Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → FAKTEN

DROGEN/302: Kein Alkohol in der Schwangerschaft! (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 7. November 2014

Kein Alkohol in der Schwangerschaft!



Zu den aktuellen Medienberichten über ein in Großbritannien anhängiges Gerichtsverfahren zur Strafbarkeit des Alkoholkonsums während einer Schwangerschaft, erklärt Marlene Mortler: "Jedes Jahr kommen viel zu viele Kinder mit vielfältigen geistigen und körperlichen Schädigungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. In Deutschland sind es jedes Jahr etwa 10.000. Mehr als 2.000 Neugeborene pro Jahr leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), einer besonders schwerwiegenden Schädigung. Deshalb kann es nur eine klare Botschaft geben: Alkohol in der Schwangerschaft muss tabu sein!"

In dem in London zur Entscheidung stehenden Fall geht es um die Frage, ob eine Schwangere sich strafbar macht, wenn sie in der Schwangerschaft Alkohol trinkt. Ihr Kind war mit schweren Gesundheitsschäden zur Welt gekommen, die durch den Alkoholkonsum der Mutter hervorgerufen wurden.

Marlene Mortler: "Ich setze voll auf Prävention. Sie ist hier der richtige Ansatz und muss es auch bleiben. Mit Strafmaßnahmen kommen wir nicht weiter. Schwangeren Frauen muss aber bewusst sein, welch umfassende Verantwortung ihnen für das ungeborene Kind zukommt."

Obwohl in Deutschland bereits eine breite Aufklärungsarbeit geleistet wird, gelingt es noch nicht, alle Alkohol konsumierenden Schwangeren präventiv zu erreichen. Die diesjährige Jahrestagung der Drogenbeauftragten, die am 12. Dezember 2014 in Erlangen stattfinden wird, widmet sich diesem Thema. Dort soll auf neue Wege und Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Die Fachtagung richtet sich an die Fachkräfte der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe. Ihnen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen die Beratung zu Alkoholkonsum noch mehr in ihrem beruflichen Alltag integrieren.

Die Jahrestagung wird einen Überblick über die Erfahrungen der Modellprojekte geben, die vom Bundesministerium für Gesundheit seit 2011 gefördert wurden. Neben der Präsentation neuer Erkenntnisse werden in zahlreichen Workshops Strategien zur Umsetzung und Kooperation diskutiert.


Weitere Informationen zum Thema im Internet unter:
http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft.html

*

Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 21, 7. November 2014
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-4412, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2014