl durchgeführt wird und bei der 50 Prozent der Abstimmenden und 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen.


Für gute Pflege

Dies alles wird auf der Internetseite zum Volksentscheid beantwortet, Übersetzungen gibt es in Englisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und Kurdisch. Die ersten Reaktionen waren bislang positiv. Täglich werden Unterschriften gesammelt. Der Marburger Bund hat bereits seine Unterstützung zugesagt, und auch die studentischen Hilfskräfte nutzen den Streik, um Unterschriften zu sammeln.

Offensichtlich hat man aus den Mängeln der zuletzt abgeschlossenen Tarifverträge gelernt. Der nun vorliegende Gesetzestext sichert Entlastung, Gesundheit und zeigt, wer Gesetze schreiben sollte, damit Krankenhäuser für Patienten da sind. Die Erfahrungen und Auswertungen der letzten Streikjahre und der Pflegebewegung sind in den Volksentscheid eingegangen. Und die Forderung bleibt bestehen, dass das wettbewerbsorientierte Fallpauschalensystem abgeschafft werden muss, um der Ökonomisierung Einhalt zu gebieten. Von der Ferne bleibt daher zu hoffen, dass die Zahl der Unterschriften erreicht wird, in Berlin heißt es: unterschreiben, sammeln, für mehr Personal im Krankenhaus.

https://volksentscheid-gesunde-krankenhaeuser.de/faq/

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3, 33. Jg., März 2018, S. 10
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2018

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