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CHIRURGIE/480: Schutz vor Infektionen - Chirurgen wollen Antibiotika nur noch einmal vor der OP verabreichen (idw)


Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V. - 04.03.2014

Schutz vor Infektionen: Chirurgen wollen Antibiotika nur noch einmal vor der OP verabreichen



Berlin - Patienten, die auf chirurgischen Stationen liegen, erleiden doppelt so oft Infektionen wie Patienten anderer Fachdisziplinen - am häufigsten Wundinfektionen. Um solchen Ansteckungen vorzubeugen, verabreichen die Ärzte Antibiotika. Wie die Zahl der Wundinfektionen gesenkt, aber gleichzeitig unnötiger Antibiotikagebrauch verhindert werden kann, erläutern Experten anhand eines 5-Punkte-Plans auf dem 131. Chirurgenkongress in Berlin.

Demnach ist die einmalige Gabe eines Antibiotikums vor einem Eingriff unter drei Stunden völlig ausreichend, eine weiterführende Prophylaxe nach der Operation hingegen überflüssig. "Hier gilt das Motto: weniger ist mehr", betont Professor Dr. med. Joachim Jähne, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Bei bis zu zwanzig Prozent aller Patienten, die im Bauchraum operiert werden, treten Wundinfekte auf. Um diese Anzahl zu verringern, hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) einen 5-Punkte-Plan zum Umgang mit Antibiotika vor und nach operativen Eingriffen entwickelt.

An erster Stelle dieses Leitfadens steht die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums in korrekter Dosierung. "Eine interdisziplinäre Gruppe erstellt dazu eine Liste mit Empfehlungen", erklärt Professor Dr. med. Stefan Maier, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Kaufbeuren. Die Liste berücksichtigt, welche Erreger bereits Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt haben. "Die Liste soll aber auch aufzählen, welche Eingriffe - wie etwa Schilddrüsen-Operationen - ohne Antibiotika erfolgen können", ergänzt Privatdozent Dr. med. Christian Eckmann, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie am Klinikum Peine. Beide Experten leiten die Arbeitsgruppe Viszeralchirurgische Infektionen der DGAV.

Wer soll das Medikament geben? Punkt zwei des Prophylaxe-Plans legt fest: Es ist Aufgabe der Anästhesie, das Antibiotikum zu verabreichen. Diese Regelung soll damit drittens sicherstellen, dass die Prophylaxe zuverlässig sechzig bis dreißig Minuten vor dem Eingriff erfolgt. "Das ist der optimale Zeitpunkt", so DGCH-Experte Maier.

Dauert die Operation voraussichtlich nicht länger als drei Stunden, ist diese einmalige Gabe - Fachleute sprechen von einem "single shot" - ausreichend. "Nur bei längerer Operation oder einem starken Blutverlust sollte das Antibiotikum während des Eingriffs erneut gegeben werden", erklärt Maier. Auf diese Regel Nummer vier folgt der letzte Punkt des Leitfadens, wonach eine Gabe von Antiinfektiva über die Operation hinaus unbedingt unterbleiben sollte. "Dieser letzte Punkt ist uns besonders wichtig", betont Eckmann. "Es ist unnütz, nach der Operation weiterhin vorbeugend Antibiotika zu verabreichen."

Durch diesen unnötigen Gebrauch werde die Entstehung und Verbreitung lebensgefährlicher Krankenhausinfektionen gefördert - es entwickeln sich sogenannte multiresistente Krankenhauskeime, die auf gängige antibakterielle Wirkstoffe nicht mehr ansprechen. So könne eine unnötig lange Antibiotikatherapie das Gleichgewicht der Darmflora stören - mit der Folge, dass sich Erreger ausbreiten und Giftstoffe bilden, die lebensbedrohliche Darminfektionen auslösen. "Dies gilt es unbedingt zu verhindern, und dazu sollen die fünf einfachen Antibiotika-Prinzipien beitragen", so Eckmann.


Antibiotikaprophylaxe ist Thema einer Sitzung auf dem DGCH-Kongress am 27. März 2014 von 14.30 bis 16.00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.chirurgie2014.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1250

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V., Anna Julia Voormann, 04.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2014