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MELDUNG/959: Pflegenotstand in Krankenhäusern - Pflegepersonalstärkungsgesetz unzureichend (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. November 2018

Pflegenotstand in Krankenhäusern:

ver.di kritisiert das Pflegepersonalstärkungsgesetz als unzureichend - "bedarfsgerechte Versorgung wird nicht erreicht"


"Es ist gut, dass sich die Politik dem Pflegenotstand in den Krankenhäusern endlich annimmt", kommentierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschließen will. "Doch eine bedarfsgerechte Versorgung wird mit diesem Gesetz nicht erreicht." Es fehle der Auftrag des Gesetzgebers zur Entwicklung eines Instruments zur Personalbemessung, mit dem der tatsächliche Personalbedarf ermittelt werden könne. "Maßstab muss eine gute und sichere Patientenversorgung und die dringend nötige Entlastung der Beschäftigten sein", so Bühler. "Das Gesetz erreicht beides nicht. Es bleibt Stückwerk." Der Bundesrat sei gefordert, auf Nachbesserungen zu dringen und die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments zu verlangen.

Bei einer ver.di-Tagung von 270 Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertreter/innen von Krankenhäusern am Donnerstag und Freitag in Berlin wurde deutlich, dass auch die betrieblichen Interessenvertretungen das Gesetz ausgesprochen kritisch sehen. "Der wachsende Fachkräftebedarf wird nur gedeckt werden können, wenn sich die Arbeitsbedingungen massiv verbessern", betonte Bühler auf der Tagung, an der Beschäftigtenvertreter/innen aus dem gesamten Bundesgebiet und allen Trägerarten teilnahmen. "Dann könnten auch die vielen Pflegekräfte zurückgewonnen werden, die aus dem Beruf geflohen sind oder ihre Arbeitszeit individuell reduziert haben, weil sie die Belastung nicht mehr aushalten."

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz enthalte allerdings auch viele Verbesserungen, erklärte Bühler. Sie begrüßte unter anderem die beschlossene vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen und zusätzlichen Pflegestellen. Besonders die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sei positiv. "Dadurch wird die Pflege vor den Fehlanreizen dieses Finanzierungssystems geschützt. Das ist ein absolut richtiger Schritt, der auf andere Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet werden sollte."

Bühler betonte: "Dass die Bundesregierung diese Maßnahmen auf den Weg bringt, zeigt: Unsere Proteste wirken. Die vielen Aktionen von Krankenhausbeschäftigten in den vergangenen Monaten haben die Personalnot in der Pflege zum Top-Thema gemacht. Jetzt ist die Politik gefordert, konsequent und wirksam zu handeln. Mit dem neuen Gesetz springt sie noch zu kurz."

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 9. November 2018
ver.di-Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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