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DROGEN/269: Alkoholschädigungen im Mutterleib vermeiden und FASD als Behinderung anerkennen (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 6. September 2013

Drogenbeauftragte: Alkoholschädigungen im Mutterleib vermeiden und FASD als Behinderung anerkennen!

Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September



Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2013 erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Die Botschaft kann nicht oft genug wiederholt werden: Kein Alkohol während der Schwangerschaft - dem Kind zuliebe!

Alkohol geht in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes über und schädigt insbesondere die Entwicklung des Gehirns. Zahlreiche geistige und seelische Behinderungen, sog. Alkoholspektrumstörungen (FASD) sind die Folge. Diese Beeinträchtigungen sind unheilbar und machen den Betroffenen häufig ein selbstständiges Leben unmöglich. Sie können aber durch passende Therapien gelindert werden.

Damit diese Kinder schnell die Hilfs- und Förderangebote bekommen, die sie benötigen, ist nicht nur eine frühzeitige ärztliche Diagnose notwendig, sondern auch eine Anerkennung als Behinderung. Es bedarf einer umfassenden Information der Mitarbeiter in Versorgungs- und Jugendämtern, Beratungsstellen, von Gerichten sowie von Pflege- und Adoptiveltern."

Die Drogenbeauftragte wird in Kürze eine Informationsbroschüre für den praktischen Gebrauch von Behörden, Gerichten und Trägern der Wohlfahrtspflege herausgeben, die auch auf der Internetseite der Drogenbeauftragten www.drogenbeauftragte.de abrufbar sein wird. Informationen zum Thema bietet auch die Dokumentation zur gemeinsamen Expertenanhörung der Drogenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten zu den sozialrechtlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen mit FASD, die unter
www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2012-01/hilfe-fuer-kinder-mit-fasd.html
abrufbar ist.


Hintergrund:
FASD ist die häufigste angeborene Behinderung, die nicht genetisch bedingt und zu 100% vermeidbar ist. Jedes Jahr werden etwa 10.000 Kinder mit Alkoholspektrumstörungen (FASD) geboren.
Schätzungsweise bis zu 4.000 Kinder pro Jahr weisen das Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf. Diese Zahl ist etwa doppelt so hoch, wie die Zahl derer, die mit dem Down-Syndrom geboren werden. Folgen sind geistige und seelische Behinderungen, aber auch Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, niedriger IQ und oft lebenslanger Betreuungsbedarf. Bereits im letzten Jahr wurde auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung eine Leitlinie zur Diagnose von FASD durch die medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet.

Auch das aktuelle Projekt des Monats der Drogenbeauftragten widmet sich im September dem Thema FASD: Es wird eine Klinik vorgestellt, die ein ambulantes Angebot für betroffene Eltern und ihre Kinder geschaffen hat:
http://www.drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/projekt-des-monats.html

Weitere Informationen zum Thema:
www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft.html

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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-1452, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013