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MELDUNG/573: Patienten müssen beim Arzneimittelwechsel aufgeklärt und nicht abgewimmelt werden (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 18. Juli 2014

Patienten müssen beim Arzneimittelwechsel aufgeklärt und nicht abgewimmelt werden



Die Festbeträge für Arzneimittel wurden 1. Juli 2014 gesenkt. Seitdem erreichen Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, eine Vielzahl von Anrufen in denen Patienten ihrer Sorge um die weitere medizinische Versorgung Ausdruck verleihen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass diese Patientinnen und Patienten weder von ihren behandelnden Ärzten, noch von der Apotheke vor Ort, noch von der Krankenkasse angemessen informiert wurden. Dazu erklärt Staatssekretär Karl-Josef Laumann:

"Patienten schildern, dass sie vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ohne Hinweis auf die abgesenkten Festbeträge ein Rezept über das gewohnte Arzneimittel erhalten hätten. In der Apotheke werden sie dann mit einer ganz erheblichen Zuzahlung konfrontiert. Statt einer fachlichen Information und gegebenenfalls dem Rat, mit dem Arzt zu besprechen, ob ein anderes Arzneimittel in Betracht kommt, erhalten sie dort aber oft den Hinweis, den Patientenbeauftragten anzurufen.

Festbeträge sind ohne Zweifel ein wirksames Instrument, um die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung zu steuern.

Klar ist aber auch, dass es für Patientinnen und Patienten belastend ist, sich auf ein anderes Arzneimittel einstellen zu müssen, zumal wenn sie nicht umfassend informiert und über alternative Arzneimittel aufgeklärt werden. Dass Patientinnen und Patienten in der geschilderten Form von einer Stelle zur anderen geschickt werden, ist deshalb nicht hinnehmbar.

Derartige Vorfälle können zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen, weil Patienten sich die aktuell in einigen Fällen ganz erhebliche Zuzahlung nicht leisten können und dann oft auf die Einnahme des Arzneimittels verzichten. Darüber hinaus wird das Vertrauen in Ärzte, Apotheken und Krankenkassen erschüttert.

Ich fordere daher alle Beteiligten auf, ihrer jeweiligen Verantwortung nachzukommen.

Absenkungen der Festbeträge müssen frühzeitig transparent gemacht werden. Eine unter den Beteiligten besser abgestimmte Kommunikationsstrategie wäre sicher hilfreich. Denn es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten rechtzeitig informiert und beraten werden."

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. Nr. 4, 18.7.2014
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Postanschrift: 11055 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2014