Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


VORWÄRTS/1275: "In die Armut gedrängt"


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 11/12 vom 7. April 2017

"In die Armut gedrängt"

von Tarek Idri


Bern plant, zum Kanton mit der tiefsten Sozialhilfe in der Schweiz zu werden. Mit der Revision des Sozialhilfegesetzes wird eine generelle Sozialhilfekürzung um 10 Prozent sowie um 30 Prozent für bestimmte BezügerInnen vorgenommen. Dagegen wird eine Kundgebung organisiert.

Mit "gezielten Anreizen" will der Kanton Bern die Erwerbsarbeit gegenüber der Sozialhilfe "attraktiver" machen. Und dabei will er auch noch ein paar Dutzend Millionen Franken sparen. Wie geht das? Durch die Kürzung der Sozialhilfe. Der Regierungsrat des Kantons Bern plant, bis im Sommer 2017 eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) durchzuführen. Auslöser dafür war eine Motion der SVP die dem Kanton eine "Kostenoptimierung bei der Sozialhilfe" im Umfang von 22 Millionen Franken aufzwingt. Sie behauptet, dass Sozialhilfebeziehende "unter dem Strich" besser dastehen würden als Arbeitende. Das sei eine grosse Ungerechtigkeit, mault sie scheinheilig. Natürlich würde diese Bonzen-Partei nicht in tausend Jahren auf die Idee kommen, weniger Steuern für Schlechtverdienende oder gar bessere Löhne zu fordern, um diese "Ungerechtigkeit" zu beheben. Nein, stattdessen sollen jetzt die Armen noch ärmer werden. In der Motion wurde die Revision des SHG sowie die Senkung des Grundbedarfs um 10 Prozent gefordert, was vom Regierungsrat zunächst abgelehnt wurde. Er schrieb sogar, dass durch eine solche Kürzung die Grundbedürfnisse der Betroffenen nicht mehr gedeckt würden und der Auftrag des Gesetzgebers nicht mehr gewährleistet werden könnte. Den zwei anderen Forderungen der Motion stimmte der Regierungsrat von Anfang an zu: Die Kürzung der situationsbedingten Leistungen und die Senkung der Integrationszulage um 10 Prozent. Der bürgerlich dominierte Grosse Rat hingegen stimmte allen vier Punkten zu und brachte die Sozialhilfekürzung ins Rollen.

Kürzungen bis 30 Prozent

Zur Umsetzung der Motion wurde vom Regierungsrat bereits Anfang 2014 brav die Integrationszulage auf des Minimum gesenkt und die Teuerungsanpassung gestrichen. Zur geplanten SHG-Revision, die den Grundbedarf von Sozialhilfebeziehenden generell um 10 Prozent senkt, werden sich weitergehende Senkungen für bestimmte BezügerInnen gesellen: Vorläufig aufgenommene AsylbewerberInnen, die nach sieben Jahren von der tiefer angesetzten Asylsozialhilfe in die Sozialhilfe wechseln, wird der Grundbedarf um 15 Prozent gesenkt. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Sind diese allerdings weder in Ausbildung noch erwerbstätig, werden ganze 30 Prozent gestrichen. Auch Menschen ohne Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch, "sehen sich mit einer Kürzung des Grundbedarfs von 30 Prozent konfrontiert". Mit den Sparmassnahmen werden konkret jährlich bis 25 Millionen Franken von den SozialhilfebezügerInnen weggenommen.

Der Interessenverband AvenirSocial schreibt, dass die Kürzung der Sozialhilfe mit dem Argument, die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Bezug von Sozialhilfe attraktiver zu machen, jeglicher Fachexpertise widerspricht. "Sozialhilfekürzungen sind als Druckmittel wirkungslos und methodisch-empirisch nicht zielführend." Ohnehin würden die revidierten und erst kürzlich in Kraft getretenen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe bereits grundsätzlich gegenüber vorher eine Verschlechterung darstellen. "Die Menschen sollen durch die Sozialhilfe gestärkt werden und sie haben ein Recht, auch in schwierigen Situationen in Würde zu leben", erklärt der Verband. Das Bleiberecht-Kollektiv Bern verurteilt die Sozialhilfekürzungen scharf: "Die Kürzungen drängen Menschen in die Armut, wenn sie sich aus unterschiedlichsten Gründen dem kapitalistischen Arbeitszwang nicht beugen können oder wollen. Der Kanton Bern betreibt Integrationszwang und drängt Menschen in schlecht bezahlte Jobs und in schlechte Arbeitsbedingungen. Das ist staatlich organisierte Ausbeutung und dem kapitalistischen System die Hand gereicht." Auch die Partei der Arbeit Bern lehnt die Sozialhilfekürzungen ab.

Widerstand geplant

Bei Annahme der Revision hätte der Kanton Bern die tiefste Sozialhilfe in der Schweiz. Das würde unter den Kantonen einen Wettbewerb um die tiefsten Sozialleistungen auslösen und Sozialhilfekürzungen in weiteren Kantonen zur Folge haben. "Jeder Kanton, jede Gemeinde möchte für Sozialfälle möglichst unattraktiv sein und die Armutsbetroffenen würden wie im Mittelalter abgeschoben. Sie würden zu Vertriebenen im eigenen Land", schreibt das Bündnis "Verkehrt" auf ihrer Webseite. Das Bündnis aus Sozialarbeitende und Armutsbetroffenen hat zum Widerstand gegen die Kürzungen aufgerufen: Am 6. Juni organisieren sie um 16 Uhr eine bewilligte Kundgebung auf dem Rathausplatz Bern und wollen dort gegenüber den GrossrätInnen, welche über die Revision des Sozialhilfegesetzes debattieren, ihren Unmut kundtun.

*

Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 11/12/2017 - 73. Jahrgang - 7. April 2017, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
und ihre Deutschschweizer Sektionen
Redaktion: vorwärts, Postfach 2469, 8026 Zürich
Telefon: 0041-(0)44/241 66 77,
E-Mail: redaktion@vorwaerts.ch
Internet: www.vorwaerts.ch
 
vorwärts erscheint 14-täglich,
Einzelnummer: Fr. 4.-
Jahresabo: Fr. 160.-, reduziert (AHV, Stud.) 110.-
Probeabo: 4 Ausgaben gratis


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang