Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

MELDUNG/153: Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin / Wiesbaden, 16. Dezember 2010

Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen

Dyckmans überprüft vor Ort die Umsetzung des Aktionsleitfadens des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes

Geschultes Verkaufspersonal und Kassenwarnsystem helfen bei der Einhaltung des Jugendschutzes

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, besuchte heute gemeinsam mit dem Gesundheitsstadtrat des Bezirks Berlin-Neukölln, Falko Liecke, einen real,- Markt in Berlin-Neukölln, um sich vor Ort von der Umsetzung des Aktionsleitfadens des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes zu überzeugen. Zu den Maßnahmen gehören auch ein Kassenwarnsystem, Hinweisschilder an der Kasse und Schulungen des Personals.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Die Maßnahmen aufgrund der Vereinbarung mit dem Einzelhandel unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Kasse durch eine Kombination aus Hinweisschildern, Schulung und neuem Kassenwarnsystem bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Der Einzelhandel und die Industrie müssen ihre Verantwortung im Bereich Jugendschutz aktiv wahrnehmen. Ich erwarte, dass die Vereinbarung so wie hier bei real,- flächendeckend in allen Supermärkten umgesetzt wird."

"Wir wissen als eines der größten Einzelhandelsunternehmen in Deutschland um unsere Verantwortung beim Jugendschutz", sagt Albrecht von Truchseß, Leiter der real,- Unternehmenskommunikation. "Diese Initiative soll zeigen, dass wir mit konkreten gemeinsamen Maßnahmen einen effektiveren Jugendschutz erreichen können, als das jeder für sich alleine schaffen könnte."

Der Stadtrat für Gesundheit des Berliner Bezirks Neukölln, Falko Liecke, macht deutlich: "Neben den Jugendlichen selbst, Eltern und Lehrern sind auch die Verkäufer von Alkohol unsere Ansprechpartner im Kampf gegen unvernünftiges und bisweilen sogar gefährliches Trinkverhalten von Jugendlichen. Maßnahmen wie diese sind effektiv und passen hervorragend in unsere bezirkliche Präventionsstrategie."


Hintergrund:

Der Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes wurde im Mai 2010 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem Handelsverband Deutschland (HDE) vereinbart.

Darin verpflichtet sich der HDE, zu einer generellen Prüfung der Ausweise bei Jugendlichen (bei jeglichem Zweifel am rechtmäßigen Alter zum Erwerb von alkoholhaltigen Getränken), zur Anbringung einer Verbraucherinformation im Kassenbereich, und zur Sensibilisierung der Unternehmensverantwortlichen für die möglichen (rechtlichen) Folgen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und zur Schulung des Kassenpersonals durch seine Mitgliedsunternehmen.

Gleichzeitig wurden interne Testkäufe mit volljährigen Testkäufern zur Überprüfung angekündigt.

Die Umsetzung des Aktionsleitfadens wird ergänzt durch die "Initiative 18+", die ein Schulungsprogramm sowie einem Kassenwarnsystem für Verkaufsmitarbeiter beinhaltet und die real,- gemeinsam mit dem Getränkehersteller Diageo entwickelt hat.


Weitere Informationen zum Aktionsleitfaden des Handels unter:
www.drogenbeauftragte.de oder www.einzelhandel.de


*


Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2010