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KASSEN/934: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30.04.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 17 - Kurznachrichten aus der KBV vom 24. April 2013

→  KBV wehrt sich gegen anonymes Meldeverfahren bei Korruptionsverdacht
→  KBV und Krankenkassen einigen sich auf Kriterien für Praxisnetze
→  KV Westfalen-Lippe kritisiert Schiedsspruch zur Honorarverteilung
→  G-BA beschließt Kriterien für Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
KBV wehrt sich gegen anonymes Meldeverfahren bei Korruptionsverdacht

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, hat Stellung bezogen zum anonymen Meldeverfahren, das der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf seiner Internetseite eingerichtet hat. "Das sogenannte Hinweisgeber-Formular, das jeder mit wenigen Klicks und anonym im Internet ausfüllen kann, ruft regelrecht zu Missbrauch und Verunglimpfung der Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland auf. Wir fordern vom GKV-Spitzenverband eine höhere Hürde: Wer ein Vergehen melden möchte, sollte sich auch zu erkennen geben und für Rückfragen zur Verfügung stehen", sagte Köhler.

(Presseerklärung der KBV, 19. April)

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KBV und Krankenkassen einigen sich auf Kriterien für Praxisnetze

Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf eine Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen geeinigt. Sie ist Grundlage für die gezielte Förderung dieser Kooperationsform durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Demnach muss ein anerkanntes Praxisnetz über drei Jahre hinweg und aus 20 bis 100 vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bestehen sowie mit mindestens einem nicht-ärztlichen Leistungserbringer oder einem stationären Leistungserbringer kooperieren. Die Agentur deutscher Arztnetze begrüßte die Verabschiedung der Rahmenvorgabe. "Jetzt ist es Aufgabe der KVen, die Netze entsprechend der Kriterien anzuerkennen und geeignete Wege zur Förderung zu finden", betonte der Vorstandsvorsitzende der Netzagentur, Dr. Veit Wambach. Die Rahmenvorgabe tritt zum 1. Mai in Kraft.

(Deutsches Ärzteblatt online, 18. April; Pressemitteilung der Agentur deutscher Arztnetze, 19. April)

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KV Westfalen-Lippe kritisiert Schiedsspruch zur Honorarverteilung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe hat sich über den Schiedsspruch in den Honorarverhandlungen mit den regionalen Krankenkassen empört. Das Schiedsamt hatte entschieden, das Finanzniveau für die ambulante Versorgung nicht an die tatsächliche Morbidität anzupassen. Der Schiedsspruch sei eine große Gefahr für die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe, sagte der zweite Vorsitzende der KV, Dr. Gerhard Nordmann. Er wolle nun alle juristischen Mittel gegen die Entscheidung prüfen. Die KV-Vertreterversammlung verabschiedete außerdem in einer Resolution einen "Not-Honorarverteilungsmaßstab", für den Fall, dass die Krankenkassen in den nun wieder anstehenden Honorarverhandlungen ihre Blockadehaltung nicht aufgeben. Dann sollen ausschließlich die ambulanten Leistungen erbracht werden, für die die Krankenkassen den jeweils vollen Vergütungssatz bereitstellen.

(Pressemitteilung der KV Westfalen-Lippe, 22. April)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
G-BA beschließt Kriterien für Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt

Mit sofortiger Wirkung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Kriterien beschlossen, nach denen bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel zur Nutzenbewertung aufgerufen werden. Erste Wirkstoffe zur Behandlung von starken Schmerzen, Osteoporose, Herzerkrankungen, Diabetes, rheumatoider Arthritis und Depressionen sollen in den nächsten Monaten bewertet werden. Bis zum 15. Oktober müssen die ersten Hersteller entsprechende Dossiers vorlegen, die den Nutzen der Präparate gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen. Die führenden Pharmaverbände kritisierten, sie seien entgegen früherer Zusagen nicht an der Entwicklung des Konzepts zum Bestandsmarktaufruf beteiligt worden.

(Deutsches Ärzteblatt online, 18. April; Pressemitteilung des G-BA, 18. April; Pressemitteilung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, 18. April)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 17 vom 24. April 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2013