Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


MELDUNG/765: Gesetzentwurf Psychiatrie-Finanzierung - Geld für Personal nicht für andere Zwecke missbrauchen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. August 2016

Gesetzentwurf Psychiatrie-Finanzierung: Geld für Personal darf nicht für andere Zwecke missbraucht braucht werden


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erkennt den Willen der Bundesregierung an, die Qualität in der Versorgung mit psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen absichern zu wollen. Jedoch müsse der Kabinettsentwurf dazu an entscheidenden Stellen nachgebessert werden, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG).

"Der Gesetzentwurf ignoriert, dass Versichertengelder, die für Personal vorgesehen sind, schon heute oft zweckentfremdet werden", kritisiert die Gewerkschafterin. "Das muss abgestellt werden, denn die Qualität der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung hängt entscheidend von der Personalausstattung ab." ver.di verlange eine umfassende Nachweispflicht über die zweckgemäße Verwendung der Personalmittel gegenüber den Krankenkassen, in die auch die betrieblichen Interessenvertretungen einzubeziehen seien, so Bühler.

Die derzeit geltende Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), die noch bis 2019 weiter Anwendung finden soll, wird in den psychiatrischen Einrichtungen oft deutlich unterschritten. Die Gründe seien, dass für Personal vorgesehene Finanzmittel in Investitionen fließen oder damit die Renditeerwartungen privater Gesundheitskonzerne bedient werden.

Unabdingbar sei, dass der Gesetzgeber verbindlich einzuhaltende Personalvorgaben mache. ver.di halte die Reform der Finanzierung psychiatrischer Leistungen mit der geplanten Abkehr vom Pauschalierten Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik für dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf sei deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Er dürfe jedoch nicht auf halbem Wege stecken bleiben, deshalb müsse jetzt gehandelt werden.

Zur Sicherung einer hohen Versorgungsqualität seien die anfallenden Personalkosten mit den Tarifsteigerungen in vollem Umfang zu erstatten. Zudem müsse die Anwendung geltender Tarifverträge gegenüber den Krankenkassen nachgewiesen werden. Die vollständige Refinanzierung der aus der PsychPV und den ab 2020 geltenden Vorgaben für die Personalausstattungen müssen verbindlich festgeschrieben werden, fordert die Gewerkschafterin. "Personalvorgaben laufen ins Leere, wenn das Gesetz deren Finanzierung nicht hundertprozentig absichert, hier muss deutlich nachgebessert werden", so Bühler.

*

Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 12.08.2016
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang