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GESUNDHEIT/913: Erstickungsgefahr für Kinder durch Hartzucker-Bälle (BfR)


Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - 24. Februar 2011

Erstickungsgefahr für Kinder durch Hartzucker-Bälle

BfR bewertet Zuckerkugeln mit Kaugummikern


Im Süßwarenhandel sind seit einiger Zeit fast tennisballgroße, bunte Zuckerkugeln mit weichem Kaugummikern erhältlich. Sie bestehen außen aus mehreren Schichten steinhartem Zucker und lassen sich durch Lecken langsam verkleinern. Erreichen die Hartzuckerbälle eine kritische Größe, können sie versehentlich in den Rachenraum gelangen. Da sie zu groß zum Schlucken sind, können sie im ungünstigsten Fall die Atemwege blockieren. Entsprechende Fälle sind aus den Vereinigten Staaten dokumentiert. Wird die Süßigkeit nicht schnell entfernt, kann der Erstickungstod eintreten. "Auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls sehr gering ist: Von Lebensmitteln, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte aber ein Risiko mit lebensbedrohlichen Folgen so weit wie möglich ausgeschlossen werden", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Die Hartzuckerbälle verschiedener Hersteller haben einen Durchmesser von rund 5 cm. Bei dieser Größe können sie in der Regel nicht in den Mund genommen werden. Um an den weichen Kaugummikern zu kommen, muss die Riesenkugel durch Lecken und Lutschen verkleinert werden. Ist eine Größe von rund 4 cm Durchmesser - das entspricht ungefähr der Größe eines Tischtennisballs - erreicht, passt er in den Mund. Die verbleibenden Zuckerschichten können dann zerbissen werden.

Durch das Ablecken und Lutschen wird eine für den Verzehrer kritische Größe erreicht, bei der die Zuckerkugel genau in den Rachenraum passt. Rutscht sie versehentlich, beispielsweise beim Spielen oder unkonzentriertem Lutschen, in den hinteren Rachenraum, werden im ungünstigen Fall die Atemwege blockiert. Aus den USA sind entsprechende Fälle bei Schulkindern bekannt. Das Leben der Kinder konnte nur durch zufällig anwesende Personen gerettet werden. Diese wendeten als lebensrettende Sofortmaßnahme das sogenannte Heimlich-Manöver an. Dem BfR sind bislang keine Unfälle mit Hartzuckerkugeln in Deutschland bekannt.

Beim Heimlich-Manöver wird versucht, durch plötzlichen Druck auf den Bauchraum einen Überdruck zu erzeugen und so die Luftwege wieder frei zu bekommen. Mit den Fingern kann ein eng im Rachenraum anliegender Hartzuckerball nicht entfernt werden; vielmehr besteht die Gefahr, ihn bei solch einem Versuch noch weiter in den Rachenraum zu drücken.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bfr.bund.de/cm/208/erstickungsgefahr_durch_hartzucker_baelle_mit_kaugummikern.pdf
Stellungnahme

Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung:
http://idw-online.de/de/institution638



Anmerkung der Redaktion Schattenblick:

Der Heimlich-Hangriff wird als letzte Möglichkeit bei Erstickungsgefahr nach Verschlucken eines Fremdkörpers angewendet:

• Bei sitzender oder stehender Position wird der Betroffene von hinten umfasst. Die Hände werden direkt unterhalb des Brustbeins und der Rippen verschränkt. Durch einmaligen oder mehrfachen kräftigen Druck nach schräg oben in Richtung Zwerchfell wird der feststeckende Fremdkörper nach draußen befördert.

• Bei einer auf dem Rücken liegenden (bewußtlosen) Person hockt der Hilfeleistende auf den Beinen des Liegenden. Die Hände werden übereinander gelegt und direkt unterhalb des Brustbeins aufgesetzt. Durch kräftigen Druck nach schräg oben in Richtung Zwerchfell kann ein feststeckender Fremdkörper nach draußen befördert werden.

Da es durch den kräftigen Druck unter Umständen zu inneren Verletzungen kommen kann, ist eine Nachuntersuchung durch einen Arzt unerläßlich.

Quelle: Klinisches Wörterbuch Pschyrembel, 261. Auflage, 2007


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung 8/2011
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 24.02.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2011