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MELDUNG/860: Bundesversicherungsamt zieht Bilanz zur Förderung des Strukturwandels in der Krankenhausversorgung (BVA)


Bundesversicherungsamt - Pressemitteilung vom 2. August 2017

Bundesversicherungsamt zieht erste Bilanz zum Stand der Förderung des Strukturwandels in der Krankenhausversorgung


Bis zum 31. Juli 2017 konnten die Bundesländer beim Bundesversicherungsamt Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen. Der beim Bundesversicherungsamt eingerichtete Strukturfonds in Höhe von 500 Mio. Euro dient der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Gefördert werden der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten sowie deren Umwandlung in nicht akutstationäre Versorgungseinrichtungen. Voraussetzung der Förderung ist u.a., dass sich das antragstellende Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt.

Die Höhe der Mittel über alle nun vorliegenden 66 Anträge, von denen allein 42 seit dem 12. Juli 2017 gestellt wurden, beläuft sich auf 483,81 Mio. Euro. Bis auf 4 Bundesländer haben alle Antragsteller den ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel für Anträge bis zum 31. Juli 2017 zustehenden Anteil an Fördermitteln ausgeschöpft. Abzüglich der für die Zeit bis zum Ende 2020 entstehenden Verwaltungskosten, die sich voraussichtlich auf weniger als 1% des Fondsvolumens belaufen werden, stehen noch Mittel in Höhe von 11,49 Mio. Euro für die weitere Förderung zur Verfügung (Nachverteilungsbetrag). Hierfür können die Bundesländer in einem Nachverteilungsverfahren nach dem 1. September 2017 neue Anträge beim Bundesversicherungsamt stellen.

"Die Förderung aus Mitteln des Strukturfonds leistet einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel in der Krankenhausversorgung, um den anstehenden Herausforderungen durch demographische und regionale Veränderungen sowie durch den medizinisch-technischen Fortschritt zu begegnen" sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate. "Die hohe Zahl der Anträge sowie die Tatsache, dass die allermeisten Bundesländer ihren Förderanteil vollständig ausgeschöpft haben, zeigen, dass der Strukturfonds eine wichtige Motivation für Investitionen in Strukturreformen darstellt." Das Bundesversicherungsamt hat bisher neun positive Entscheidungen getroffen und Fördermittel in Höhe von insgesamt 113,27 Mio. Euro an die Länder ausbezahlt. Bereits im Vorfeld dieser und noch ausstehender Entscheidungen war das Bundesversicherungsamt mit einer Vielzahl von Vorprüfungsanträgen, Voranfragen und Beratungsersuchen zu rechtlichen und zu Fragen der sachgerechten Antragstellung befasst.

Im Zuge der Bewilligungen durch das Bundesversicherungsamt sind - differenziert nach Art der Vorhaben - bisher sieben Konzentrationsvorhaben, eine ersatzlose Schließung eines Krankenhauses und eine Umwandlung eines Krankenhauses in eine nicht akutstationäre Versorgungseinrichtung mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds gefördert worden. Auch die zur Entscheidung ausstehenden Vorhaben betreffen ganz überwiegend Konzentrationsvorhaben (circa 64 %); demgegenüber zielen in etwa 18 % der Vorhaben auf eine Umwandlung und 18 % auf eine ersatzlose Schließung.

Das Förderverfahren endet nicht mit der Auszahlung, sondern ist auf mehrere Jahre ausgelegt, in denen die Wirkung der Förderung ausgewertet wird und die sachgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden muss.

Das BVA führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BVA wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

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Quelle:
Bundesversicherungsamt
Pressemitteilung Nr. 4/17 - 2. August 2017
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Telefon: 0228/619-1945, Fax: 0228/619-1829
E-Mail: presse@bundesversicherungsamt.bund.de
Internet: www.bundesversicherungsamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2017

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