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MELDUNG/231: Zur Bewilligungspraxis für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen (Müttergenesungswerk)


Müttergenesungswerk - Donnerstag, 07. Juli 2011

Stellungnahme des Müttergenesungswerkes zum Entschließungsantrag des Gesundheitsausschusses

Kurzfristige Kontrollen der Krankenkassen fehlen


Berlin - Das Müttergenesungswerk begrüßt den gestrigen Entschließungsantrag des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages als richtigen und wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu einer grundsätzlichen Änderung der Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen.

Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, erklärt: "Wieder besteht fraktionsübergreifend Einigkeit darin, dass Mütter durch die Kurmaßnahmen gestärkt werden sollen und dieser Wille auch von den Krankenkassen umgesetzt werden muss. Deshalb freuen wir uns über die klaren Worte im Entschließungsantrag des Ausschusses. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein erster richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Krankenkassen.

Allerdings fehlen bisher völlig kurzfristige Maßnahmen, die die Krankenkassen in die Pflicht nehmen. Seit Bekanntwerden des Prüfberichtes des Bundesrechnungshofes zum Verhalten der Krankenkassen hat es keinerlei Veränderungen in den Ablehnungen der Kuranträge von Müttern gegeben, obwohl die Kassen natürlich sofort die bestehenden gesetzlichen Regelungen anwenden könnten. Da sie dies allerdings nicht tun, bedarf es dringend kurzfristiger Kontrollen durch Politik und Aufsichtsgremien. Insbesondere das Bundesgesundheitsministerium ist hier in der Pflicht. Außerdem sollten auch die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen im Interesse der Mütter nicht außer Acht gelassen werden. Denn die Mütter und die Einrichtungen sind in Not und brauchen kurzfristige Hilfen!"


Weitere Informationen
zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter:
http://www.muettergenesungswerk.de
Kurtelefon: 030/330029-29


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2011